Verbandsgemeinde
Verbandsgemeinden sind aus Gründen des Gemeinwohls gebildete Gebietskörperschaften, die aus benachbarten Gemeinden des gleichen Landkreises bestehen. Sie dienen der Konzentrierung und Stärkung der Verwaltungskraft der Gemeinden, ohne dabei deren politische Selbstständigkeit aufzugeben.
Verbandsgemeinden gibt es seit 1968 in Rheinland-Pfalz, siehe Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) und seit dem 1. Juli 2009 auch in Sachsen-Anhalt, siehe Verbandsgemeinde (Sachsen-Anhalt).
Die Verbandsgemeinde ist eine besondere Form eines Gemeindeverbandes.
Siehe auch
{{Wiktionary|Verbandsgemeinde}}
* Samtgemeinden in Niedersachsen
* Gemeinde (Deutschland) Abschnitt: Gemeindetypen nach Stellung im Verwaltungsgefüge
Kategorie:Politische GeographieKategorie:Kommunalrecht (Deutschland)
Kategorie:Gemeindeverband in Deutschland
Verbandsgemeindelb:Verbandsgemeng
mk:Заедница на општини
nl:Verbandsgemeinde
pdc:Vebandsgemääne
pfl:Verbandsgemää
pt:Verbandsgemeinde
ro:Asociație municipală
ru:Объединённая община
simple:Verbandsgemeinde
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