Geregelter Markt
Der geregelte Markt war ein 1987 an den deutschen Börsen eingerichtetes Börsensegment, das mit Einführung des derzeit geltenden Börsengesetzes im November 2007 - zusammen mit dem amtlichen Markt - durch den regulierten Markt ersetzt wurde. Die mit der Zulassung zum geregelten Markt verbundenen Pflichten waren geringer als im amtlichen Markt.
Zulassung und Folgepflichten
Verpflichtungen zur Veröffentlichung von Prospekten (Publizitätspflichten) bestanden nicht. Auch mussten Mitantragsteller keine Kreditinstitute sein. Es genügte, wenn sie fachlich geeignet und in der Lage sind, die Zuverlässigkeit des Emittenten nachzuweisen.
Der Handel am geregelten Markt wurde von freien Maklern durchgeführt. Die Kursermittlung erfolgte ähnlich wie im amtlichen Markt.
Siehe auch
*Freiverkehr
Weblinks
* [http://www.boerse-frankfurt.de/DE/index.aspx?pageID=44&NewsID=79 Geregelter Markt der Deutschen Börse]
* {{§§|URL|http://www.buzer.de/gesetz/4445/b11916.htm|Börsengesetz 2002}} mit seinen den geregelten Markt betreffenden Vorschriften
Kategorie:Deutsches BörsensegmentKategorie:Aktienmarkt
Kategorie:Deutsche Wirtschaftsgeschichte
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