Zensur in der Bundesrepublik Deutschland
miniatur|Teilnehmerin einer Demonstration gegen geplante Internetsperren in [[Berlin (2009)]]
miniatur|Demokratieindex der Zeitschrift ÿ156ÿThe Economistÿ157ÿ (2010)
miniatur|Ranking Pressefreiheit der Organisation [[Reporter ohne Grenzen im Jahr 2009]]
miniatur|Streitfrage Politik: Protest gegen die Notstandsgesetze: Hungerstreik vor dem [[Bremen|Bremer Dom (1968)]]
miniatur|Streitfrage Pornografie: [[Alt Porn|Altporn-Model (2011)]]
miniatur|Sitz der FSK: Das [[Deutsche Filmhaus in Wiesbaden]]
miniatur|FSK-Kennzeichen seit 1. Dezember 2008
miniatur|Nikolaus Brender (2005)
miniatur|Aufruf zur âRe-orientationâ in der amerikanischen Besatzungszone
miniatur|GebÀude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
miniatur|RAF-MitbegrĂŒnderin Ulrike Meinhof als junge Journalistin (um 1964)
miniatur|Neuauflage verboten: Deutsche Erstausgabe des ersten Bandes von ÿ158ÿMein Kampfÿ159ÿ, Juli 1925.
miniatur|Humphrey Bogart (1946)
miniatur|Rudolf Augstein beim FDP-Bundesparteitag 1980
miniatur|Josefine Mutzenbacher: Meine 365 Liebhaber. Erste Ausgabe des zweiten Bandes (1925)
miniatur|Will McBride und Modell (1975). Seine AufklĂ€rungsbroschĂŒre ÿ160ÿZeig mal!ÿ161ÿ von 1974 sollte 1996 auf Antrag des Jugendamtes Frankfurt am Main indiziert werden, dem Werk wurde Pornographie vorgeworfen.
miniatur|Johnny Cash (1969)
miniatur|Illustration zu dem Film Der letzte Tango in Paris (1972)
miniatur|Hauptdarstellerin in dem Western ÿ162ÿDas Wiegenlied vom Totschlag:ÿ163ÿ [[Candice Bergen (1980)]]
miniatur|Peter-Paul Zahl in [[Ratingen (2006)]]
miniatur|MÀrz-Verleger Jörg Schröder (Berlin, 2009)
miniatur|AnaĂŻs Nin in den 1970er-Jahren
miniatur|Heinrich Böll (1981)
miniatur|SĂ€nger [[Campino von der Punkband Die Toten Hosen (2009)]]
miniatur|Die Ărzte (Köln 1998)
miniatur|Punkband Slime (2010)
miniatur|Logo von Aggro Berlin
miniatur|Rapper Bushido
miniatur|[[Rostock: Demonstration gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm 2007]]
miniatur|Erika Lust (2010)
miniatur|Alice Schwarzer (2009)
Zensur in der Bundesrepublik Deutschland ist ein Thema aus der politischen Diskussion in Deutschland. Inhaltlich betrifft es unterschiedliche Bereiche: die grundgesetzlich garantierte Meinungs- und Pressefreiheit, die Freiheit der Kunst und den Jugendschutz. Ăhnlich wie in anderen demokratischen LĂ€ndern ist die Frage, ob bestimmte Ereignisse, MaĂnahmen, ZustĂ€nde und Gesetze als Zensur bezeichnet werden können, gesellschaftlich umstritten. Eine Vorzensur als Zensur im klassischen Sinn ist nach dem Grundgesetz Artikel 5 (âEine Zensur findet nicht statt.â) verfassungswidrig. Das Thema âZensurâ ist Bestandteil einer gesellschaftlichen Debatte ĂŒber staatliche und behördliche Eingriffe wie Ermittlungen und Indizierungen, die durch den Artikel 5 des Grundgesetzes nicht ausgeschlossen sind, aber in Teilen der Gesellschaft als âZensurâ wahrgenommen werden.
Begriffsbestimmung
Vom Bedeutungsgehalt her sind die Begriffe Demokratie und Zensur nur schwer miteinander vereinbar. Demokratie â zumindest in ihrer modernen, in demokratisch verfassten Staaten gĂ€ngigen Form â schlieĂt Zensur aus. Auch die politische Praxis hat dieser Erkenntnis im Verlauf des 20. Jahrhunderts mehr und mehr Rechnung getragen: Meinungs-, Wissenschafts- und Kunstfreiheit gehören mit zu den wichtigsten Wesensmerkmalen demokratisch verfasster Staaten. Mit der 1949 in Kraft getretenen Verfassung sowie der mit unterzeichneten EuropĂ€ischen Menschenrechtskonvention bekennt sich die Bundesrepublik Deutschland ebenfalls zu diesen Werten.Oscar W. Gabriel, Sabine Kropp: Die EU-Staaten im Vergleich: Strukturen, Prozesse, Politikinhalte. VS Verlag, 2008, ISBN 978-3-531-42282-4 [http://books.google.com/books?id=jiw1DHgisuUC&pg=PA67&lpg=PA67&dq=%22Freiheitsrechte%22+%26+%22Frankreich%22+%26+%22Niederlande%22&source=bl&ots=hcZvS7qsWB&sig=ro4TN0MOVQWRSTYPO7SMbMySHAE&hl=en&ei=ioJGTtXoPMrPsgacu7zkCQ&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=4&ved=0CDIQ6AEwAw#v=onepage&q&f=false (Google Books)] Auch praktisch rangiert Deutschland auf einschlĂ€gigen Indices in der Gruppe der vorderen zwanzig LĂ€nder: im Demokratieindex der Zeitschrift The Economist auf Platz 14 (als vollstĂ€ndige Demokratie);[http://graphics.eiu.com/PDF/Democracy_Index_2010_web.pdf Democracy index 2010.] Demokratieindex 2010; The Economist Intelligence Unit Limited, 2010 (engl.; PDF) Ă€hnlich im Pressefreiheits-Ranking der Organisation Reporter ohne Grenzen, die Deutschland 2010 auf Platz 17 einstufte.[http://www.engagiert-in-deutschland.de/toro/resource/html#!newsblog.444 Reporter ohne Grenzen veröffentlicht Rangliste der Pressefreiheit.] Webseite engagiert in Deutschland, 21. Oktober 2010.
Trotz allgemein deklarierter VerfassungsgrundsĂ€tze unterliegt jedoch auch die Meinungs-, Publikations- und Kunstfreiheit in Deutschland gewissen EinschrĂ€nkungen. Die wichtigste EinschrĂ€nkung sind andere, Ă€hnlich hoch zu veranschlagende RechtsgĂŒter wie beispielsweise die freie Entfaltung der Persönlichkeit oder der Schutz vor Diskriminierung. DarĂŒber hinaus sind einige Ausnahmen festgelegt â etwa fĂŒr Kriegs- und Krisensituationen (bekanntes Beispiel: die Notstandsgesetze) oder bestimmte Personengruppen (zum Beispiel JVA-Insassen). Die klassische Vorzensur â im Sinn einer Behörde, die Publikationen vorab kontrolliert und je nach MaĂgabe erlaubt, ablehnt oder aber Nachbesserungen einfordert â ist durch das Grundgesetz zwar abgeschafft (Artikel 5 Abs. 1: âEine Zensur findet nicht statt.â). Als gĂ€ngiger und von daher problematischer bewerten viele die Praxis der sogenannten Nachzensur, bei der erst nach Erscheinen einer Publikation einschrĂ€nkende MaĂnahmen erfolgen.[http://www.iablis.de/iablis_t/2008/eggert08.html Nachzensur. Die Kollision von Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht am Beispiel des Romans Esra von Maxim Biller], Jan Ole Eggert, Iabris. Jahrbuch fĂŒr europĂ€ische Prozesse, 7. Jg., 2008. In der Praxis â so die Kritik vor allem aus dem liberalen, linken und medienkritischen Spektrum â kommen hier unterschiedliche Mechanismen zum Tragen, die im Endeffekt zensurĂ€hnliche Mechanismen befördern oder diese gar, durch die HintertĂŒr, etablieren.[http://www.welt.de/die-welt/kultur/article8526739/Eine-Zensur-findet-doch-statt.html Eine Zensur findet doch statt], Uwe Wittstock, Die Welt, 19. Juli 2010.Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Telos Verlag, 1997, ISBN 3-933060-00-1, S. 198 ff. Ein damit verknĂŒpfter, im Sinn demokratischer Teilhabe zu verurteilender Effekt sei die âSchere im Kopfâ â also vorauseilende Selbstzensur bei der Erstellung von Publikationen oder schöpferischen Werken. Eng verbunden damit ist der Begriff der informellen Zensur. Anders als institutionelle Zensur seitens behördlicher oder behördenĂ€hnlicher Institutionen â etwa durch Verbot oder Indizierung â wirkt informelle Zensur bereits im Vorfeld: indem sie versucht, potenziell konflikttrĂ€chtige Werke zu entschĂ€rfen.Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Telos Verlag, 1997, ISBN 3-933060-00-1, S. 249 ff. Konservative hingegen tendieren in vielen FĂ€llen dazu, die beschriebenen Mechanismen fĂŒr nachrangig zu halten oder sie anderen RechtsgĂŒtern â wie zum Beispiel der öffentlichen Sicherheit oder der gesellschaftlichen Moral â unterzuordnen.[http://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/91_2_Goessner.pdf Auf dem Weg in einen âautoritĂ€ren Sicherheitsstaatâ?], Rolf Gössner, Utopie kreativ, Heft 91/92 (Mai/Juni 1998), S. 96-108 (PDF) Gesellschaftlich gesehen ist die Frage, ob oder inwieweit eine Zensur stattfindet beziehungsweise nötig ist, umstritten: Die allgemeine Positionierung zum Thema sowie die Positionierung in einzelnen Fragen hĂ€ngt oft ab von der allgemeinen politischen Grundeinstellung des Betrachters.
Ein wichtiges Mittel, um das AusmaĂ einer potenziell stattfindenden Zensur zu bestimmen, ist der Vergleich. Zum einen der mit anderen Staaten. Verglichen mit Diktaturen (beispielsweise Nordkorea) oder Staaten, deren demokratische VerhĂ€ltnisse als unvollstĂ€ndig beziehungsweise halbautoritĂ€r gewertet werden (Beispiel: Russland), erscheint der Zustand der Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit in Deutschland in einem guten Licht. Beim Vergleich mit anderen voll entwickelten Demokratien wie zum Beispiel GroĂbritannien, den Niederlanden, den USA oder Frankreich kommen eher Detailunterschiede zum Tragen. Hervorstechender sind die deutschen Verbote in Bezug auf Verherrlichung des Nationalsozialismus. Andere Differenzen betreffen gröĂere oder geringere Restriktionen in Bezug auf die âfreie Redeâ oder das tolerierte Level an Sex- und Gewalt-Darstellungen. Auch die Gesetzeslage sowie das zugrunde liegende RechtsverstĂ€ndnis variieren zum Teil deutlich. Generell genieĂen die Niederlande sowie die skandinavischen LĂ€nder den liberalsten Ruf. Deutschland sowie die angelsĂ€chsischen LĂ€nder (GroĂbritannien, USA) gelten in Sachen LiberalitĂ€t als durchwachsen. Stark katholisch geprĂ€gte LĂ€nder wie Frankreich, Spanien und Italien prĂ€sentieren sich im Bereich allgemeiner Freiheitsrechte stark unterschiedlich, tendieren im Bereich sexueller Themen jedoch zu einer etwas restriktiveren Handhabung.Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Telos Verlag, 1997, ISBN 3-933060-00-1, S. 400 ff.
Juristisch und gesellschaftlich ist der rechtliche Rahmen ebenfalls mit in Betracht zu ziehen. Der Vergleich mit dem âDritten Reichâ, der Weimarer Republik und dem Kaiserreich sowie der 1990 beigetretenen DDR ist sowohl geografisch als auch rechtlich und moralisch naheliegend. Rechtlich gesehen warteten alle vier mit unterschiedlichen Formen der Vor- oder Nachzensur auf. Beispiele: die Reichsschrifttumskammer (NS), die FilmprĂŒfstelle (Weimarer Republik und Zeit des Nationalsozialismus), polizeibehördliche Verbote (Kaiserreich) und Druckgenehmigungsverfahren (DDR).Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Telos Verlag, 1997, ISBN 3-933060-00-1, S. 111 ff.[http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kritik/832777/ Literatur-Zensur in der DDR], Michael Opitz, Deutschlandradio Kultur, 15. August 2008. Aufschlussreich bei der Betrachtung des Themas sind darĂŒber hinaus zeitbedingte Schwerpunktverschiebungen. In den ersten beiden Jahrzehnten der Bundesrepublik Deutschland war vor allem das Thema NS mit starken Vorbehalten, Tabus und Restriktionen belegt. Ebenso die Darstellung von SexualitĂ€t sowie LebensentwĂŒrfen, die von der Mehrheit als moralisch oder gesellschaftlich anrĂŒchig gewertet wurden (wie zum Beispiel Prostitution). In den 1970er- und 1980er-Jahren bestimmte vor allem der Umgang mit medial inszenierten TabubrĂŒchen sowie linken, systemkritischen Publikationen das Bild. Die Zensurdebatten der 1990er- und 2000er-Jahre schlieĂlich waren stark vom Umgang mit den neuen Medien geprĂ€gt (Video, DVD, Computerspiele, Internet) sowie dem Thema Gewaltdarstellung. Bedeutsame Kontroversen warfen darĂŒber hinaus die Themenbereiche Pressefreiheit und Schutz der Persönlichkeit auf. FĂŒr Diskussion sorgten insbesondere einige Urteile, welche den Schutz von Persönlichkeitsrechten ĂŒber den der Kunstfreiheit stellten. Herausragendes Beispiel: der Fall Esra â ein Buch des Autors Maxim Biller, dessen vom Bundesverfassungsgericht bestĂ€tigtes Verbot im Jahr 2007 zu einer anhaltenden Kontroverse fĂŒhrte.Hubert Spiegel: [http://www.faz.net/artikel/C30712/verbot-des-romans-esra-kunst-gegen-leben-30091945.html Verbot des Romans âEsraâ: Kunst gegen Leben.] FAZ.net, 13. Oktober 2007.
Gesetze und Institutionen
Die Handhabung demokratischer Grundelemente wie Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und Freiheit der Kunst war bei der GrĂŒndung der Bundesrepublik Deutschland eine wichtige Frage. Rechnung getragen wurde ihr vor allem durch das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz.[http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf Grundgesetz fĂŒr die Bundesrepublik Deutschland]. Bundesministerium der Justiz (Volltextausgabe als PDF) Bei der konkreten Ausgestaltung der verfassungsstaatlichen GrundsĂ€tze stellte sich als erstes die Frage nach der Abgrenzung von den RechtsvorgĂ€ngern. Vom Geist her orientierten sich die Grundgesetz-VĂ€ter stark an den Vorgaben der Weimarer Republik. Die Praxis des Dritten Reiches, die auch im Bereich der Medien eine fast totale Gleichschaltung betrieben hatte, sollte durch gesetzlich garantierten Pluralismus ersetzt werden.[http://www.politik-blicken.de/brd/downloads/WESENPRINZIPIEN.PDF Die politischen Strukturen Deutschlands.] nopolis.de, abgerufen am 14. August 2011 (PDF). DarĂŒber hinaus waren wichtige Parameter bereits durch die Praxis der BesatzungsmĂ€chte vorgegeben. 1945 wurden in der britischen, US-amerikanischen und sowjetischen Besatzungszone die ersten Zeitungslizenzen erteilt. Kabaretts, VergnĂŒgungsveranstaltungen sowie â stark von heimgekehrten Exilanten geprĂ€gte â Theater und Verlage hatten einige Weichen bereits gestellt. Ebenso die Reeducation, die vor allem von den US-Amerikanern forciert betrieben wurde. Dass die WillkĂŒrherrschaft der nationalsozialistischen Ăra der Vergangenheit angehörte, unterstrichen auch einige spektakulĂ€re Prozesse wie zum Beispiel der NĂŒrnberger Hauptkriegsverbrecher-Prozess im Jahr 1946.[http://www.lsg.musin.de/geschichte/geschichte/lkg/Verfassungen/entnazifizierung.htm Entnazifizierung.] Jens Fergen, Gerd-Kristian Kull, Fabian Thehos und Marco Meyer, Louise-Schroeder-Gymnasium MĂŒnchen (Unterrichtsdokumente), abgerufen am 14. August 2011.
In der Praxis traten neben das Grundgesetz weitere Bestimmungen sowie Institutionen. Diese waren entweder mit der praktischen AusfĂŒhrung einzelner Bestimmungen beauftragt worden oder formierten sich unabhĂ€ngig davon. Die Freiheit der Presse etwa wurde in zahlreichen AusfĂŒhrungen der Pressegesetzgebung konkretisiert. Hinzu kamen im Lauf der Jahre eine Reihe Institutionen, Behörden und Verbandsorganisationen, die sich bestimmten DurchfĂŒhrungsaspekten widmeten. Die bedeutendsten sind die BundesprĂŒfstelle fĂŒr jugendgefĂ€hrdende Medien (BPjM; seit 1954), die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK; seit 1949), der Rundfunkrat und der Deutsche Presserat (seit 1956). Die Freiheit der Medien erhielt ĂŒber diese Einrichtungen eine moralische QualitĂ€t, welche ĂŒber die rechtlichen AnsprĂŒche hinausgeht. Diese moralphilosophische Selbst-Bindung als Konsequenz aus der Freiheit macht die Selbstkontrolle zu einer Frage der Ethik.Zit. nach Ingrid Stapf: Selbstkontrolle, in: Christian Schicha und Carsten Brosda (Hrsg.): Handbuch Medienethik, Wiesbaden 2010, S. 164â185, hier S. 165. Mit Blick auf die deutsche Mediengeschichte ist festzuhalten, dass eine zu starke rechtliche Reglementierung die Gefahr schafft, die Kontroll- und Kritikfunktion der Medien zu beschneiden und damit der Zensur preiszugeben.Zit. nach Ingrid Stapf: Selbstkontrolle, in: Christian Schicha und Carsten Brosda (Hrsg.): Handbuch Medienethik, Wiesbaden 2010, S. 164â185, hier S. 166.
Rechtliche Bestimmungen
Die wichtigste Rechtsgrundlage in Bezug auf die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit ist Artikel 5 GG (Garantie der Meinungsfreiheit). Da Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit mit anderen Werten in Interessengegensatz geraten können (beispielsweise dem Schutz der Persönlichkeit sowie straf- oder zivilrechtlichen TatbestÀnden), kommen in der Praxis unterschiedliche Rechtsaspekte zum Tragen. Die Wichtigsten:
* Grundgesetz Artikel 5. Artikel 5 (insbesondere hier Absatz 1) garantiert nicht nur die Meinungs-, Presse-, Berichterstattungs- und Zensurfreiheit, sondern setzt sie darĂŒber hinaus in den Rang eines Verfassungsgrundsatzes.Dieter Hesselberger: Das Grundgesetz. Kommentar fĂŒr die politische Bildung, 9. Aufl., Hermann Luchterhand Verlag, Neuwied 1995, S. 84 f. Ebenso garantiert werden die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft.* Persönlichkeitsrechte. Allgemeine Grundlage ist Artikel 2 GG, Absatz 1 (Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit). In der konkreten Praxis mit davon tangiert sind unter anderem der Schutz vor Verleumdung, ĂŒbler Nachrede und nachweislich falschen Tatsachenbehauptungen. Weitere Rechtsaspekte betreffen das Urheberrecht, den Schutz des Eigentums sowie der privaten SphĂ€re.
* Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung; Volksverhetzung. Der Begriff Freiheitliche demokratische Grundordnung (FdGO) findet sich in unterschiedlichen Grundgesetz-Artikeln. ZusĂ€tzlich prĂ€zisiert wurde er 1952 durch das Bundesverfassungsgericht.Hartmut Maurer: Staatsrecht I. Grundlagen â Verfassungsorgane â Staatsfunktionen, 5. Aufl., MĂŒnchen 2007, ISBN 3-406-55825-9. In der Praxis fungiert die FdGO als Abgrenzungsbegriff gegenĂŒber totalitĂ€ren Konzepten. Eine Besonderheit der bundesdeutschen Rechtsprechung sind klar formulierte StraftatbestĂ€nde in Bezug auf Volksverhetzung, NS-Verherrlichung, Gebrauch von Symbolen der NS-Herrschaft sowie Holocaustleugnung.
* Diskriminierungsverbot. Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht oder anderer Merkmale ist nicht nur im öffentlichen Diskurs zunehmend geĂ€chtet. Aus Artikel 3 GG (âAlle Menschen sind gleichâ) abgeleitete Gesetze zur EinschrĂ€nkung von Diskriminierung spielen insbesondere im Rahmen der EuropĂ€ischen Union eine zunehmende Rolle.[http://ec.europa.eu/news/justice/080929_1_de.htm Gleichbehandlung nicht nur auf dem Papier.] Online-Portal der EuropĂ€ischen Kommission, 29. September 2008.
* Jugendschutzgesetze. Das 2002 in wesentlichen Aspekten novellierte Jugendschutzgesetz (JuSchG) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) enthalten zahlreiche Sonderregelungen in Bezug auf Kinder und Jugendliche. Neben allgemeinen Aspekten wie dem Besuch von GaststĂ€tten betrifft es auch eingeschrĂ€nkte Formen des Medienkonsums â vor allem im Hinblick auf die Darstellung von SexualitĂ€t und Gewalt. In der Praxis spielen hier auch die unterschiedlichen Altersfreigaben der FSK eine nicht unmaĂgebliche Rolle.
* Bestimmungen zum Schutz von Religionsbekenntnissen sowie Ehe und Familie. Die grundgesetzlich garantierte Glaubensfreiheit (Artikel 4 GG, Freiheit des Glaubens und Gewissens) kollidiert in der Praxis ebenfalls immer wieder mit dem Recht auf freie MeinungsĂ€uĂerung (insbesondere bei satirischen Darstellungen, die von GlaubensanhĂ€ngern oft als herabwertend gewertet werden). Die sogenannte Sittengesetzgebung â also die Regelungen in Bezug darauf, welches Verhalten und welche Publikationen in der Ăffentlichkeit als angemessen angesehen werden können â hat sich seit Ende der 1960er grundlegend gewandelt. Gewissen EinschrĂ€nkungen unterlegen ist nach wie vor Pornografie â vor allem in ihren hĂ€rteren Varianten.
* StraftatbestĂ€nde. Kriminelle StraftatbestĂ€nde wie zum Beispiel Menschenhandel und Kinderpornografie sind eindeutig sanktioniert. Ebenso gilt dies fĂŒr Publikationen, die diese unterstĂŒtzen oder gar als Teil des âKonsumangebotsâ fungieren.
* Sicherheitsgesetze. Der Aspekt der âinneren Sicherheitâ kam seit Bestehen der Bundesrepublik in unterschiedlicher Weise zum Tragen: als Vorgehen staatlicher Behörden gegen deklamierten Geheimnis- und Landesverrat (bekanntestes Beispiel: die Spiegel-AffĂ€re 1962), als gesetzlich flankierte EinschrĂ€nkung der Publikationspraxis im Zuge der TerrorismusbekĂ€mpfung seit 1968 (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Paragrafen 129 und 129a StGB) und als allgemeine Modifikationen der Gesetzespraxis aufgrund stattgefundener oder befĂŒrchteter islamistischer TerroranschlĂ€ge.[http://www.bpb.de/files/0JN0KV.pdf Die öffentliche Sicherheit im Schatten des Terrorismus.] GĂŒnter Erbel, Aus Politik und Zeitgeschichte 10-11/2002 (PDF)
* Internetrecht. Die Rechtsbestimmungen zur Regelung von Publikationen auf Onlineseiten spielen spĂ€testens seit der Jahrtausendmarke eine immer gröĂere Rolle. Wichtige Rechtsaspekte, die zum Teil kontrovers diskutiert werden, sind die Frage der Verantwortlichkeit fĂŒr extern verlinkte Seiten oder Fragen des Markenschutzes. Aufgrund der technischen Dynamik des Mediums halten viele eine stĂ€rkere Kontrolle fĂŒr erforderlich. Andere hingegen konstatieren, dass das Medium ein besonderes AusmaĂ an Freiheit und Selbstverwirklichung gewĂ€hrleiste, welches weiter erhalten bleiben und zusĂ€tzlich ausgebaut werden solle.[http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2474119_0_9223_-die-freiheit-des-internets-bewahren.html Die Freiheit des Internets bewahren.] Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Stuttgarter Zeitung, 3. Mai 2010.
* Urheberrecht. Allgemein gesprochen regelt das Urheberrecht den Schutz des geistigen Eigentums. Auch in der Debatte um Rahmen und Grenzen der Kunst- und Publikationsfreiheit spielt das Urheberrecht immer wieder eine Rolle. Beispiele: die Auseinandersetzungen um Internetseiten, die Plagiate in Diplomarbeiten belegten, und den Roman Axolotl Roadkill.
Institutionen
Im Zensur-Diskurs der Bundesrepublik kristallisierten sich bereits ab Anfang der 1950er-Jahre einige Institutionen heraus, die bei der konkreten Ausgestaltung der Publikations- und Medienlandschaft unterstĂŒtzend tĂ€tig wurden. Ebenfalls aufzufĂŒhren sind staatliche Institutionen wie Staatsanwaltschaften und Gerichte, In der Regel wurden diese bislang allerdings nur in besonderen FĂ€llen aktiv. GelĂ€ufiger hingegen sind zivilrechtliche Auseinandersetzungen, etwa um bestimmte Inhalte bestimmter Publikationen. Die wichtigsten Institutionen:
* Staatsanwaltschaften, in EinzelfĂ€llen auch die LĂ€nder-Innenminister. Staatliche Behörden sind per Gesetz dazu autorisiert, gegen Publikationen und Medienprodukte vorzugehen, deren Inhalt gegen geltende Gesetze verstöĂt. Vom Themenkomplex politischer Extremismus einmal abgesehen, spielen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren eine eher sekundĂ€re Rolle. Bedeutendste Sanktionsmittel: VerbotsverfĂŒgungen, Beschlagnahmungen; in EinzelfĂ€llen strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Sanktionen gegen einzelne Personen.* Zivile Gerichte (Amts-, Land-, Oberlandesgerichte; Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht. Zivilrechtliche Auseinandersetzungen können ebenfalls gravierende Folgen im Hinblick auf das Erscheinen eines Buchs, Films oder sonstigen Medienprodukts haben. Wichtigstes Rechtsmittel hier ist das der Einstweiligen VerfĂŒgung. Allerdings können Autoren, Verleger oder Filmproduzenten dagegen Rechtsmittel einlegen, so dass die Einstweiligen VerfĂŒgungen â zumindest theoretisch â lediglich einen aufschiebenden Charakter haben. Die potenziellen Folgen zivilrechtlicher Auseinandersetzungen sind breit: Sie reichen von SchwĂ€rzungen bestimmter Textstellen bis hin zu richterlich verfĂŒgten Verboten.[http://www.faz.net/artikel/C30833/aus-dem-maschinenraum-14-wenn-die-zensur-reichlich-alt-aussieht-30301237.html Wenn die Zensur reichlich alt aussieht.] Constanze Kurz, FAZ.net, 20. August 2010.
* Die BundesprĂŒfstelle fĂŒr jugendgefĂ€hrdende Medien (BPjM). Die 1954 gegrĂŒndete BundesprĂŒfstelle (vormals: BundesprĂŒfstelle fĂŒr jugendgefĂ€hrdende Schriften, BPjS), zunĂ€chst dem Innen-, spĂ€ter dem Familienministerium unterstellt und angesiedelt in Bonn, ist fĂŒr potenzielle Indizierungen zustĂ€ndig und kann, als Ă€uĂerstes Mittel, auch Verbote von Publikationen in die Wege leiten. Gesetzliche VorgĂ€nger waren ein aus der Zeit der Weimarer Republik stammendes und in der NS-Zeit modifiziertes Gesetzwerk â das Schmutz- und Schundgesetz aus dem Jahr 1926. Neue Grundlage wurde das 1953 verabschiedete Gesetz ĂŒber die Verbreitung jugendgefĂ€hrdender Schriften. Vertreten sind in der BPjM alle bedeutenden gesellschaftlichen Gruppen. Dem SelbstverstĂ€ndnis nach dient sie dem Jugendmedienschutz. Die PrĂŒfung erfolgt auf Antrag â wobei der Kreis möglicher Antragsteller in der Praxis weit ĂŒber den behördlicher JugendfĂŒrsorgetrĂ€ger hinausreicht. Bedeutendstes Sanktionsmittel: Aufnahme in die Liste der indizierten Medien.[http://www.hdm-stuttgart.de/ifak/medienwissenschaft/medienkritik_medienwirkung/institutionen_der_medienkontrolle/medienkontrolle_dub Institutionen der Medienkontolle: Die BundesprĂŒfstelle fĂŒr jugendgefĂ€hrdende Medien (BPjM).] Svetlana Dub, Ifak. Institut fĂŒr angewandte Kindermedienforschung, abgerufen am 14. August 2011.
* Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Sie besteht bereits seit 1949. Sitz der FSK ist die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden. Die FSK wird von den Spitzenorganisationen der Filmwirtschaft (SPIO) getragen, einem Dachverband, dem rund 1100 Mitgliedsfirmen angehören. Rechtsgrundlage der von der FSK vorgenommenen Alters-Indizierungen ist das Jugendschutzgesetz. Aktuelle Indizierungen sind FSK-0 (unbeschrĂ€nkt freigegeben), FSK-6, FSK-12, FSK-16 und FSK-18. Die Etikettierungen der FSK betreffen auch den Verkauf von Videos und Spielen. In der Praxis fĂŒhren insbesondere die beiden letzten Levels (Freigabe ab 16 bzw. 18 Jahren) zu mehr oder weniger deutlichen EinschrĂ€nkungen der VorfĂŒhrung bzw. der Verbreitung â etwa im Rahmen von TV-Ausstrahlungen (wo sich TV-Sender regelmĂ€Ăig mit dem Wegschneiden beanstandeter Szenen behelfen) oder beim Verkauf. Bedeutendste Sanktionsmittel: keine FSK-Freigabe; FSK-Freigabe ab 18.[http://www.hdm-stuttgart.de/ifak/medienwissenschaft/medienkritik_medienwirkung/institutionen_der_medienkontrolle/medienkontrolle_rimsha Institutionen der Medienkontolle: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK).] Viktoria Rimsha, Ifak. Institut fĂŒr angewandte Kindermedienforschung, abgerufen am 14. August 2011.
* Der Rundfunkrat (beim ZDF: Fernsehrat). Die den einzelnen ARD-Anstalten beigeordneten RundfunkrĂ€te sowie der ZDF-Fernsehrat sind Aufsichtsgremien, welche die ErfĂŒllung des gesetzlich festgelegten Sendeauftrags der öffentlich-rechtlichen Sender gewĂ€hrleisten sollen. EingefĂŒhrt mit GrĂŒndung der ARD, sind in ihm sowohl Vertreter der im Bundestag vertretenen Parteien als auch Vertreter sonstiger groĂer Interessengruppen vertreten. In der Praxis nimmt dieses Dachgremium einen nicht unerheblichen Einfluss auf Programme und Personalentscheidungen der einzelnen Anstalten. FĂŒr zum Teil heftige Kontroversen sorgten die nach Meinung von Kritikern zu starke Orientierung an den Programmen der privaten Sender sowie die verstĂ€rkte Einflussnahme von Parteien auf das redaktionelle GeschĂ€ft. Beispiel: die Entlassung des langjĂ€hrigen ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender.[http://www.faz.net/artikel/C30351/im-gespraech-roland-koch-was-haben-sie-gegen-nikolaus-brender-30101377.html Im GesprĂ€ch: Roland Koch. Was haben Sie gegen Nikolaus Brender?], Stefan Niggemeier, FAZ.net, 24. Februar 2009. Sanktionsmittel: keine, da â zumindest von der Zielsetzung her â lediglich beratend tĂ€tig.
* Der Deutsche Presserat. Ăhnlich wie die FSK ist auch der Deutsche Presserat ein von unterschiedlichen BerufsverbĂ€nden etabliertes Gremium. Der Presserat ĂŒberwacht die Einhaltung allgemeiner journalistischer GrundsĂ€tze. Grundlage ist ein vom Presserat ausgearbeiteter Pressekodex. Die Beschwerdeprozedur ist vergleichsweise unformal und kann, zumindest grundsĂ€tzlich, von jedem BĂŒrger in Anspruch genommen werden. Wichtigstes Sanktionsmittel ist die RĂŒge. Ăffentliche RĂŒgen â so jedenfalls die Selbstverpflichtung der im Presserat mitvertretenen Verlage â muss das entsprechende Medium abdrucken. Die Anzahl der ausgesprochenen RĂŒgen bewegte sich in den letzten Jahren um die 20 pro Jahr. Angesichts des anhaltend in der Kontroverse stehenden Boulevard-Journalismus halten viele Kritiker das Mittel der RĂŒge fĂŒr unzulĂ€nglich.[http://www.fr-online.de/kultur/medien/-schlicht-nicht-akzeptabel-/-/1473342/3219408/-/index.html âSchlicht nicht akzeptabelâ.] Ralf Siepmann, FR-Online, 12. MĂ€rz 2008. Bedeutendstes Sanktionsmittel: die öffentliche RĂŒge.
Ăber die aufgefĂŒhrten Institutionen hinaus gibt es einige weitere, die vor allem im Bereich TV und Spiele/Neue Medien aktiv sind. Funktionsweise und Aufgaben Ă€hneln mehr oder weniger stark denjenigen der FSK. Im Einzelnen sind dies: die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).[http://www.medienzensur.de/seite/instanzen.shtml Instanzen.] Medienzensur.de, Ăberblickseite Instanzen, abgerufen am 13. August 2011. Neben den offiziell mit Indizierungen und Freigaben befassten Institutionen gibt es zahlreiche InteressenzusammenschlĂŒsse, die im Medien-, Unterhaltungs- und Kunstbereich ebenfalls Engagement entfalten. Wichtige Interessengruppen hier sind die beiden Kirchen, die eigene Bewertungsanstalten enthalten und in der Vergangenheit zum Teil umstrittene Empfehlungen oder Warnungen aussprachen. Auf katholischer Seite sind das beispielsweise der film-dienst (frĂŒher: Katholischer Filmdienst), auf evangelischer Seite die Filmzeitschrift epd Film sowie weitere vom Evangelischen Pressedienst herausgegebene Publikationen. DarĂŒber hinaus gibt es zahlreiche Vereine und Initiativen, die sich bestimmten Medien oder bestimmten Aspekten eines oder mehrerer Medien gewidmet haben. Je nach Ausrichtung vertreten sie auch im Bezug auf die Publikationsfreiheit unterschiedliche Positionen. Konfliktpunkte sind dabei vor allem die Darstellung von Gewalt (bzw. das noch tolerierbare AusmaĂ von Gewaltdarstellungen sowie die Darstellung sexueller Handlungen. Eine Ă€uĂerst umstrittene Rolle spielte in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik der katholische Volkswartbund, der nicht nur zahlreiche Kampagnen gegen den â seiner Meinung nach drohenden â Sittenverfall fĂŒhrte, sondern hunderte von IndizierungsantrĂ€gen bei der BPjS stellte.{{Der Spiegel|ID=45124058|Titel=Volkswartbund: Schwarze Sehnsucht|Jahr=1962|Nr=43|Datum=1962-10-24|Seiten=48-52}}
Formen
In der Praxis gestaltet sich das Spektrum an Eingriffsmöglichkeiten, die unter den Begriff Zensur gefasst werden können, recht differenziert. Es reicht von Verboten und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ĂŒber abgestufte Formen der VertriebseinschrĂ€nkung (Indizierung, Altersfreigabe) bis hin zu Einstweiligen VerfĂŒgungen und Zivilklagen. Verbote seitens der LĂ€nder-Innenminister gab es bislang nur in wenigen EinzelfĂ€llen. GĂ€ngig hingegen sind sogenannte Indizierungen. Ein weiteres EinschrĂ€nkungsmittel sind gestaffelte Altersfreigaben. RegelmĂ€Ăig kommt es auch anlĂ€sslich einstweiliger VerfĂŒgungen gegen bestimmte Werke zum Vorwurf der Zensur. Einerseits ist die einstweilige VerfĂŒgung ein Mittel des Zivilstrafrechts. Andererseits bemĂ€ngeln Verleger, Autoren, Journalisten und Medienwissenschaftler, dass einstweilige VerfĂŒgungen ein elegantes Mittel seien, um die Publikation unerwĂŒnschter Inhalte praktisch zu unterbinden. Unterschiedlich sind schlieĂlich auch die Techniken, die bei der Umsetzung der aufgefĂŒhrten MaĂnahmen zum Tragen kommen können. Sie reichen von absoluten Publikationsverboten ĂŒber eingeschrĂ€nkte Publikationsverbote (Freigabe ab 18) bis hin zu Filmschnitten, TextschwĂ€rzungen sowie Balken ĂŒber Gesichtern oder Geschlechtsmerkmalen. Absolute Verbote, bei denen selbst der Besitz strafbar ist, kamen bislang nur in wenigen FĂ€llen zur Anwendung. Etwas hĂ€ufiger vor kommen einfache Verbote â in der Regel kombiniert mit einer Beschlagnahme der entsprechenden Auflage.[http://www.medienzensur.de/seite/zensur.shtml Zensur.] Medienzensur.de, Ăberblickseite Genres und mögliche Eingriffmittel, abgerufen am 13. August 2011. Um Publikationen oder Medien zu verbieten, zu indizieren, beschrĂ€nkt oder in verĂ€nderter Form freizugeben, kommen folgende Sanktionsformen zur Anwendung:
* Die Beschlagnahmung. In der Regel wird eine Beschlagnahmung auf Basis folgender Gesetze eingeleitet: § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), § 90 StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130a StGB (Anleitung zu Straftaten), § 131 StGB (Gewaltdarstellung), § 184a StGB (Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Schriften), § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften), § 185 StGB (Beleidigung) und § 187 StGB (Verleumdung). Anlass zu Beschlagnahmungen und Verboten boten darĂŒber hinaus immer wieder die Anti-Terror-Paragrafen § 88 und § 129a StGB (Werbung fĂŒr eine kriminelle bzw. terroristische Vereinigung). AusfĂŒhrende Instanz: i.d.R. Staatsanwaltschaften, Polizei.[http://medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml Beschlagnahmung.] Medienzensur.de, Ăberblickseite zum Thema Beschlagnahmung und Verbot, abgerufen am 13. August 2011.* Das Verbot. In der Praxis ist es schwer, die Begriffe Beschlagnahmung und Verbot gegeneinander abzugrenzen. In der Regel ist bei beschlagnahmten Medien lediglich die Verbreitung sowie die sonstige ZugĂ€nglich-Machung verboten. Der Besitz hingegen ist â von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen â straffrei. AusfĂŒhrende Instanz: Justiz bzw. in besonderen FĂ€llen auch die LĂ€nder-Innenminister.
* Die Indizierung. Im Unterschied zum Verbot bedeutet eine Indizierung lediglich eine VertriebseinschrĂ€nkung. In der Praxis ist diese allerdings gravierend. Sie beinhaltet Werbe- und Ausstellungsverbote, TV-Ausstrahlungsverbote sowie zum Teil erhebliche EinschrĂ€nkungen im Versandhandel. ZusĂ€tzlich kann die BPjM zudem Beschlagnahmungen empfehlen oder befĂŒrworten. Automatisch indiziert werden: a) beschlagnahmte Medien, b) pornografische Medien. AusfĂŒhrende Institution: die BundesprĂŒfstelle fĂŒr jugendgefĂ€hrdende Medien (BPjM).[http://medienzensur.de/seite/indizierung.shtml Indizierung.] Medienzensur.de, Ăberblickseite zum Thema Indizierung, abgerufen am 13. August 2011.
* Die Altersfreigabe. Im Gegensatz zur Indizierung haben entsprechende Altersfreigaben (FSK-18 bzw. keine Freigabe) weniger einschneidende Konsequenzen. Die FSK-Freigabe ist lediglich ein Kennzeichnungsetikett. In der Praxis sind sie ein Hinweis an HĂ€ndler, Verleiher oder Kinos, bestimmte Filme oder Videos Jugendlichen nicht zugĂ€nglich zu machen. Eine Rolle spielen FSK-Auszeichnungen auch bei den Ausstrahlterminen im TV. So werden Filme ab 16 bzw. 18 im Free-TV erst nach 22 Uhr ausgestrahlt. Das FSK-Etikett ist nicht zwingend. Der Status âohne Freigabeâ bringt vertriebstechnisch allerdings erhebliche Nachteile und fĂŒhrt praktisch fast immer zu einer Indizierung. AusfĂŒhrende Institution: die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK).[http://medienzensur.de/seite/instanzen/fsk.shtml Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK).] Medienzensur.de, Ăberblickseite zu FSK und Altersfreigaben, abgerufen am 13. August 2011.
* SchwĂ€rzung, Unkenntlichmachung bestimmter Stellen (zum Beispiel mittels sogenannter âPornobalkenâ) und WerksĂ€nderungen. Die aufgefĂŒhrten Mittel kommen im Bereich von Print-Medien zum Zug. In der Regel sind sie Resultat von Zivilklagen, einstweiligen VerfĂŒgungen oder Urheberrechtsverletzungen. Gelegentlich kommen sie auch zum Zug, um mögliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Juristisch gesehen verursachende Instanz: in den meisten FĂ€llen das Zivilrecht.[http://medienzensur.de/seite/zensur/literatur.shtml Zensur in Literatur und Printmedien.] Medienzensur.de, Ăberblickseite zum Thema Printmedien, abgerufen am 13. August 2011.
Ăber die aufgefĂŒhrten Sanktionsformen hinaus stehen auch informellere Formen der InformationsunterdrĂŒckung immer wieder in der Kritik. Im Zuge der 68er-Bewegung sowie der Auseinandersetzungen mit der Rote Armee Fraktion (RAF) in den 1970er-Jahren gab es um die Frage der Publikationsfreiheit erbitterte Auseinandersetzungen. Das aufgrund seiner Zusammenstellung umstrittene Dritte Russell-Tribunal (1977â1979) etwa kritisierte die bundesdeutschen Staatsorgane als stark repressiv und merkte einen Mangel an tatsĂ€chlicher, insbesondere systemkritischer Meinungsfreiheit an.Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Telos Verlag, 1997, ISBN 3-933060-00-1, S. 249; zitiert nach: Zwanzig Jahre Radikal, 1996, S. 157. In den letzten Jahren tauchte der Begriff der informellen Zensur ebenfalls in unterschiedlichen ZusammenhĂ€ngen auf. Er bezieht sich vor allem auf die âSchere im Kopfâ â also die freiwillig, in vorhergegriffener Anpassung erfolgte Selbstzensur aufgrund angenommener oder tatsĂ€chlicher MachtverhĂ€ltnisse. Angesichts dieser MachtverhĂ€ltnisse stelle sich die Frage, wie sicher die Meinungs-, Publikations- und Kunstfreiheit in der Bundesrepublik tatsĂ€chlich sei. Eine besondere Gefahr sehen Kritiker insbesondere angesichts der immer stĂ€rkeren, undurchschaubareren privatwirtschaftlichen Medienkonzentration. Ein weiterer Aspekt, so vor allem gewerkschaftsnahe Kritiker, seien die damit einhergehenden Niedriglöhne â ein Aspekt, der sich mit ungehinderter MeinungsĂ€uĂerung ebenfalls schlecht vertrage.[http://www.verdi.de/dju/pressemitteilungen/showNews?id=03c48388-f88d-11db-55ff-000e0c66dc60 3. Mai â Tag der Pressefreiheit. dju warnt vor indirekten Methoden der Presse-Zensur.] Pressemitteilung der dju, Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, 2. Mai 2007.
Geschichte
Seit GrĂŒndung der Bundesrepublik sorgte der Widerspruch zwischen der grundgesetzlich garantiertem Meinungs- und Kunstfreiheit und der gesellschaftlich-juristisch-staatlichen Praxis fĂŒr eine Vielfalt unterschiedlicher Konflikte. Eine groĂe Anzahl betraf die Auslegung des Rechts auf MeinungsĂ€uĂerung, also den unmittelbar politischen Bereich. RegelmĂ€Ăigen Stoff fĂŒr Auseinandersetzungen lieferten darĂŒber hinaus zahlreiche kĂŒnstlerische Produkte â umstrittene BĂŒcher, TheaterstĂŒcke, Comics, Filme sowie Musikproduktionen. Was PrĂŒfer, BĂŒrger oder StaatsanwĂ€lte als anstöĂig empfunden und entsprechend mit unterschiedlichen Sanktionen belegt wurde, schwankt. Ein sensibles Thema in den ersten beiden Jahrzehnten der Bundesrepublik war beispielsweise die Behandlung der NS-Vergangenheit.[http://www.bpb.de/publikationen/DCONV0,7,0,Politische_Entscheidungen_und_Einstellungen.html Umgang mit der NS-Vergangenheit.] Axel Schildt, bpb. Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung, abgerufen am 14. August 2011. Unter Verdikt gerieten darĂŒber hinaus viele Produkte, die sich mit SexualitĂ€t beschĂ€ftigten oder anderweitig ein (an den gesellschaftlichen MaĂstĂ€ben gemessen) zu freizĂŒgiges Denken an den Tag legten.
In den 1970er- und 1980er-Jahren trat eine mehr oder weniger deutliche Schwerpunktverschiebung zutage. In Sachen Sex sorgte die allgemeine Liberalisierung fĂŒr eine grundlegende VerĂ€nderung (Stichwort: Pornografie-Freigabe); beim Thema Gewalt zeichnete sich bereits in den 1960er-Jahren ein höheres Toleranz-Level ab (Stichwort: Italowestern-Welle). StĂ€rker als in den Dekaden zuvor riefen vor allem politische Statements, systemkritische Texte und Satiren die OrdnungskrĂ€fte auf den Plan. Trotz dieser BegleitumstĂ€nde wird die Dekade von vielen als positiv bewertet: in dem Sinn, dass das Recht auf politische und kĂŒnstlerische ĂuĂerung weitaus stĂ€rker ausgeschöpft wurde als in den Jahrzehnten zuvor. Ein weiterer Paradigmenwechsel zeichnete sich mit der EinfĂŒhrung des Privatfernsehens sowie dem Aufkommen neuer Medienformate wie Video-Kassette, DVD, Videospiele und Internet ab. Die in den 1970er-Jahren verĂ€nderten Gewalt- und Moralschwellen rĂŒckten erneut in die Diskussion. Ein weiterer Faktor, der im neuen Jahrtausend fĂŒr Auseinandersetzungen sorgte, war das zunehmende Geltendmachen von Persönlichkeitsrechten â eine Entwicklung, der von bedeutenden Gerichten wie dem Bundesverfassungsgericht zwar Rechnung getragen wurde, von Verlags- und Autorenvertretern allerdings mit groĂer Sorge betrachtet wird.[http://www.literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=10827 Ein Fehlurteil als MaĂstab?], York-Gothart Mix und Christian Eichner, literaturkritik.de, Ausgabe Nr. 6, Juni 2007.
1948 bis 1970
Einige wegweisende Parameter in Sachen Umgang mit Zeitungen, Literatur, Film, Musik und Theater hatte der Alliierte Kontrollrat, das oberste Organ der alliierten Besatzungsverwaltung, bereits in die Praxis umgesetzt. Die Lizenzen fĂŒr die Betreibung von Zeitungen und anderen Publikationen beispielsweise erfolgten groĂteils anhand des Kriteriums demokratischer ZuverlĂ€ssigkeit. In den Westzonen konnte sich so eine weitgehend pluralistische Presselandschaft etablieren. Beispiel: das Nachrichtenmagazin Der Spiegel, dessen GrĂŒndung 1947 erfolgte.[http://www.zeit.de/2007/01/P-Brawand Zum Sechzigsten: Der âSpiegelâ feiert Geburtstag.] Ernst Elitz, Zeit Online, 28. Dezember 2006. Ein anderer Aspekt waren die ReeducationsbemĂŒhungen der ersten Nachkriegsjahre. So fahndeten die Besatzungsbehörden in den BestĂ€nden öffentlicher Bibliotheken nach NS-Literatur, etwa nach Romanen einschlĂ€gig hervorgetretener Schriftsteller wie Ulrich Sander, Hans Grimm und Josef Ponten. Adolf Hitlers Mein Kampf unterliegt bis heute einem Publikationsverbot, da die Urheberrechte bei der Bayerischen Staatsregierung liegen.[http://www.stern.de/politik/geschichte/hitlers-mein-kampf-zwischen-kritik-und-propaganda-618487.html Hitlers âMein Kampfâ: Zwischen Kritik und Propaganda.] Tim Farin, Stern.de, 25. April 2008. Weniger eindeutig sind die Regelungen in Bezug auf den zweiten Teil sowie Alfred Rosenbergs Der Mythus des 20. Jahrhunderts. Beide sind nicht explizit verboten, werden allerdings nicht vertrieben.
Die ersten Indizierungen und Verbote betrafen vor allem Wiederauflagen von Erotik-Literaturwerken. Auf dem Index der BPjS landeten Anfang der 1950er-Jahre zahlreiche Klassiker des Genres: der erotische Roman Geschichte der O von Dominique Aury, die (vermutlich fiktive) Biografie der Wiener Prostituierten Josefine Mutzenbacher sowie die Werke von Marquis de Sade (Justine, Die 120 Tage von Sodom). Die Indizierung des Mutzenbacher-Buchs wurde in mehreren Instanzen bestĂ€tigt und erst im Jahr 1990 aufgehoben.{{Der Spiegel|ID=13488564|Titel=AffĂ€ren: Kunstvolles Brummen|Jahr=1991|Nr=3|Datum=1991-01-14|Seiten=185â186}} Auch die restlichen Erotikliteratur-Klassiker blieben zum Teil bis weit ĂŒber die 1970er hinaus indiziert.Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Telos Verlag, 1997, ISBN 3-933060-00-1, S. 230 ff.
Den ersten Sex-Skandal hatte die Republik 1951 mit dem Film Die SĂŒnderin. Die FSK gab den Film zwar frei â trotz einiger freizĂŒgiger Szenen mit Hildegard Knef, welche die Hauptrolle spielte. Kirchen und konservative VerbĂ€nde liefen gegen den Film allerdings Sturm und erwirkten in der Folge eine Reihe AuffĂŒhrungsverbote.[http://www.fr-online.de/kultur/film/priester-warfen-stinkbomben/-/1473350/5748058/-/index.html 60 Jahre Hildegard Knef in âDie SĂŒnderinâ: Priester warfen Stinkbomben.] Daniel Kothenschulte, Frankfurter Rundschau, 17. Januar 2011. Eine komplette Indizierung erfuhr 1959 der Billy-Wilder-Film Manche mögenâs heiĂ. Zitat aus der BegrĂŒndung: âDer Film hat allein schon durch seine âBeweglichkeitâ unsittliche Möglichkeiten, die keinem anderen Unterhaltungsmedium zur VerfĂŒgung stehen. Als deutliches Beispiel kann ich gerade Manche mögenâs heiĂ anfĂŒhren, wo in einer Szene die reizende Marilyn einfach durch ihr Auf- und Niedertauchen im Scheinwerferlicht entkleidet und angezogen und wieder entkleidet wird.âBravo, Ausgabe 16/1960. Indiziert wurden darĂŒber hinaus auch Titel, deren Moral- oder Gewaltdarstellung aus Sicht der Indizierenden fragwĂŒrdig war. Beispiel: einige Romane des US-Krimiautoren Mickey Spillane wie zum Beispiel Ich, der Richter (1953) und KĂŒss mich, Tod (1954).{{Der Spiegel|ID=13512212|Titel=Mein ist die Rache, spricht Mike|Autor=Jörg Fauser|Jahr=1984|Nr=42|Datum=1984-10-15|Seiten=252-257}} Kontroversen wegen ihrer FreizĂŒgigkeit handelten sich 1959 auch Wladimir Nabokows Roman Lolita sowie GĂŒnter Grass Blechtrommel ein. Beide konnten erscheinen; gegen Grass Blechtrommel gingen allerdings zahlreiche Strafanzeigen ein.{{Der Spiegel|ID=45439949|Titel=Bestseller Rowohlt: Noch dringlicher|Jahr=1970|Nr=11|Datum=1970-03-09|Seiten=185-187}}
Die NS-Vergangenheit war bis weit in die 1950er hinein ein brisantes Thema. Der mit den Filmstars Humphrey Bogart und Ingrid Bergman prominent besetzte Film Casablanca (1942) kam zunĂ€chst nur mit deutlichen Schnitten und Synchronisations-VerĂ€nderungen in die Kinos. Szenen mit Anspielungen auf den Zweiten Weltkrieg und Nationalsozialisten waren entfernt; aus dem von Paul Henreid gespielten WiderstandskĂ€mpfer Victor LĂĄszlĂł war ein unpolitischer Atomforscher geworden.[http://www.stern.de/kultur/buecher/zensur-im-film-zerschnittene-filme-515320.html Zensur im Film: âZerschnittene Filmeâ.] Hendrik Klein, stern.de, 6. November 2003. Den FrontverlĂ€ufen des Kalten Krieges entsprechend umgearbeitet wurde auch Erich Maria Remarques Roman Zeit zu leben und Zeit zu sterben.{{Der Spiegel|ID=7925831|Titel=Autoren: Am besten nichts Neues|Jahr=1998|Nr=27|Datum=1998-06-29|Seiten=167}} Restauriert und 1963 in der Originalversion gesendet wurde hingegen die Verfilmung des Remarque-Romans Im Westen nichts Neues â anders als in Frankreich und Ăsterreich, wo der Film bis 1963 beziehungsweise die 1980er-Jahre gĂ€nzlich verboten blieb.[http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/zeitreisen/441770/ Im Westen nichts Neues. Geschichte eines Films nach Erich Maria Remarque.] Jens Ebert, Deutschlandradio Kultur, 7. Dezember 2005. Trotz Skandal nicht indiziert wurde der 1963 in die Kinos gekommene Film Das Schweigen von Ingmar Bergman. Grund des Skandals: ungewohnt natural dargestellte Beischlaf- und Selbstbefriedigungsszenen.Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Telos Verlag, 1997, ISBN 3-933060-00-1, S. 259.
In den 1960er-Jahren verlagerte sich der Kampf um eine saubere Leinwand zunehmend auf das Genre der Sitten- und AufklĂ€rungsfilme. Im Unterschied zu den bereits in der Zeit der Weimarer Republik gĂ€ngigen Sittenfilmen, welche zum Teil nur voyeuristische Neigungen bedienten, warteten die neuen AufklĂ€rungsfilme mit einem aufklĂ€rerischen, sexualwissenschaftlichen Anspruch auf. Ein bekanntes Beispiel war der AufklĂ€rungsfilm Du â Zwischenzeichen der SexualitĂ€t (1968), gegen den die FSK wiederholt intervenierte.Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Telos Verlag, 1997, ISBN 3-933060-00-1, S. 260. Nach einer Beschlagnahmeaktion in einem Hamburger Kino fĂŒhrte das Du-Verbot schlieĂlich zu einer Verfassungsklage gegen die FSK. Ein weiterer Film, der von der FSK beanstandet und erst nach deutlichen Schnitten in die Kinos kam, war Oswalt Kolles Zum Beispiel Ehebruch (1969).{{Der Spiegel|ID=42972011|Titel=Film: Busen, ja|Jahr=1972|Nr=10|Datum=1972-02-28|Seiten=145-146}} Einige AufklĂ€rungswerke in Buchform lösten ebenfalls Proteste und Indizierungsversuche aus. Der 1969 erschienene, von Gesundheitsministerin KĂ€te Strobel herausgegebene Sexualkundeatlas wurde seitens der Kultusminister der LĂ€nder zunĂ€chst nicht fĂŒr den Unterricht freigegeben.[http://www.zeit.de/1969/29/aus-koerperlicher-begeisterung âAus körperlicher Begeisterungâ.] Ruth Herrmann, Die Zeit, 18. Juli 1969.{{Der Spiegel|ID=41222667|Titel=Sexualkunde: Alles probieren|Jahr=1976|Nr=17|Datum=1976-04-19|Seiten=97-98}} Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, Indizierungen und Proteste zogen auch einige AufklĂ€rungspublikationen aus dem Umfeld der 68er-Bewegung nach sich. Gegen Sexfront-Autor GĂŒnter Amendt erging ein staatsanwaltschaftliches Verfahren, das erst 1980 eingestellt wurde.[http://www.fluter.de/de/jungsundmaedchen/buecher/2088/ GĂŒnter Amendt: Sexfront.] Alva Gehrmann, fluter. Magazin der Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung, 29. Juli 2003. Will McBrides Fotobuch Zeig mal!, inhaltlich in eine Ă€hnliche Richtung gehend und herausgegeben von dem der Evangelischen Kirche nahestehenden Jugenddienst Verlag, erfuhr erst 22 Jahre nach Erscheinen einen Indizierungsversuch. Antragsteller: das Frankfurter Jugendamt, das McBrides Fotos als âharte Pornografieâ klassifizierte.[http://www.zeit.de/1996/42/Der_Schatten_von_1968 Der Schatten von 1968.] Susanne Mayer, Die Zeit, Nr. 42/1996 vom 11. Oktober 1996.
Zu einem politischen GroĂskandal um die Frage der Meinungs- und Publikationsfreiheit entwickelte sich Anfang der 1960er-Jahre die Spiegel-AffĂ€re 1962. Anlass war ein Spiegel-Bericht, der die VerteidigungsfĂ€higkeit der Bundesrepublik Deutschland thematisierte und brisante Details ĂŒber die Rolle des damaligen Verteidigungsministers Franz Josef StrauĂ enthielt. Die AffĂ€re gipfelte in einer Durchsuchung der Hamburger Spiegel-RedaktionsrĂ€ume sowie der Verhaftung von Verleger Rudolf Augstein und weiterer Spiegel-Mitarbeiter. Sie mĂŒndete in eine Anklage wegen Landesverrats und einer Freiheitsstrafe fĂŒr Augstein. Die AffĂ€re fĂŒhrte seinerzeit zu scharfen Protesten und wird im Nachhinein als bedeutendster Ăbergriff bundesdeutscher Staatsorgane auf unabhĂ€ngige Pressemedien gewertet.[http://www.dradio.de/dlr/sendungen/merkmal/145740/ Kampf um die Pressefreiheit â Die Spiegel-AffĂ€re 1962.] Georg Gruber, Deutschlandradio Kultur, 25. Oktober 2002. Weitreichende Auswirkungen im Hinblick auf die Gewichtung Persönlichkeitsschutz versus Literaturfreiheit hatte ein Fall, der 1971 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Abschluss gebracht wurde â die sogenannte Mephisto-Entscheidung. Anlass war Klaus Manns Roman Mephisto â Roman einer Karriere aus dem Jahr 1936, der sich als SchlĂŒsselroman kritisch mit der Karriere des Schauspielers Gustav GrĂŒndgens wĂ€hrend der NS-Zeit auseinandersetzte. Das BVerfG bestĂ€tigte in letzter Instanz das 1966 ausgesprochene Verbot mit der BegrĂŒndung, dass auch die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Kunst Schranken unterliege â nĂ€mlich solchen, die sich durch andere Grundrechte ergĂ€ben.{{Der Spiegel|ID=14325060|Titel=Mephisto: Die Wiederkehr des VerdrĂ€ngten|Jahr=1981|Nr=7|Datum=1981-02-09|Seiten=182-184}}
Die aufkommende 68er-Bewegung war â zumindest bis zu dem als Radikalisierungschwelle bewerteten Doppeljahr 1968/69 und den mit dem Thema Terrorismus verbundenen Auseinandersetzungen im Folgejahrzehnt â wenig mit dem Thema Zensur konfrontiert. Anders die sich zeitgleich ausbreitende Jugend-, Rock- und Hippie-Kultur. Das MĂŒnchener Gewerbeaufsichtsamt etwa erwirkte gegen das Musical Hair 1968 einige inhaltliche Auflagen: Durch das Sich-HerumwĂ€lzen einiger Personen auf dem Boden seien Unzucht-Handlungen angedeutet. Diese seien zu unterlassen; im anderweitigen Fall wĂŒrde die TheaterauffĂŒhrung zur genehmigungspflichtigen Revue heruntergestuft. Im Endeffekt verliefen die Auseinandersetzungen ergebnislos, und Hair wurde als TheaterstĂŒck, also nicht zu zensierende Kunst, eingestuft.{{Der Spiegel|ID=45935213|Titel=Theaater / MĂŒnchen: Doppeltes Spiel |Jahr=1968|Nr=45|Datum=1968-11-04|Seiten=218}} Vergleichbare Restriktionen spielten sich meist ebenso im informellen Bereich ab â etwa die Kritik an dem nach Meinung empörter Zuschauer zu kurz gerateten Minirock von Beat-Club-Moderatorin Uschi Nerke, Sende-Boykotte von bestimmten Rockmusik-Titeln oder nachtrĂ€glich unanstöĂig gestaltete Schallplattencover. Viele dieser Eingriffe lieĂen sich auf VorsichtsmaĂnahmen angelsĂ€chsischer oder internationaler Vertriebsfirmen zurĂŒckfĂŒhren â so beispielsweise auch die Zensur einzelner KraftausdrĂŒcke auf Schallplattenaufnahmen. Bekanntes Beispiel: der Song A Boy named Sue auf dem Johnny-Cash-Livealbum At San Quentin, wo das Wort âBitchâ mit einem Piep ĂŒberspielt wurde.Roland Seim, Josef Spiegel (Hrsg.): Nur fĂŒr Erwachsene. Rock- und Popmusik: zensiert, diskutiert und unterschlagen. Telos Verlag, 2004, ISBN 978-3-933060-16-7, S. 151.
Die ĂberprĂŒfung von Comics bildete insbesondere zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme der BundesprĂŒfstelle deren TĂ€tigkeitsschwerpunkt.Bernd Dolle-Weinkauff: Comics. Beltz Verlag, Weinheim, Basel 1990, ISBN 3-407-56521-6, S. 100. So wurde bereits bei der ersten Verhandlung am 9. Juli 1954 ĂŒber fĂŒnf Comics verhandelt.Bernd Dolle-Weinkauff: Comics. Beltz Verlag, Weinheim, Basel 1990, ISBN 3-407-56521-6, S. 108. Dies waren die Hefte mit den Nummern 19 und 20 von Pecos Bill, die Hefte mit den Nummern 34 und 35 von Tarzan sowie Heft Nummer 12 von Der kleine Sheriff, die alle beim Mondial Verlag erschienen waren. Allein Der kleine Sheriff wurde indiziert.[http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/redaktion/PDF-Anlagen/bpjm-jahresrueckblick-2009,property=pdf,bereich=bpjm,sprache=de,rwb=true.pdf RĂŒckblick der BPjM auf das Jahr 2009 auf bundespruefstelle.de], abgerufen am 24. Januar 2012 Daneben wurde per einstweiliger VerfĂŒgung das Heft Nummer 3 der Reihe Jezab, der Seefahrer aus dem Walter Lehning Verlag indiziert.Bernd Dolle-Weinkauff: Comics. Beltz Verlag, Weinheim, Basel 1990, ISBN 3-407-56521-6, S. 104. Die Indizierungen wurde am 14. Juli 1954 im Bundesanzeiger Nr. 132 verkĂŒndet.Andreas C. Knigge: Comic Jahrbuch 1989. Ullstein Verlag, Frankfurt am Main; Berlin 1989, ISBN 3-548-36565-5, S. 375. Sie hatten jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen, da die entsprechenden Hefte schon abverkauft waren.Bernd Dolle-Weinkauff: Comics. Beltz Verlag, Weinheim, Basel 1990, ISBN 3-407-56521-6, S. 103. Die Indizierung von Jezab, der Seefahrer wurde in der Folgesitzung bestĂ€tigt. In den ersten TĂ€tigkeitsjahren der BundesprĂŒfstelle waren die Mehrzahl der indizierten Schriften Comics; meistens wegen der bildlichen Darstellung von Gewalt. Davon betroffen war neben dem Alfons-Semrau-Verlag insbesondere der Walter Lehning Verlag.Bernd Dolle-Weinkauff: Comics. Beltz Verlag, Weinheim, Basel 1990, ISBN 3-407-56521-6, S. 109. Kleinere Verlage waren nicht oder höchstens mit einem Heft betroffen. Die Aussprache von Dauerindizierungen hatte die Einstellung von insgesamt vier Comicreihen zur Folge. Eine weitere Folge der Indizierung war die Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle fĂŒr Serienbilder im Jahr 1955 durch die Verlage.Bernd Dolle-Weinkauff: Comics. Beltz Verlag, Weinheim, Basel 1990, ISBN 3-407-56521-6, S. 110. Da das durch diese Kontrollinstitution vergebene GĂŒtesiegel jedoch keinen wirksamen Schutz vor einer Indizierung darstellte, wurde dessen Arbeit wieder eingestellt.Roland Seim: [http://www.telos-verlag.de/seiten/Comic%20und%20Zensur.pdf âNo Sex, please!â â Comic und Zensur] (PDF) auf telos-verlag.de, abgerufen am 24. Januar 2012. Als in der zweiten HĂ€lfte der 1950er-Jahre die Anzahl der Indizierungen von Comics abnahm, reagierten die den Comics ablehnend gegenĂŒberstehenden Institutionen wie der Volkswartbund und das Deutsche Jugendschriftenwerk, indem sie unter anderem BĂŒcherverbrennungen und Deponierungen (sogenannte âSchmökergrĂ€berâ) inszenierten.Bernd Dolle-Weinkauff: Comics. Beltz Verlag, Weinheim, Basel 1990, ISBN 3-407-56521-6, S. 113.
1970 bis 1990
Zwischen 1965 und 1975 verĂ€nderte sich die Haltung gegenĂŒber sexuellen Fragen grundlegend. Die GrĂŒnde hierfĂŒr werden bis heute unterschiedlich bewertet: Teilweise werden sie als Resultat der 68er-Jugendbewegung hingestellt, teilweise als zwangslĂ€ufiger Zwischenschritt hin zu einer modernen Dienstleistungsgesellschaft.[http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2005/09/13/a0143 Interview mit Claus Offe: âDie Liberalisierung war gewaltigâ.] Alexander Cammann, Jens Hacke und Stephan Schlak, taz.de, 13. September 2005. Eine Begleiterscheinung dieser Liberalisierung war die sogenannte Sexwelle, die bis weit in die 1970er-Jahre hinein auch vor den Schranken der Justiz regelmĂ€Ăig Thema war. Eine wichtige Frage bei diesen zahllosen Klein-Auseinandersetzungen war die Darstellung sekundĂ€rer oder auch primĂ€rer Geschlechtsmerkmale â etwa auf Zeitschriftentiteln, in Magazinen oder auf das Thema Sex fokussierten Postillen wie den 1968 gegrĂŒndeten St. Pauli-Nachrichten.{{Der Spiegel|ID=44418212|Titel=Gesellschaft / Sex-Welle: Thema eins |Jahr=1970|Nr=32|Datum=1970-08-03|Seiten=32-46}} Wichtige Gesetzes-Wegsteine hin zu einer Liberalisierung waren die weitgehende Freigabe pornografischer Inhalte durch ein Bundesgerichtshof-Urteil im Jahr 1969 (âFanny-Hillâ-Urteil) und die Freigabe von Pornografie 1975, die ab dato nur noch jugendrechtlichen EinschrĂ€nkungen unterlag. Im Zuge dieser Liberalisierung etablierte sich Zug um Zug eine legal agierende Sexindustrie â zum Teil mit Akteuren, die wie der italienische Porno-Regisseur Lasse Braun einen Ă€sthetischen Anspruch in die Branche einzubringen versuchten.{{Der Spiegel|ID=41667192|Titel=Pornografie: Nicht zu bremsen|Jahr=1974|Nr=41|Datum=1974-10-07|Seiten=210-213}}
Ungeachtet der gesellschaftlichen Liberalisierung fielen Filme und BĂŒcher mit sexuellen Darstellungen auch in den 1970ern regelmĂ€Ăig der Indizierung anheim. Dies betraf weniger die pseudodokumentarisch aufgemachten Report-Filme nach dem Strickmuster der erfolgreichen und nur in EinzelfĂ€llen indizierten SchulmĂ€dchen-Report-Reihe.Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Telos Verlag, 1997, ISBN 3-933060-00-1, S. 261. Zu Skandalen, teilweise auch zu Indizierungen fĂŒhrten vor allem Titel, welche bewusst das Brechen von Tabus in Szene setzten. Beispiele: die Filme Der letzte Tango in Paris (1972), Liliana Cavanis Der Nachtportier (1974), Francis Girods Trio Infernal, die Verfilmung des Romans Die Geschichte der O (1975), Pier Paolo Pasolinis umstrittene de-Sade-Verfilmung Die 120 Tage von Sodom (1975) und Nagisa Ćshimas Im Reich der Sinne (1976).{{Der Spiegel|ID=42698420|Titel=Ein Tango â nicht fĂŒr den Karfreitag|Jahr=1973|Nr=9|Datum=1973-02-26|Seiten=105-106}}{{Der Spiegel|ID=40616425|Titel=Zensur: Die freigesprochene SexualitĂ€t|Jahr=1978|Nr=7|Datum=1978-02-13|Seiten=180-189}} Drastische Schnitte erfuhr auch Tinto Brass Nazibordell-Epos Salon Kitty aus dem Jahr 1976.[http://www.schnittberichte.com/schnittbericht.php?ID=925906 Schnittberichte.com.] kommentierter Versions-Vergleich, abgerufen am 11. August 2011. MIt FSK-18-Freigaben und/oder Schnittauflagen bedacht wurden darĂŒber hinaus einige Filme, die drastische Gewaltdarstellungen beinhalteten â mitunter auch dann, wenn die Gewaltdarstellung politisch reputablen GrĂŒnden entsprang. Beispiel: der US-Western Das Wiegenlied vom Totschlag aus dem Jahr 1970 mit Candice Bergen, dessen Finale ein Massaker der US-Armee an friedlichen Cheyenne-Indianern im Jahr 1864 in Szene setzt.[http://www.dvd-forum.at/filmkritik/2970-das-wiegenlied-vom-totschlag Das Wiegenlied vom Totschlag.] Filmkritik, DVD-Forum, abgerufen am 14. August 2011. Vergleichsweise wenig Beanstandungen gab es bei dem US-amerikanischen Underground-Sexfilm Deep Throat mit Linda Lovelace (1973). In New York und anderen StĂ€dten mit AuffĂŒhrungsverbot und Geldstrafen-Androhungen belegt, lief er in deutschen Bahnhofs- und Szenekinos gröĂtenteils unbehelligt â ebenso wie die reflektierende Filmdokumentation Inside Deep Throat aus dem Jahr 2005.{{Der Spiegel|ID=41261070|Titel=Skandale: Im Schlund|Autor=Martin Wolf|Jahr=2005|Nr=31|Datum=2005-08-01|Seiten=150}}
Indizierungen bis hin zu Beschlagnahme-Aktionen gab es in den 1970ern und 1980ern auch anlĂ€sslich einiger spektakulĂ€rer Roman-Veröffentlichungen. Henry Millers Opus Pistorum setzte die BundesprĂŒfstelle 1988 auf den Index. Millers posthum erschienenes, vom Rowohlt Verlag verlegtes Werk wurde 1987 in einer groĂangelegten Beschlagnahmeaktion sichergestellt. An dem Einsatz beteiligt waren rund 700 Polizeibeamte; betroffen waren 285 Buchhandlungen.{{Der Spiegel|ID=13522544|Titel=BĂŒcher: Erotische Groteske|Jahr=1987|Nr=8|Datum=1987-02-16|Seiten=234-238}} FĂŒnf Jahre spĂ€ter entfernte die PrĂŒfstelle den Miller-Eintrag aus ihrer Liste. Der Bundesgerichtshof beschĂ€ftigte sich 1990 ebenfalls mit dem Werk und urteilte, dass Kunst und pornografische Darstellungen sich nicht in jedem Fall ausschlieĂen mĂŒssen. Weitere indizierte Titel: Lola â Erotische Variationen (Grund: ausfĂŒhrliche Beschreibung von Geschlechtsmerkmalen), Massimissa oder Die Lust der Freiheit (Grund: Inszestdarstellung) und Emmanuelle Arsans zweites Emmanuelle-Buch (alle drei: 1986).{{Der Spiegel|ID=13517357|Titel=Die Harke im Garten der LĂŒste|Autor=Peter Stolle|Jahr=1986|Nr=7|Datum=1986-02-10|Seiten=195-202}}
Auch einstweilige VerfĂŒgungen und Zivilklagen erwiesen sich fĂŒr Veröffentlichungen in einer Reihe von FĂ€llen als HĂŒrde. Ein bekanntes Beispiel ist der autobiografische Roman Siegfried von MĂ€rz-Verleger Jörg Schröder aus dem Jahr 1972. Ergebnis waren geschwĂ€rzte Stellen sowie zahlreiche Neuauflagen.{{Der Spiegel|ID=42805499|Titel=BĂŒcher: MĂ€rz und Muff|Jahr=1972|Nr=47|Datum=1972-11-13|Seiten=205}} Wegen Verunglimpfung vor Gericht stand auch der zeitweilige VS-Vorsitzende Bernt Engelmann. Anlass: der auf Tatsachen beruhende Roman GroĂes Bundesverdienstkreuz (1975). Grund: Fritz Ries, Vorstandsvorsitzender der Pegulan-Werke, sah sich durch Engelmanns Buch verunglimpft.{{Der Spiegel|ID=41558623|Titel=Prozesse: Nach Lodz|Jahr=1975|Nr=4|Datum=1975-01-20|Seiten=44-46}} RegelmĂ€Ăig im Fokus konservativer KrĂ€fte standen darĂŒber hinaus einige Satire- und Politik-Pamphlete im weiteren Umfeld der SPD und der 68er-Bewegung. Die Satire-Zeitschrift Pardon hatte sich bereits seit den 1960ern unterschiedliche Strafanzeigen und VerfĂŒgungen zugezogen.Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Telos Verlag, 1997, ISBN 3-933060-00-1, S. 233. 1981 handelte sich Pardon eine Klage des JĂ€germeister-Fabrikanten Curt Mast ein. Grund: ein Anzeigen-Fake mit einem neunjĂ€hrigen MĂ€dchen und dem Text: âIch trinke JĂ€germeister, weil mein Dealer zur Zeit im Knast sitztâ. Da Mast auf einer Gegendarstellung bestand, steigerten Pardon-Herausgeber Henning Venske und Zeichner Ernst Volland die Satire-Aktion mit einer erneuten Anzeige. Text, unter dem Bild einer Mutter, die ihr Kind stillt: âIch trinke JĂ€germeister, weil meine Mami voll davon istâ.Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Telos Verlag, 1997, ISBN 3-933060-00-1, S. 335. Mit Auseinandersetzungen bis hin zu Beschlagnahmungen und VerbotsverfĂŒgungen war seit den 1980ern auch das Satiremagazin Titanic konfrontiert.Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Telos Verlag, 1997, ISBN 3-933060-00-1, S. 344/345. Ebenso der Heidelberger Grafiker und SPD-AnhĂ€nger Klaus Staeck. 1981 war Staeck in Auseinandersetzungen mit der RĂŒstungsfirma Rheinmetall verwickelt. Anlass: die Verwendung eines Motivs der Firma in einem Plakat. Allerdings gaben die Richter Staeck recht und befanden die Verwendung des Motivs fĂŒr rechtmĂ€Ăig.Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Telos Verlag, 1997, ISBN 3-933060-00-1, S. 335/336.
Politisch stand wĂ€hrend der 1970er-Jahre die Auseinandersetzung mit dem Terrorismus sowie den AuslĂ€ufern der 68er-Bewegung stark im Blickpunkt der Ăffentlichkeit. Die verlorene Ehre der Katharina Blum, Heinrich Bölls 1974 erschienener Beitrag zur Gewaltdebatte, durfte zwar unbeanstandet erscheinen. In der Folge sah sich Böll allerdings zahlreichen Anfeindungen gegenĂŒber.[http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0722/meinung/0045/index.html Er fehlt!], Klaus Staeck, Berliner Zeitung, 22. Juli 2010. Fahndungen und Beschlagnahmungen zur Folge hatten hingegen einige Buchtitel, die Originaltexte aus dem Umfeld internationaler oder bundesdeutscher Stadtguerilla-Gruppen publizierten. Beispiele: Carlos Marighellas Buch Zerschlagt die Wohlstandsinseln der Dritten Welt (rororo, 1972), die Textsammlung Tragt den Klassenkampf in die Armee (Trikont-Verlag, 1972) sowie die von Horst Mahler herausgegebene Schrift Kollektiv RAF (Verlag Klaus Wagenbach, 1971 bis 1974).{{Der Spiegel|ID=42929327|Titel=Die Guerilla kĂ€mpft aus dem Hinterhalt|Jahr=1972|Nr=23|Datum=1972-05-29|Seiten=24-34}}{{Der Spiegel|ID=42891651|Titel=Verlage: Echt untergeschoben|Jahr=1972|Nr=28|Datum=1972-07-03|Seiten=108-109}} Auch Drucker â wie beispielsweise der auch als Schriftsteller bekannte Peter-Paul Zahl â waren mit Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und Beschlagnahmungen konfrontiert. Zu einer ungewöhnlichen SolidarisierungsmaĂnahme kam es 1976 anlĂ€sslich der Wiederauflage des verbotenen Buches Wie alles anfing von Bommi Baumann, einem ehemaligen Mitglied der Bewegung 2. Juni: Rund 60 Verlage und Einzelpersonen verlegten den beschlagnahmten Baumann-Titel in kollektiver Herausgeberschaft neu.JĂŒrgen Arnold, Peter Schult (Hrsg.): Ein Buch wird verboten. Bommi Baumann Dokumentation. Trikont Verlag 1979, ISBN 978-3-88167-034-0. Ein weiteres bekanntes Beispiel, welches â trotz Distanzierung vom Terrorismus â zahlreiche Repressalien nach sich zog, war der Mescalero-Aufruf aus dem Jahr 1977.Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Telos Verlag, 1997, ISBN 3-933060-00-1, S. 240. Linke Liedermacher und Kabarettisten wie z. B. Franz Josef Degenhardt und Dietrich Kittner durften im Fernsehen nicht gezeigt werden.Konstantin Wecker und Prinz Chaos II.: [http://www.freitag.de/kultur/1145-er-war-immer-schon-da Er war immer schon da], Nachruf auf Franz Josef Degenhardt.
Gegen Publikationen der autonomen Bewegung in den 1980ern kamen Strafrechtsparagrafen ebenfalls regelmĂ€Ăig zur Anwendung. Die Periodika Radikal und Interim etwa erfuhren in regelmĂ€Ăiger Folge Beschlagnahmungen und Durchsuchungen. Veranlasst von der AOK, gingen die Fahnder 1981 auch gegen die BroschĂŒre Lieber krank feiern als gesund schuften vor.{{Der Spiegel|ID=14341157|Titel=Alternative: Dr. Marie Huana|Jahr=1981|Nr=26|Datum=1981-06-22|Seiten=83}} Titel aus etablierten Verlagen waren in den 1970ern ebenfalls mit einstweiligen VerfĂŒgungen und Boykotten konfrontiert. Beispiel: das 1972 bei Kiepenheuer & Witsch erschienene Schwarzbuch Franz-Josef StrauĂ, dass erst nach der SchwĂ€rzung von sieben Stellen weiter vertrieben werden durfte.[http://www.zensur-archiv.de/index.php/Literatur#Schwarzbuch_Franz-Josef_Strau.C3.9F.2C_1972 Schwarzbuch Franz-Josef StrauĂ, 1972.] Zensur Archiv, abgerufen am 14. August 2011. Bernt Engelmanns Buch Deutsche Radikale 1777â1977 konnte zwar unbeanstandet erscheinen, sah sich in der Folge allerdings massiven Buchhandels-Boykotten gegenĂŒber. Sensibler als bislang gestaltete sich ab den 1970er-Jahren der Umgang mit der Darstellung von Frauen. Einige Plattenfirmen entschĂ€rften explizit aus diesen GrĂŒnden die Covergestaltung einiger Veröffentlichungen. Ansonsten gestaltete sich der Umgang mit Publikationen aus dem Umfeld der Frauen- und Alternativbewegung durchwachsen. 1983 wurden in einer Beschlagnahmeaktion die drei Buchtitel Delta der Venus (AnaĂŻs Nin), Die sexuellen Phantasien der MĂ€nner (Nancy Friday) und Joy of Sex (Alex Comfort) beschlagnahmt.Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Telos Verlag, 1997, ISBN 3-933060-00-1, S. 236. Indiziert wurde drei Jahre spĂ€ter auch Fridays Buch Die sexuellen Phantasien der Frauen. BegrĂŒndung: Die Autorin reduziere das menschliche Leben auf den SexualgenuĂ.
Unterschiedlichen Eingriffen ausgesetzt waren auch Pop- und Rockmusikproduktionen der 1970er und 1980er. Eine Reihe Langspielsplatten â unter anderem von Ex-Ihre-Kinder-Bandmitglied Sonny Hennig (TrĂ€nengas, 1971), Alice Cooper (Single Schools Out, 1972) und den Scorpions (Virgin Killer, 1976) â erschienen nur mit entschĂ€rftem Cover.Roland Seim, Josef Spiegel (Hrsg.): Nur fĂŒr Erwachsene. Rock- und Popmusik: zensiert, diskutiert und unterschlagen. Telos Verlag, 2004, ISBN 978-3-933060-16-7, S. 21. 1972 landeten mehrere Ausgaben der Jugendzeitschrift Bravo auf dem Index der BundesprĂŒfstelle. Anlass: die AufklĂ€rungsserien des Magazins sowie der betriebene Starkult, der nach Auffassung des antragstellenden Ministerialdirektors aus dem Bayerischen Staatsministerium eine Scheinwelt vorgaukele. Nach Anhörung eines Gutachters beschloss das Gremium am 6. Oktober 1972, Bravo in die Liste der jugendgefĂ€hrdenden Schriften aufzunehmen.{{Der Spiegel|ID=42787537|Titel=Verlage: Gnadenloser JĂ€ger|Jahr=1972|Nr=44|Datum=1972-10-23|Seiten=72-73}} Ein weiteres sensibles Thema der 1970er-Jahre war Drogenkonsum. 1976 landete das Album Legalize It des jamaikanischen Reggae-Stars Peter Tosh auf dem Index der BundesprĂŒfstelle.[http://www.censuriana.de/01themenSS200003musik.htm GefĂ€hrliche Musik und wie wir in Deutschland damit umgehen.] Philip Akoto, zensur.org, Sommer 2000, abgerufen am 14. August 2011.
Uneinheitlich verfuhren die öffentlichen PrĂŒfer beim Umgang mit NS-verdĂ€chtigen Symbolen und ĂuĂerungen â beispielsweise bei dem vielgetragenen Logo der bekannten US-amerikanischen Glamrock-Band Kiss.{{Der Spiegel|ID=14315348|Titel=Justiz: Sieg Helau|Jahr=1980|Nr=20|Datum=1980-05-12|Seiten=74-75}} Wenig zu beanstanden hatten PrĂŒfer und Radiosender hingegen an dem Song A Punk Prayer. Das StĂŒck, eine Co-Aufnahme der Punkband Sex Pistols mit dem britischen PostrĂ€uber Ronald Biggs, erhielt in GroĂbritannien Airplay-Verbot.{{Der Spiegel|ID=40606520|Titel=Punk-Gebet vom PostrĂ€uber Biggs|Jahr=1978|Nr=28|Datum=1978-07-10|Seiten=132}} Anlass: die im Liedtext enthaltene ĂuĂerung âGod Save Martin Bormannâ. Von Indizierungen betroffen waren in den 1980er-Jahren eine Reihe Produktionen aus der New-Wave-, Punk- und Metal-Ecke. Indiziert wurden unter anderem mehrere Songs und Covers der Punkband Die Ărzte (Geschwisterliebe; Cover der Maxi Gehn wie ein Ăgypter, beide 1987).Roland Seim, Josef Spiegel (Hrsg.): Nur fĂŒr Erwachsene. Rock- und Popmusik: zensiert, diskutiert und unterschlagen. Telos Verlag, 2004, ISBN 978-3-933060-16-7, S. 135/136. Auf dem Index landeten die Sampler Deutschpunk Kampflieder (1989) und Soundtracks zum Untergang (1980). Indizierungsgrundlage waren die Titel Deutschland und Polizei SA-SS der Hamburger Politpunkband Slime bei Deutschpunk Kampflieder. Bei Soundtracks zum Untergang war ebenfalls Polizei SA-SS von Slime enthalten, sowie das Lied Helden von Middle Class Fantasies.Roland Seim, Josef Spiegel (Hrsg.): Nur fĂŒr Erwachsene. Rock- und Popmusik: zensiert, diskutiert und unterschlagen. Telos Verlag, 2004, ISBN 978-3-933060-16-7, S. 221 f. Der Neue-Deutsche-Welle-Hit Jeanny des Ăsterreichers Falco erschien 1985, nach einer Intervention der BundesprĂŒfstelle, in entschĂ€rfter Version.Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Telos Verlag, 1997, ISBN 3-933060-00-1, S. 303.
Im Bereich der Indizierung von Comics trat eine Ănderung ein, dass Comics mit sexuellen Inhalten verstĂ€rkt in das Visier der BundesprĂŒfstelle gerieten. In der Regel traf es die kleineren Verlage, wie zum Beispiel den Melzer Verlag mit Anne und Hans kriegen ihre Chance und Die Abenteuer der Phoebe Zeit-Geist oder den Volksverlag mit seinen U-Comix.
Seit 1990
Nach dem Fall der Mauer und der Wiedervereinigung kristallisierten sich mehr und mehr neue Themenbereiche heraus. Ein wichtiges Thema waren die diversen Rechtsrock-Produktionen, deren Anzahl Anfang der 1990er deutlich zunahm.{{Der Spiegel|ID=8745274|Titel=Extremisten: Die sind total gestört|Jahr=1997|Nr=30|Datum=1997-07-21|Seiten=50-53}} ZusĂ€tzliche Brisanz erfuhr das Thema anlĂ€sslich der pogromartigen Ausschreitungen von Rostock und Hoyerswerda. Bands wie Landser, Kraft durch Froide und andere veröffentlichten unverhohlen neonazistische und Gewalt propagierende Texte. Eine Reihe Rechtsrock-Produktionen landete auf dem Index oder wurde generell verboten.[http://www.politische-bildung-brandenburg.de/themen/rechtsextremismus/rechtsrock/geschichte-und-entwicklung/indizierung-und-strafverfolgung Indizierung und Strafverfolgung.] Brandenburgische Landeszentrale fĂŒr politische Bildung, abgerufen am 24. August 2011. 2001 ermittelten die Behörden gegen die Band Landser wegen Volksverhetzung, der Bildung einer kriminellen Vereinigung und rechtsextremer Propaganda. Das Verfahren endete mit Geld- und Haftstrafen.[http://www.klick-nach-rechts.de/ticker/2003/12/landser1.htm Verfahren: Landser haben ausgespielt.] Heike Kleffner, die tageszeitung, 9. Dezember 2003. Ebenfalls auf dem Index landeten die Böhsen Onkelz, eine ĂŒber das Rechtsrock-Spektrum hinaus populĂ€re Band aus Frankfurt, die sich spĂ€ter jedoch von rechtsradikalem Gedankengut distanzierte.[http://www.spiegel.de/kultur/musik/0,1518,551125,00.html Böhse-Onkelz-Veteran Weidner: Wut im Kopf.] Philip Oehmke, Spiegel Online, 3. Mai 2008.
Das Thema Gewalt war auch im neuen Jahrtausend ein Hauptanlass, den Vertrieb von Medien einzuschrĂ€nken oder, in EinzelfĂ€llen, ganz zu untersagen. Gesellschaftlich zusĂ€tzliche Brisanz erhielt es aufgrund einiger spektakulĂ€rer AmoklĂ€ufe â insbesondere dem in Erfurt 2002. In den Mittelpunkt der Diskussion gerieten insbesondere sogenannte Killerspiele â beispielsweise Ego-Shooter wie Doom oder Counterstrike.[http://www.jugendschutz.net/gewalt/Gewaltspiele/index.html Gewaltspiele.] jugendschutz.net, abgerufen am 24. August 2011. Einerseits blieben die Diskussionen meist anlassbezogen und ebbten mit einem gewissen zeitlichen Abstand zum Ereignis ab. Andererseits zeigten sie, dass das Gewaltlevel in manchen Genre-Produktionen immer weitere Grenzen ausreizte. Neben Computerspielen rĂŒckten vor allem Film- und DVD-Produktionen zunehmend ins Visier der PrĂŒfer von PrĂŒfstelle und FSK. Mit FSK-Freigaben ab 18, Schnittauflagen sowie Indizierungen wurden in den 1990er und 2000er-Jahren zahlreiche Filme belegt â insbesondere solche aus den Genres Horror und Action. In der ursprĂŒnglichen Fassung indiziert wurden beispielsweise die Filme Dobermann, Dawn of the Dead, der deutsche Splatterfilm-Schocker Dard Divorce und Rob Zombies Halloween-Neuauflage Halloween 2.Vgl. Artikel und GegenĂŒberstellungen auf der Filmseite [http://www.schnittberichte.com/ schnittberichte.com] Die Filmfirmen und DVD-Vertriebe umgingen Verbote und Indizierungen in der Regel durch das Herausbringen entsprechend geschnittener Versionen.[http://www.heise.de/tp/artikel/17/17420/1.html Cut oder Uncut?], Ernst Corinth, Telepolis, 13. Mai 2004.
Auch jenseits von Splatter-Movies und Ăhnlichem geriet die Schnittpraxis bei Filmen ins Visier von Kritikern. Ein hĂ€ufiger Anlass: die vor allem bei privaten TV-Anstalten gĂ€ngige Praxis, ab 16 freigegebene Filme so zurechtzuschneiden, dass sie bereits vor 22 Uhr gesendet werden können. Da viele Konsumenten oft nicht mehr beurteilen können, welche Filmversion sie gerade sehen, ĂŒbernehmen mittlerweile einschlĂ€gige Websites die Aufgabe der AufklĂ€rung. Die Stuttgarter Zeitung lobte 2002 explizit das auf hĂ€rtere Filmgenres spezialisierte Portal Schnittberichte.com: âHier kann man nachprĂŒfen, was weggeschnippelt wurde, und man kann im Forum die Diskussionen um den Wert der Schauerbilder verfolgen. Man muss nicht einer Meinung mit den Schreibern sein, man weiĂ dann aber besser Bescheid, wovon die Filmzensurdebatte handelt.âIns Netz Gegangen, Stuttgarter Zeitung vom 4. MĂ€rz 2002, S. 16.
Auch bei Musikproduktionen blieb das akzeptable MaĂ an Gewaltbeschreibung ein steter Zankapfel. Insbesondere hĂ€rtere Varianten der Metal-Richtung landeten regelmĂ€Ăig auf dem Index. Beispiele: die Bands Anthrax und Cannibal Corpse.Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Telos Verlag, 1997, ISBN 3-933060-00-1, S. 297. AusmaĂ sowie GrĂŒnde der jeweiligen Indizierungen fielen unterschiedlich aus. WĂ€hrend bei Anthrax etwa lediglich das Cover des Albums Fistful of Metal auf den Index kam, wurden bei Cannibal Corpse TontrĂ€ger, Cover, SchallplatteninnenhĂŒllen sowie dazugehörendes Werbematerial mehrerer Alben indiziert und teilweise beschlagnahmt.{{Webarchiv | url=http://www.bpjm.com/icdmc_gruppen_04.htm | wayback=20050725234402 | text=Indizierte TontrĂ€ger}} der Seite www.bpjm.com, Unterseite âTontrĂ€gerâ, abgerufen am 30. September 2011. Neben der Darstellungs-Drastik im Allgemeinen boten immer wieder antichristtlich-satanistische, in einzelnen FĂ€llen auch rechtsextreme oder den Nationalsozialismus verharmlosende Aussagen Grund fĂŒr Indizierungen.
Mit Auflagen und Indizierungen war auch das Genre Hip Hop konfrontiert, welches sich seit Ende der 1980er-Jahre als neue Jugendkultur- und Musikrichtung etabliert hatte. Im neuen Jahrtausend rĂŒckten vor allem einige Rap-Interpreten aus dem Umfeld des Labels Aggro Berlin in den Blickpunkt der BundesprĂŒfstelle. Sie indizierte unter anderem mehrere Titel der beiden Rapper Sido und Bushido.[http://www.spiegel.de/kultur/musik/0,1518,362751,00.html Hauptstadt-Rap: BundesprĂŒfstelle setzt Songs auf den Index.] Spiegel Online, 28. Juni 2005. Nicht stattgegeben wurde 1996 hingegen einer Strafanzeige gegen die Punkband Die Toten Hosen und ihren Song Bonnie & Clyde. Der Auffassung eines Statt-Partei-Mitglieds, dass das Lied zu kriminellen Handlungen aufrufe, schlossen sich die Richter nicht an.Roland Seim, Josef Spiegel (Hrsg.): Nur fĂŒr Erwachsene. Rock- und Popmusik: zensiert, diskutiert und unterschlagen. Telos Verlag, 2004, ISBN 978-3-933060-16-7, S. 230.
Eine eigene Dynamik bekam im neuen Jahrtausend die Debatte um Online-Inhalte, die damit verbundenen Urheberrechte sowie die Frage der AnonymitĂ€t im Internet. Einerseits forderten Kritiker einer schrankenlosen Freiheit hier regulierende Eingriffe. Andererseits zeigte sich in zahlreichen FĂ€llen, dass Online-Medien auf ausgeĂŒbten Druck anfĂ€lliger reagierten als etablierte Print-Medien.[http://www.zeit.de/digital/2009-10/pressefreiheit-online-journalismus Online-Zensur: Jede Woche eine Unterlassungsklage.] Tina Klopp, Zeit Online, 27. Oktober 2009. Besondere Brisanz entfaltete das Internet als Hauptschauplatz spezieller StraftatbestĂ€nde â insbesondere in Sachen Kinderpornografie und in Form von Werbeseiten fĂŒr den militanten Islamismus. Diskussionen, das Reglement zu verschĂ€rfen, endeten aufgrund der kontrovers gefĂŒhrten politischen Debatte bislang im Patt. In dieser Debatte wurde auch ĂŒber das am 1. Dezember 2011 ohne vorherige Anwendung aufgehobene Zugangserschwerungsgesetz gestritten[http://www.fr-online.de/politik/kinderpornografie-bundestag-kippt-internetsperren,1472596,11250532.html Bundestag kippt Internetsperren], Frankfurter Rundschau, 1. Dezember 2011. sowie ĂŒber die Vorratsdatenspeicherung, die durch die mit ihr einhergehende GefĂ€hrdung des Informantenschutzes ebenfalls als EinschrĂ€nkung der Pressefreiheit gedeutet wird.[http://www.sueddeutsche.de/digital/pressefreiheit-mit-blaulicht-ueberrollt-1.340900 Pressefreiheit: Mit Blaulicht ĂŒberrollt], Heribert Prantl, SĂŒddeutsche Zeitung, 9. November 2007[http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681255,00.html Vorratsdatenspeicherung: Was das Urteil wirklich bedeutet.] Christian StĂŒcker, Spiegel Online, 2. MĂ€rz 2010. AnlĂ€sslich einer Demonstration im Rahmen eines internationalen Aktionstages in Berlin 2009 bezeichnete die Linke-Politikerin Petra Pau die Vorratsdatenspeicherung als âunsinnigâ und warnte vor einem prĂ€ventiven Sicherheitsstaat.[http://www.mopo.de/news/demonstrationen-tausende-demonstrieren-gegen-ueberwachung,5066732,5311432.html Demonstrationen: Tausende demonstrieren gegen Ăberwachung], Hamburger Morgenpost, 12. September 2009 Weiterhin wurde diskutiert, inwieweit die Erschwerung des Zugriffs auf Internetinhalte nicht ebenfalls zensurĂ€hnliche Auswirkungen habe.Marie-Theres Tinnefeld: Stopp-Schilder im Internet â Beunruhigende Fragen im Kampf gegen Kinderpornografie, in: Datenschutz und Datensicherheit, Heft 1 2010, S. 15â19, hier S. 15. Im Gefolge dieser Diskussionen bildeten sich unterschiedliche Gruppen, die â als kleinster gemeinsamer Nenner â auf die Freiheit des Netzes verwiesen, wie die weltweit aktive Aktionsgruppe Anonymous. Brisanz â als Informationspool fĂŒr unterdrĂŒckte, geheime oder nicht leicht zugĂ€ngliche Informationen â bekam das Internet 2009/2010 auch durch die AktivitĂ€ten der Plattform Wikileaks[http://www.zeit.de/2010/16/Wikileaks-Bagdad-Video Wikileaks: Genial gefĂ€hrlich.] Louisa Reichstetter, Zeit Online, 18. April 2010. sowie einige deutsche Plattformen wie etwa GuttenPlag, die an der Aufdeckung plagiiierter Dissertationen beteiligt waren.[http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,746582,00.html GuttenPlag Wiki: Im Netz der Plagiate-JĂ€ger.] Matthias Kremp, Spiegel Online, 19. Februar 2011.
Der Widerspruch zwischen dem Recht der Ăffentlichkeit auf Information und den Interessen von Privatpersonen oder Institutionen war im neuen Jahrtausend ebenfalls regelmĂ€Ăiges Thema von Zensurkontroversen. Zu einer der Spiegel-AffĂ€re vergleichbaren AffĂ€re wuchs sich 2005 eine Durchsuchung der RedaktionsrĂ€ume des konservativen Monatsmagazins Cicero aus. In einem Artikel ĂŒber den jordanischen Terroristen Abu Musab az-Zarqawi hatten dessen Redakteure vertrauliches Material aus den Akten des Bundeskriminalamtes verwendet â eine Tatsache, die die Behörden, Ă€hnlich wie bei der Spiegel-AffĂ€re, als Landesverrat werteten. Die deutsche Presse verteidigte den gesetzlich gewĂ€hrleisteten Informantenschutz und kritisierte die Durchsuchung fast durchweg als Angriff auf den unabhĂ€ngigen Journalismus. Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 27. Februar 2007, die Durchsuchung habe einen erheblichen Eingriff in die Pressefreiheit dargestellt.[http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,468822,00.html âCiceroâ-Urteil: Verfassungsgericht stĂ€rkt Pressefreiheit.] Spiegel Online, 27. Februar 2007. Konflikte zwischen Staat und unabhĂ€ngigem Journalismus gab es auch anlĂ€sslich des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007. So wurde der im Auftrag der taz arbeitenden Fotojournalistin Marily Stroux ohne Angabe von GrĂŒnden die Akkreditierung verweigert. Ăhnlich ging es ĂŒber 20 weiteren Journalisten. Stroux konnte sich die Akkreditierung zwar erstreiten, der selektive Zugang der Presse zu einer offiziellen politischen GroĂveranstaltung sorgte in der Folge jedoch fĂŒr einige Kritik.[http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=2763&Itemid=54 TAZ-Redakteur ebenfalls die Akkreditierung fĂŒr G8-Gipfel verweigert.] linkezeitung.de, 31. Mai 2007.
Einstweilige VerfĂŒgungen, tatsĂ€chliche oder angedrohte Zivilklagen sorgten nach 2000 in mehreren bekannten FĂ€llen dafĂŒr, dass ein Werk nicht erschien, vom Markt zurĂŒckgezogen oder gar verboten wurde. Bekanntester Fall ist der Roman Esra von Maxim Biller aus dem Jahr 2003.[http://www.faz.net/artikel/C30712/der-fall-esra-so-leben-wir-30121592.html Der Fall »Esra«: So leben wir.] Nils Minkmar, FAZ.net, 14. Oktober 2007. Das Landgericht MĂŒnchen befand nach Erscheinen, dass der Roman auch in einer entschĂ€rften Version nicht erscheinen dĂŒrfe. Auslöser: Eine Ex-Freundin des Autors und deren Mutter hatten sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt gefĂŒhlt und gegen die Veröffentlichung geklagt. In letzter Instanz bestĂ€tigte 2007 auch das Bundesverfassungsgericht das Verbot des Romans. Parallel verurteilte das Landgericht MĂŒnchen Biller und seinen Verlag zur Zahlung von Schmerzensgeld.[http://www.faz.net/artikel/C30108/schmerzensgeld-fuer-esra-ein-beaengstigendes-urteil-mit-beruhigendem-detail-30098676.html Schmerzensgeld fĂŒr âEsraâ: Ein beĂ€ngstigendes Urteil mit beruhigendem Detail.] Richard KĂ€mmerlings, FAZ.net, 13. Februar 2008. Die sich ĂŒber Jahre hinziehenden Prozesse um Billers Roman fĂŒhrten schlieĂlich zu der Situation, dass das Schadensersatz-Urteil letztinstanzlich zwar revidiert, das Buchverbot jedoch bestĂ€tigt blieb.[http://www.spiegel.de/kultur/literatur/0,1518,663127,00.html âEsra-Streitâ: Maxim Biller muĂ kein Schmerzensgeld zahlen], Spiegel Online, 24. November 2009. Ăhnlich wechselhaft gestalteten sich die Geschichte eines Buchs und eines Films ĂŒber den von der Presse als âKannibalen von Rotenburgâ bezeichneten Armin Meiwes. GĂŒnter Stampfs Buch Interview mit einem Kannibalen (2007) wurde schlieĂlich in verĂ€nderter Form wieder aufgelegt. Gegen den Film Rohtenburg von Martin Weisz erging zunĂ€chst ein AuffĂŒhrungsverbot. Eine Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshof gab den Film im Jahr 2009 wieder frei. Vom Suhrkamp Verlag zurĂŒckgezogen wurde 2007 der autobiografische Roman Havermann von Florian Havemann. Grund: Havemann hatte seinen Vater, den bekannten DDR-Oppositionellen Robert Havemann sowie weitere Personen in einem wenig gĂŒnstigen Licht dargestellt.[http://www.stern.de/kultur/buecher/interview-florian-havemann-mein-vater-ein-kleines-triebgesteuertes-maennchen-608429.html Interview mit Florian Havemann: âMein Vater? Ein kleines, triebgesteuertes MĂ€nnchenâ.] Arno Luik, stern.de, 21. Januar 2008. Weitere FĂ€lle, in denen sich Privatpersonen unangemessen dargestellt sahen und gegen Buchtitel vorgingen: der Roman Ende einer Nacht (Romy Schneider) von Olaf Kraemer aus dem Jahr 2008,{{Der Spiegel|ID=63806959|Titel=Prozesse: In Sachen Romy|Jahr=2009|Nr=5|Datum=2009-01-26|Seiten=121}} Dieter Wedels Buch Vom schönen Schein und wirklichen Leben (2010),{{Der Spiegel|ID=68703785|Titel=Prominente: Hannelore Elsner klagt gegen Wedel|Jahr=2010|Nr=3|Datum=2010-01-18|Seiten=128}} Jörg Immendorffs Biografie (2010)[http://www.faz.net/artikel/C30108/immendorff-biographie-kein-skandal-30307767.html Immendorff-Biographie: Kein Skandal.] Swantje Karich, FAZ.net, 15. September 2010. und der Roman Das Da-Da-Da-Sein des Musikjournalisten Maik BrĂŒggemeyer (2011).Buchmarkt: Trennungsschmerz, Der Spiegel, Nr. 31/2011 vom 1. August 2011.
Weiterhin verboten und beschlagnahmt wurden Medien aus der autonomen Bewegung wie die Zeck, Interim und Prisma. Ab Januar 2010 ermittelte die Berliner Staatsanwaltschaft erstmals auch gegen Publikationen auslegende BuchlĂ€den wegen Beihilfe zur Anleitung zu Straftaten und VerstoĂ gegen das Waffengesetz. Im Zuge der Ermittlungen kam es mehrfach zu Durchsuchungen und Beschlagnahmungen.Antwort der Justizsenatorin Berlins auf die [http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/KlAnfr/ka16-14889.pdf Kleine Anfrage â§ 130 a StGB: Ermittlungen gegen BuchhĂ€ndler?â] durch Dirk Behrendt vom 5. November 2010. Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 16/14889 (PDF).[http://www.unzensiert-lesen.de/ unzensiert-lesen.de], abgerufen am 16. November 2011. Am 9. Juni 2010 lieĂ die Berliner Justiz die GeschĂ€ftsrĂ€ume des Berliner Internetproviders JP Berlin durchsuchen, auf dessen Server eine vom Kunden âprojektwerkstatt.deâ eingestellte PDF-Kopie der Prisma gefunden wurde, und beschlagnahmte Computer und Festplatten.taz: [http://www.taz.de/!53797/ Aktivisten vom Netz genommen], 10. Juni 2010.
Die Bildende Kunst blieb als DomĂ€ne der Hochkultur seit Bestehen der Bundesrepublik weitestgehend unbehelligt. GrenzfĂ€lle, in die die Justiz involviert war, waren Ende der 1960er die Aktionskunst von Otto Muehl, einige als antichristlich interpretierte Bilder des Malers Blalla W. Hallmann und die Auseinandersetzung um die Auslieferung des ZĂŒrcher Graffitisprayers Harald Naegeli an die Schweiz. Ăberregionale Medienresonanz erweckte 2009 der Fall einer Zivilklage gegen die Dresdner Malerin Erika Lust. Die Dresdner OberbĂŒrgermeisterin Helma Orosz sah auf einem Bild der KĂŒnstlerin zur strittigen ElbbrĂŒcke-Auseinandersetzung ihre Persönlichkeitsrechte verletzt und erwirkte zunĂ€chst ein öffentliches Ausstellungsverbot fĂŒr das Bild. 2010 wurde das Ausstellungsverbot in einer Gerichtsentscheidung revidiert.[http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,665029,00.html Dresdner BĂŒrgermeisterin darf nicht nackt gezeigt werden.] Sebastian Hammelehle, Spiegel Online, 3. Dezember 2009. Unter dem Titel âWie die Deutschen Zensur-Vizeweltmeister wurdenâ berichtete Spiegel Online 2010 ĂŒber einen weiteren Zensur-Aspekt: Deutsche Behörden rangieren, was Lösch- und Nutzerdatenanfragen beim Google-Videoportal YouTube und anderen Plattformen angeht, an zweiter Stelle â direkt hinter Brasilien.[http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,690278,00.html Google-Statistik: Wie die Deutschen Zensur-Vizeweltmeister wurden.] pat, Spiegel Online, 21. April 2010. Da Google.de ebenfalls die Index-Listen des BPjM implementiert habe, empfahl der Medienjournalist Burkhard Schröder, bei der Internetsuche die internationalisierte Google-Version Google.com zu verwenden.[http://www.burks.de/burksblog/2011/02/21/hurra-wir-sind-zensur-weltmeister Hurra, wir sind Zensur-Weltmeister!], Burkhard Schröder, Burkâs Blog, 21. Februar 2011.
Erforschung des Themas und inhaltliche Kontroversen
GesamtĂŒberblicke
Unter empirischen Gesichtspunkten hat die Erforschung des Themas Zensur in der Bundesrepublik Deutschland mit unterschiedlichen Hindernissen zu kĂ€mpfen. Einerseits gibt es â auch im Hinblick auf die Auflistung konkreter FĂ€lle â eine breite Literatur. Die Erfassung der Fallebene wird allerdings durch unterschiedliche Definitionsmöglichkeiten erschwert. Ein Extrempol hier ist die lapidare Aussage, dass eine Zensur aus dem Grund nicht stattfinde, weil {{Art.|5|gg|juris}} GG eine selbige ausschlieĂe. Der Medienwissenschaftler Roland Seim ist der Ansicht, dass dies lediglich die klassische, in Demokratien faktisch abgeschaffte Vorzensur betreffe. Die Tatsache, dass in demokratischen Gesellschaften ĂŒber Zensur diskutiert werden dĂŒrfe, wertet er als deutlichen qualitativen Fortschritt. Kritisch bewertet Seim auch den zweiten Extrempol: dass im Zensur-Diskurs zahlreiche Ereignisse als Zensur gewertet wĂŒrden, welche von der Faktenebene her eher in den Bereich normaler gesellschaftlicher Auseinandersetzungen gehören â beispielsweise die inhaltliche Diskussion um ein umstrittenes Buch oder eine umstrittene Musikproduktion. Um Vorhandensein und AusmaĂ zensureller Eingriffe zu bestimmen, bezog Seim in seinem Buch Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen das gesellschaftliche Umfeld, in dem bestimmte MaĂnahmen zum Tagen kommen, in die Untersuchung mit ein; ebenso die Vorfeldebene der informellen Zensur und der Selbstzensur. Im Unterschied zu extremeren Kritikern wie Werner Pieper, die fĂŒr eine sehr weitgehende Abschaffung von einschrĂ€nkenden MaĂnahmen eintreten, stellt sich fĂŒr Seim bei einigen Publikationstypen durchaus die Frage staatlicher Eingriffe â etwa im Bereich rechtsextremer Publikationen sowie in Grenzbereichen zu bestimmten StraftatbestĂ€nden (Kinderpornografie, extreme Gewalt, Pornografie generell).Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Telos Verlag, 1997, ISBN 3-933060-00-1, S. 375 ff. Weitere Autoren, die das Thema ĂŒber aktuelle TagesanlĂ€sse hinaus dargestellt haben, sind Matthias L. Lorenz, Beate MĂŒller und Hans. J. SchĂŒtz.
Erschwerender Faktor bei der Eingrenzung des Themas ist die deutsche Geschichte â im konkreten Fall die Handhabung zensureller Eingriffe im Kaiserreich, der Weimarer Republik, dem Dritten Reich, der DDR und der Bundesrepublik Deutschland. Einerseits sind Hintergrund, Intention und AusmaĂ von Eingriffen in den fĂŒnf aufgefĂŒhrten Rechtsgebilden extrem unterschiedlich. Andererseits beinhalten sie eine Reihe an KontinuitĂ€ten â beispielsweise der 1927 gegrĂŒndete Volkswartbund sowie das Schmutz- und Schundgesetz (1926), das als Vorlage bei der Verabschiedung des Gesetzes ĂŒber die Verbreitung jugendgefĂ€hrdender Schriften (1954) diente. Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der deutschen Zensurhistorie sind nach wie vor Gegenstand der Forschung. Ebenso die Einordnung in einen gröĂeren Rahmen wie etwa die europĂ€ische oder gar weltweite Geschichte der Zensur.
Einzelne Themen in der Diskussion
Neben grundsĂ€tzlichen Aspekten rĂŒcken immer wieder einzelne Aspekte des Themas in den Blickpunkt der gesellschaftlichen Diskussion. In der Sach- und Fachliteratur sowie der zeitgenössischen Medienberichterstattung sind vor allem folgende Teilgebiete umfangreich dokumentiert:
* die als prĂŒde und ĂŒberdurchschnittlich restriktiv wahrgenommene Adenauer-Ăra der frĂŒhen Bundesrepublik (1950er-, 1960er-Jahre)* Aspekte der Selbstzensur sowie der politisch motivierten Zensur (1970er-Jahre)
* die Auseinandersetzung um die Frage der Pornografie (Stichwort: PorNO-Kampagne; seit den 1980er-Jahren)
* der Themenkomplex Neue Medien und Gewalt (seit den 1980er-Jahren)
* EinschrĂ€nkung der Medienfreiheit aufgrund extensiv ausgelegter Persönlichkeitsrechte sowie aktueller Tendenzen hin zum âSicherheitsstaatâ (ab zweite HĂ€lfte der 2000er-Jahre)
Die Diskussion um die Tabuisierung und EinschrĂ€nkung der Darstellung sexueller Themen reicht bis in die frĂŒhen Jahre der Bundesrepublik zurĂŒck. An der zeitgenössischen Zensurdebatte der Adenauer-Ăra beteiligte sich unter anderem der durch zahlreiche IndizierungsantrĂ€ge hervorgetretene Volkswartbund (heute: Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendschutz e.V.). Eine auf drei exemplarische FĂ€lle (Die SĂŒnderin, die zeitgenössische Rezeption des Kinsey-Reports und die Entwicklung des Beate-Uhse-Konzerns) fokussierte Untersuchung publizierte 2011 die Politikwissenschaftlerin und Historikerin Sybille Steinbacher. In einem Interview mit Deutschlandradio Kultur bekrĂ€ftigte sie ihre Schlussfolgerung, dass das prĂŒde Klima der ersten bundesdeutschen Jahrzehnte wesentlich auf den Einfluss kirchennaher Kreise zurĂŒckzufĂŒhren sei: âEs war gerade die katholische Kirche, der es ja nach dem Zweiten Weltkrieg gelungen ist, sich mehr noch als die evangelische als Siegerin in TrĂŒmmern zu stilisieren, und sie hat das Gebiet Moral, Sexualmoral ja ohnehin von jeher besetzt und hat hier sich auch noch einmal eine ganz besondere Deutungsmacht nach dem Zweiten Weltkrieg herausgenommen. Es waren die Theologen, es waren die Wissenschaftler, die Naturwissenschaftler vor allem, die das Themenfeld SexualitĂ€t besetzt haben. Und von dieser Seite her dann, auch getragen von der Politik, ist letzten Endes ja, wenn man so will, ein staatliches Programm zum Schutz der Sittlichkeit gestartet worden.â[http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1394941/ Sittlichkeit kontra Sexwellen.] Frank Meyer: Interview mit Sybille Steinbacher, Deutschlandradio Kultur, 22. Februar 2011.
In den 1970er-Jahren standen Aspekte der politischen Zensur stark im Mittelpunkt. Auch das Thema der âSchere im Kopfâ, also der vorauseilenden Selbstzensur, erfuhr eine breite Erörterung.Henryk M. Broder: Die Schere im Kopf. Ăber Zensur und Selbstzensur. Bund-Verlag, 1984, ISBN 978-3-7663-0138-3. Stark polarisierende Auswirkungen hatten dabei insbesondere die innenpolitischen und polizeilichen MaĂnahmen zur BekĂ€mpfung des Terrorismus. Das Dritte Internationale Russell-Tribunal, das explizit die ZustĂ€nde in der Bundesrepublik Deutschland thematisierte, kam 1979 zu folgender Schlussfolgerung: âIn der Tat gibt es in der Bundesrepublik keine offizielle Zensurinstanz. Dennoch findet Zensur in einer Vielzahl von Bereichen statt. Ein wichtiges Instrument fĂŒr diese nicht offizielle Zensur bilden fĂŒr den Staat die in den siebziger Jahren verabschiedeten Gesetzesparagrafen wie z. B. §§ 88a und 130a StGB, die dem âGemeinschaftsfriedenâ dienen sollen, tatsĂ€chlich aber selbst wissenschaftliche und literarische ĂuĂerungen ĂŒber Gewalt strafverdĂ€chtig machen. [âŠ] Indem durch die ZensurmaĂnahmen das Spektrum offiziell und halboffiziell erlaubter MeinungsĂ€uĂerungen immer stĂ€rker eingeengt zu werden droht, entsteht die Gefahr einer Zweiteilung der Gesellschaft. Der normale und herrschende Teil, der sich anpaĂt, und der an den Rand gedrĂ€ngte Teil der Minderheiten.â
Was den Themenbereich sexuelle Darstellungen sowie die damit eng verknĂŒpfte Frage der Pornografie anbelangt, haben sich seit den 1980er-Jahren verstĂ€rkt feministische Auffassungen Gehör verschafft. Zum Teil unterzogen sie auch die Liberalisierungstendenzen der 1960er und 1970er einer deutlichen Kritik â insbesondere, was die Darstellung des weiblichen Körpers anbelangt. Eine exemplarische Position wird dabei von der Emma-Herausgeberin Alice Schwarzer vertreten. Ausgehend von Untersuchungen der US-amerikanischen Frauenrechtlerin und Soziologin Andrea Dworkin weisen die AnhĂ€nger und AnhĂ€ngerinnen der PorNO-Kampagne darauf hin, dass die Darstellung des weiblichen Körpers in einem sexistischen Kontext eine HerabwĂŒrdigung und damit Gewalt gegen Frauen mit beinhalte. 1978 fĂŒhrte Schwarzer eine auch als Sexismus-Klage bekannt gewordene Unterlassungsklage gegen die Zeitschrift Stern und deren Herausgeber Henri Nannen durch, der allerdings nicht stattgegeben wurde. Die 1987 von Schwarzer initiierte PorNO-Initiative zielt auf ein weitgehendes oder sogar vollstĂ€ndiges Pornografieverbot ab, wobei in einem zu schaffenden Gesetz auch der Begriff der Pornografie neu definiert werden soll. In der feministischen Diskussion ist die Schwarzer-Position umstritten. Kritisch dazu Ă€uĂerte sich unter anderem die Verlegerin Claudia Gehrke, die in ihrem konkursbuch Verlag die Buchreihe Mein heimliches Auge herausgibt. Auch seitens einiger Sexworker-Organisationen sowie jĂŒngerer Feministinnen wurde an der PorNO-Kampagne Kritik geĂ€uĂert.
Die beiden Institutionen, die bei Indizierungen und Vertriebs- bzw. AuffĂŒhrungseinschrĂ€nkungen am meisten zum Tragen kommen, geraten zwar regelmĂ€Ăig in die Kritik[http://www.heise.de/tp/artikel/17/17203/1.html 50 Jahre gegen âSchmutz und Schundâ.] Roland Seim, Telepolis, 10. Mai 2004., beteiligen sich an der Debatte zum Thema Zensur meist wenig. Die BundesprĂŒfstelle publiziert zwar in regelmĂ€Ăiger Folge TaschenbĂŒcher und BroschĂŒren â vor allem zum Thema Medien und Gewalt. Auf ihrer Webseite stellt die PrĂŒfstelle vor allem organisatorische Aspekte in den Vordergrund. Begleitend online gestellt sind darĂŒber hinaus eine Reihe von Fachpapieren und juristischen Stellungnahmen, die in der Regel die Positionen der BundesprĂŒfstelle wiedergeben oder argumentativ unterfĂŒttern.[http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/publikationen.html Publikationen der BPjM.] Webseite der BundesprĂŒfstelle fĂŒr jugendgefĂ€hrdende Medien (PBjM), abgerufen am 14. August 2011. Ăhnlich sieht es bei den Institutionen der Freiwilligen Selbstkontrolle aus. Ăffentliche Stellungnahmen gibt es hingegen von einer Reihe Personen und Verbandsmitgliedern, die sich fĂŒr eine stĂ€rkere Reglementierung in den Bereichen Horrorfilm, bestimmter Musiksparten und Computerspiele ausgesprochen haben. Das Hauptargument der IndizierungsbefĂŒrworter, dass die Gewaltdarstellung in Filmen oder das gewalttĂ€tige Szenario von Spielen im Endeffekt einen enthemmenden, brutalisierenden Effekt zur Folge habe, dem durch Indizierung zu begegnen sei. Das Engagement der SaarbrĂŒcker Lehrerin und GrĂŒnen-Angehörigen Christa Jenal fĂŒr die Indizierung gewaltaffiner Metal-Musik fĂŒhrte schlieĂlich zu einer Diskussion in der Zeitschrift Rock Hard. In der April-Nummer des Magazins 1997 begrĂŒndete Jenal ihre Ansichten mit Parallelen zum Umweltschutz: âWie es bei der zunehmenden Umweltverschmutzung ein Verbot von krankmachenden Stoffen gibt, halte ich auch eine Diskussion um den Geist und die Psyche krankmachender Produkte fĂŒr notwendig. LIedtexte, die Menschengruppen diffamieren, Plattencover, die die MenschenwĂŒrde mit FĂŒĂen treten und die natĂŒrliche Ekelgrenze bzw. den Abscheu vor jeglicher Gewalt verhindern, sollten zusĂ€tzlich zur AufklĂ€rung mit Verbot belegt werdenâ.Rock Hard, Ausgabe 4/1997; zit. nach Roland Seim, Josef Spiegel (Hrsg.): Nur fĂŒr Erwachsene. Rock- und Popmusik: zensiert, diskutiert und unterschlagen. Telos Verlag, 2004, ISBN 978-3-933060-16-7, S. 34.
In der aktuellen Diskussion steht vor allem das Thema der PublikationseinschrĂ€nkungen sowie der damit verbundene Begriff der informellen Zensur im Mittelpunkt. Ein Literatursympiosum, das 2010 in Marburg stattfand, widmete sich dem Thema âKunstfreiheit und Zensur in der Bundesrepublik 1949â2009â mit unterschiedlichen, zum Teil kontroversen BeitrĂ€gen. Einerseits betonten viele Teilnehmer die Herausforderungen, welche insbesondere von den neuen Medien ausgingen. Andere hingegen wiesen auf handfeste Gefahren hin, welche die Presse- und Kunstfreiheit tendenziell einschrĂ€nken â insbesondere aufgrund der Linie, die sich durch das Verfassungsgerichtsurteil im Fall Esra ergeben habe. Die Stuttgarter Zeitung berichtete, dass einige Teilnehmer die Möglichkeit, derzeit noch Kunst zu schaffen, stark kritisch bewerteten: âDer Schriftsteller und Anwalt Georg M. Oswald kommentierte das in Marbach so: Die Grenze zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht verlaufe âauf der Höhe der GĂŒrtellinieâ. Auch Christian Eichner gab zu bedenken, ob unter solchen Bedingungen Texte wie Goethes âWertherâ oder Thomas Manns âBuddenbrooksâ hĂ€tten erscheinen können. Wenn das Urteil ĂŒber die Frage âWas ist Kunst?â von Gerichten gefĂ€llt werde, wirke das wie ein âDamoklesschwertâ, das zur âAmputation literarischer Inspirationâ fĂŒhren könne.â[http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2562328_0_1122_-die-guertellinie-als-grenze-der-kunstfreiheit.html Die GĂŒrtellinie als Grenze der Kunstfreiheit.] Rolf Spinnler, Stuttgarter Zeitung, 19. Juli 2010.
Positionen, die eine weitgehende oder gar absolute Abschaffung von Indizierungen und Verboten befĂŒrworten, finden sich eher vereinzelt â vor allem im Umfeld ĂŒberzeugter Genre-Fans (Splatter-Movies, Metal-Musik, bestimmte Spiele). Propagandistisch genutzt wird das Thema auch von der rechtsextremen Szene. Einige Sites wie zum Beispiel Thiazi publizieren zu diesem Zweck selektiv ausgewĂ€hlte Indizierungslisten. Als Autor trat zu diesem Thema auch der einschlĂ€gig bekannte Publizist Claus Nordbruch hervor. In einem Buchtitel zum Thema prangerte er einerseits eine Reihe von ZensurmaĂnahmen an. Andererseits Ă€uĂerte er, wegen der in seinen Augen gegebenen Religionsbeleidigung, VerstĂ€ndnis fĂŒr die Fatwa gegen den iranischen Autor Salman Rushdie.Claus Nordbruch: Sind Gedanken noch frei? Universitas, 2001, ISBN 3-8004-1367-1, S. 218 ff.
Zahlen
Eine Aussage ĂŒber die genaue Anzahl indizierter Medien ist kaum zu treffen. Zum einen liegt dies an der enormen Breite der betroffenen Genres und Formate, zum anderen an der Praxis der BPjM. So listet die BPjM beschlagnahmte Medien explizit nicht auf â weil eine Auflistung eine indirekte Werbung sein könne. Die Zahlenangaben schwanken demzufolge stark. Roland Seim nannte in einem Beitrag fĂŒr das Onlinemagazin Telepolis eine Zahl von rund 15.000 indizierten Titeln. Auf der aktuellen schwarzen Liste standen â einem bei Heise online erschienenen Beitrag zufolge â im Jahr 2004 rund 5.300 Titel â inklusive Computerspiele und einschlĂ€gige Online-Angebote.[http://www.heise.de/newsticker/meldung/5300-jugendgefaehrdende-Medien-auf-dem-Index-104843.html 5300 jugendgefĂ€hrdende Medien auf dem Index.] heise online, 8. Juli 2004. Ein möglicher Grund fĂŒr die stark differierenden bzw. widersprĂŒchlichen Angaben sind aktualisierte Listen. Andererseits sind die ListeneintrĂ€ge der BPjM nicht befristet â was umgekehrt bedeutet, dass umstrittene EintrĂ€ge von den BPjM-Gutachtern selbst von der Liste genommen werden mĂŒssen.
GroĂteils (noch) aktuell sein dĂŒrften einzelne AufschlĂŒsselungen, die Roland Seim 1997 vorgenommen hat. Danach unterlagen 8 Filme und 130 Videos einem kompletten Verbot. Je etwa zur HĂ€lfte wurden pornografische Darstellungen oder extreme Gewalt moniert. Acht TontrĂ€ger waren verboten, ĂŒber 200 von der BPjM indiziert. Die Mehrzahl der Indizierungen erfolgte aufgrund der Texte; hiervon wiederum betraf das Gros TontrĂ€ger-Veröffentlichungen aus dem rechtsextremen Spektrum. Indizierungen aufgrund der Covergestaltung erfolgten vergleichsweise wenige (32 Schallplatten und CDs); das Gros davon betraf Veröffentlichungen aus dem Genre Metal.Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Telos Verlag, 1997, ISBN 3-933060-00-1, S. 229 ff.
Siehe auch
* Geschichte der Zensur
* Zensur in der DDR
* Zensur im Internet
* Sperrungen von Internetinhalten in Deutschland
Einzelnachweise
Literatur
* Elke Blumenhauer: Journalismus zwischen Pressefreiheit und Zensur. Böhlau, 2000, ISBN 3-412-09499-4.
* Henryk M. Broder: Die Schere im Kopf. Ăber Zensur und Selbstzensur. Bund-Verlag, 1984, ISBN 3-7663-0138-1.
* Stephan Buchloh: âPervers, jugendgefĂ€hrdend, staatsfeindlichâ. Zensur in der Ăra Adenauer als Spiegel des gesellschaftlichen Klimas. Campus-Verlag, 2002, ISBN 3-593-37061-1.
* BundesprĂŒfstelle fĂŒr jugendgefĂ€hrdende Schriften: Neue Medien â Neue Gefahren?! Böhlau, 1998, ISBN 3-412-06497-1.
* Birgit Dankert, Lothar Zechlin: Literatur vor dem Richter: BeitrÀge zur Literaturfreiheit und Zensur. Normos, 1989, ISBN 3-7890-1616-0.
* Frank Fechner, Johannes C. Mayer (Hrsg.): Medienrecht: Vorschriftensammlung (Textbuch Deutsches Recht). C. F. MĂŒller, 2011, ISBN 978-3-8114-9655-2.
* Immanuel Fick: Filmzombies und Kinokannibalen. Die Zensur gewalthaltiger Videofilme in GroĂbritannien und Deutschland seit 1980. Tectum Verlag, 2010, ISBN 978-3-8288-2402-7.
* Freiwlllige Selbstkontrolle Fernsehen e. V. (Hrsg.): Streitpunkt Jugendschutz: VerschÀrfen oder abschaffen? Uvk, 2011, ISBN 978-3-86764-316-0.
* F. B. Habel: Zerschnittene Filme. Zensur im Kino. Kiepenheuer, 2003, ISBN 3-378-01069-X.
* Ansgar Koreng: Zensur im Internet. Der verfassungsrechtliche Schutz der digitalen Massenkommunikation. Baden-Baden 2010, ISBN 978-3-8329-5465-9.
* Georg Kreis: Zensur und Selbstzensur. Frauenfeld/Huber Verlag, 1973, ISBN 3-7193-0456-6.
* Matthias N. Lorenz: Literatur und Zensur in der Demokratie. Die Bundesrepublik und die Freiheit der Kunst. UTB, 2009, ISBN 978-3-8252-3266-5.
* Beate MĂŒller: Zensur im modernen deutschen Kulturraum. Niemeyer, 2003, ISBN 3-484-35094-6.
* Werner Pieper: 1000 Jahre Musik und Zensur in den diversen Deutschlands. Pieper Werner Medienexp., 2001, ISBN 3-922708-09-9.
* Claudia Reisgies: Medien und Gewalt â Vorbeugung durch die BundesprĂŒfstelle fĂŒr jugendgefĂ€hrdende Schriften. GRIN Verlag, 2007, ISBN 978-3-638-75858-1.
* Hans J. SchĂŒtz: Verbotene BĂŒcher. Eine Geschichte der Zensur von Homer bis Henry Miller. C. H. Beck Verlag, 1990, ISBN 3-406-34007-5.
* Roland Seim: âAb 18â â zensiert, diskutiert, unterschlagen. âDer dritte Gradâ: BD 1. Telos Verlag, 2002, ISBN 3-933060-01-X.
* Roland Seim: Der kommentierte Bildband zu âAb 18â â zensiert, diskutiert, unterschlagen. Zensur in der deutschen Kulturgeschichte. Telos Verlag, 2007, ISBN 978-3-933060-05-1.
* Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Eine medien- und rechtssoziologische Untersuchung zensorischer EinfluĂnahmen auf bundesdeutsche PopulĂ€rkultur. Telos Verlag, 1997, ISBN 3-933060-00-1.
* Roland Seim, Josef Spiegel: âNur fĂŒr Erwachseneâ. Rock- und Popmusik: zensiert, diskutiert, unterschlagen. Telos Verlag, 2004, ISBN 978-3-933060-16-7.
* Roland Seim, Achim Schnurrer, Josef Spiegel: Comic-Zensur. Edition Kunst der Comics, 1996, ISBN 978-3-89593-488-9.
* Sybille Steinbacher: Wie der Sex nach Deutschland kam. Der Kampf um Sittlichkeit und Anstand in der frĂŒhen Bundesrepublik. Siedler Verlag, 2011, ISBN 978-3-88680-977-6.
* Wilfried Steiner: Zensur oder freiwillige Selbstkontrolle. Vom Tabubruch zur politischen Korrektheit. Konkret Literatur Verlag, 1997, ISBN 978-3-930786-10-7.
* tageszeitung/Heinrich-Böll-Stiftung (Hrsg.): Die Landkarte der Zensur. Ch. Links Verlag, 1998, ISBN 978-3-86153-169-2.
* Herbert van Uffelen, Andrea Seidler (Hrsg.): Erotik in der europÀischen Literatur: Textualisierung, Zensur, Motive und Modelle. Praesens, 2007, ISBN 978-3-7069-0480-3.
* Reto Wehrli: Verteufelter Heavy Metal. Skandale und Zensur in der neueren Musikgeschichte. Telos Verlag, 2005, ISBN 978-3-933060-15-0.
* Mark Westphal: Medienwissenschaftliche Theorien in ihrer praktischen Anwendung. Untersuchung ausgewĂ€hlter Entscheidungen der BundesprĂŒfstelle fĂŒr jugendgefĂ€hrdende Medien hinsichtlich medienwissenschaftlicher Argumentationsmuster. Telos Verlag, 2008, ISBN 978-3-933060-27-3.
* Matthias W. Zehnder: Gefahr aus dem Cyberspace? Das Internet zwischen Freiheit und Zensur. BirkhÀuser Verlag, 1998, ISBN 978-3-7643-5784-9.
Weblinks
* [http://www.zensur-archiv.de/index.php/Hauptseite Zensur Wiki] â Hauptseite des Zensur-Archivs mit umfangreichen, nach Genres geordneten Fallzusammenstellungen
* [http://www.zensur.org/ zensur.org]. Von Roland Seim mitbetriebene Webseite mit unterschiedlichen TextbeitrÀgen und Fallbeispielen
* [http://www.cras-legam.de/HHZ06.htm www.gavagal.de] â private Webseite mit laufend aktualisierten News-Kurzartikeln zum Thema Zensur
* [http://www.schnittberichte.com/ Schnittberichte.com] â Die Webseite hat sich auf Vergleiche zwischen ungeschnittenen und geschnittenen Filmversionen versiert.
* [http://www.medienzensur.de/ www.medienzensur.de] â Webseite mit unterschiedlichen EintrĂ€gen zum Thema Medienzensur
* [http://www.nexusboard.net/sitemap/6365/in-deutschland-verbotene-oder-indizierte-medien-t296528/ Webseite mit umfangreicher Auflistung indizierter und verbotener Medien]
* [http://www.hrb.at/bzt/doc/zgt/b15/wiki/verbotenesindiziertesmedium.htm Eine weitere Webseite mit umfangreicher Auflistung indizierter und verbotener Medien]
Kategorie:Medienpolitik (Deutschland)
Kategorie:Medienrecht (Deutschland)
Kategorie:Pressefreiheit
Censorship in the Federal Republic of Germany
fa:۳ۧÙŰłÙ۱ ۯ۱ ŰŹÙ ÙÙŰ±Û ÙŰŻŰ±Ű§Ù ŰąÙÙ Ű§Ù
Text und Bilder dieses Beitrags stammen aus dem Artikel Zensur in der Bundesrepublik Deutschland der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Free Documentation License. Die Liste der Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der Original-Artikel lässt sich hier bearbeiten.