Solvenz
Als Solvenz oder auch Zahlungsfähigkeit bezeichnet man die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person, ihre fälligen Verbindlichkeiten sofort bzw. innerhalb absehbarer Zeit zu begleichen.[http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/13519/zahlungsfaehigkeit-v5.html Gabler Verlag (Hrsg.), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Solvenz, online im Internet]
Wer solvent ist, hat - umgangssprachlich - prinzipiell finanzielle Mittel (z. B. in Form von Bargeld) zur freien Verfügung. Der Gegensatz zur Solvenz ist die Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung).
Siehe auch
*Solvabilität
Literatur
*Willi Albers: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft. Vandenhoeck & Ruprecht 1980, ISBN 3525102569, S. 50-52 ({{Google Buch|BuchID=UyChAq72vd4C|Seite=50|Linktext=Auszug|Land=}})
Einzelnachweise
{{Rechtshinweis}}
Solvencyda:Solvens
eu:Kaudimen
Solvabilité
hr:Solventnost
nl:Solvabiliteit
ja:ソルベンシー・マージン比率
pl:Zdolność kredytowa
ru:Кредитоспособность
sr:Солвентност (привреда)
uk:Кредитоспроможність
zh:偿付能力
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