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Statut

09.10.2011 @ 22:02, MystBot,

Das Statut (lat. statutum „Festsetzung“), oft auch im Plural Statuten verwendet, bezeichnet:

* allgemein eine Sammlung bzw. Zusammenfassung von Rechtsnormen, siehe Kodifikation
* einen völkerrechtlichen Vertrag, zumeist einen solchen, der eine Institution konstituiert (statuiert), siehe Statut (Völkerrecht)
* im internationalen Privatrecht diejenige Rechtsordnung, die zur Entscheidung in der Sache heranzuziehen ist, siehe Internationales Privatrecht, Personalstatut
* eine Satzung eines privatrechtlichen Verbands/Vereins, siehe Satzung (Privatrecht)
* im österreichischen und tschechischen Kommunalrecht den Rechtsstatus einer Kommune, siehe Statutarstadt
* im italienischen Verfassungsrecht die Verfassung der Regionen, siehe Italienische Regionen
* in der allgemeinen Rechtsgeschichte die Ordnungen und Regeln von Körperschaften, siehe Körperschaft
* in der Verfassungsgeschichte das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, siehe Stadtrecht

* das Regelwerk von Studentenverbindungen, siehe Constitution (Studentenverbindung).

Siehe auch: Status

{{Begriffsklärung}}

Left and right
he:ימין ושמאל (פירושונים)
lt:Statutas
nl:Links en rechts
ru:Статут

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