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Reichspräsident

11.05.2012 @ 11:07, Benatrevqre,

miniatur|Standarte des Reichspräsidenten mit dem [[Reichsadler]]
miniatur|Reichspräsident [[Friedrich Ebert, 1925.]]

Der Reichspräsident war das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches von 1919 bis 1945. Er wurde vom Volk für sieben Jahre gewählt; eine Wiederwahl war zulässig.

Der Verfassung zufolge war der Reichspräsident der Oberbefehlshaber der Streitkräfte, er ernannte und entließ den Reichskanzler, und er konnte den Deutschen Reichstag auflösen und dessen Gesetzgebung ergänzen, solange der Reichstag nicht widersprach. Letzteres geschah in den Jahren 1919–1923 und vor allem ab 1930, als der Reichspräsident mit Notverordnungen die Gesetzgebung des Reichstags ergänzte bzw. ganz ersetzte. Aus diesem Grund wird im Rückblick seine Stellung im politischen System oft als zu stark beurteilt (was vielfach mit dem Schlagwort Ersatzkaiser beschrieben wurde). 1949 wurde der Bundespräsident mit ausdrücklicher Berücksichtigung der Weimarer Jahre bewusst mit wenig Macht ausgestattet.

Der Sozialdemokrat Friedrich Ebert wurde in der Reichspräsidentenwahl 1919 noch von der Weimarer Nationalversammlung gewählt, sein parteiloser Nachfolger Paul von Hindenburg in den beiden Reichspräsidentenwahlen (Wahl 1925 und Wahl 1932). Nach Hindenburgs Tod im Jahre 1934 vereinigte Hitler das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers in seiner Person.

Stellung im politischen System


miniatur|[[Reichspräsidentenpalais|Palais des Reichspräsidenten an der Wilhelmstraße in Berlin]]

Im Gegensatz zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland hatte der Reichspräsident nicht nur überwiegend repräsentative Aufgaben, sondern konnte durchaus politische Macht ausüben:
* Er ernannte den Kanzler und auf dessen Vorschlag die Reichsminister (Art. 53 WRV).
* Er konnte den Reichstag auflösen, wenn auch nur einmal aus demselben Grund (Art. 25).
* Durch Verordnungen konnte er im Ausnahmezustand regieren und einige Verfassungsartikel zeitlich begrenzt aufheben (Art. 48, so genannter Notstandsparagraph) – der Reichspräsident hatte dadurch im Zweifelsfall eine große Machtfülle.

* Weiterhin war der Reichspräsident Oberbefehlshaber über alle Streitkräfte (Art. 47).

Dem gegenüber standen aber auch Möglichkeiten des Reichstags:
* Die vom Reichspräsidenten ernannten Regierungsmitglieder bedurften des Vertrauens des Reichstages und konnten somit von ihm jederzeit abgewählt werden, auch einzeln (Art. 54).[http://www.documentarchiv.de/wr/wrv.html#DRITTER_ABSCHNITT Weimarer Verfassung, Dritter Abschnitt im Wortlaut] Im Jahre 1932 erhielten NSDAP und KPD zusammen über die Hälfte der Reichstagsmandate und konnten jede Regierung zum Rücktritt zwingen.
* Der Reichstag durfte die Verordnungen des Reichspräsidenten außer Kraft setzen (Art. 48).

* Der Reichstag konnte den Reichspräsidenten stürzen, indem er mit Zweidrittelmehrheit eine Volksabstimmung ansetzte. Wenn das Volk dann aber in der Abstimmung den Reichspräsidenten nicht absetzte, erfolgte die Auflösung des Reichstags (Art. 43 Abs. 2)).

In der Realität hatte der Reichspräsident eine starke Stellung und großen Einfluss, auch wegen der faktischen Schwäche des Reichstages, in dem sich teilweise keine konstruktiven Mehrheiten bildeten.

Der Reichspräsident wurde unmittelbar vom Volk für jeweils sieben Jahre gewählt (Artikel 43 Abs. 1 WRV).

Kritik am System


miniatur|Reichspräsident Hindenburg bei den Befreiungsfeiern 1930 nach Ende der [[Alliierte Rheinlandbesetzung|Rheinlandbesetzung in Koblenz.]]

Zudem gab es bis in die eigentlich die Republik tragenden Parteien der so genannten Weimarer Koalition hinein Kräfte, die der parlamentarischen Demokratie skeptisch gegenüber standen. So kamen keine kontinuierlichen Mehrheiten zustande, die eine stabile Reichsregierung hätten tragen können. Wäre dies anders gewesen, hätte der Reichspräsident viel weniger die politische Initiative übernehmen müssen.Vgl. Gerhard Schulz: Zwischen Demokratie und Diktatur: Verfassungspolitik und Reichsreform in der Weimarer Republik, Bd. 2. Deutschland am Vorabend der Großen Krise, Walter de Gruyter, Berlin/New York 1987, ISBN 3-11-002486-1, [http://books.google.de/books?id=A6q36PcFS7IC&pg=PA238 S. 238–240].

In der Weimarer Zeit wurde bis weit in die politische Mitte die Auffassung vertreten, der Präsident habe eher noch zu wenig Macht, um die Schwächen des (damaligen) parlamentarischen Systems auszugleichen.Vgl. Oscar W. Gabriel, Everhard Holtmann: Handbuch Politisches System der Bundesrepublik Deutschland, 3. Aufl., Oldenbourg, München 2005, ISBN 3-486-27343-4, [http://books.google.de/books?id=O7vuhEW4xkkC&pg=PA165 S. 165]. Diese Tendenz gab es auch in anderen Ländern, wo sie häufig zu sehr autoritären Lösungen geführt hat (zum Beispiel in Polen).

Vergleich mit Österreich

Dass eine parlamentarischere Entwicklung möglich gewesen wäre, beweist Österreich: Es hatte 1929 seine Verfassung nach deutschem Vorbild geändert, sodass der österreichische Bundespräsident formal gesehen mehr oder weniger dieselben Befugnisse erlangte wie der Reichspräsident. Und diese Verfassung gilt im Kern heute noch. Trotzdem hat der Bundespräsident aufgrund der stabilen Mehrheiten im Nationalrat in der Praxis, wie sein deutscher Amtskollege, lediglich eine repräsentative Stellung und ist weitgehend ohne Einfluss auf die Politik der vom Nationalrat getragenen Bundesregierung.

Liste der Reichspräsidenten


miniatur|[[Reichsgesetzblatt vom 2. August 1934: Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs]]

miniatur|Flagge des Reichspräsidenten 1919–1921

Das Deutsche Reich hatte folgende Reichspräsidenten:
{| class="wikitable" style="text-align:center"
|+ Reichspräsidenten des Deutschen Reichs
! Nr.
! Bild
! width=200|Name (Lebensdaten)
! Partei
! Beginn der Amtszeit
! Ende der Amtszeit
|- bgcolor=#FFE8E8
| 1 || 60px || Friedrich Ebert
(1871–1925) ||SPD || 11. Februar 1919 || 28. Februar 1925
(Tod im Amt)
|- bgcolor=#EDEDED
| 2 || 60px || Paul von Hindenburg
(1847–1934) || parteilos || 12. Mai 1925 || 2. August 1934
(Tod im Amt)
|- bgcolor=#EDCBA9
| 3 || 60px ||Adolf Hitler
(1889–1945)
(„Führer und Reichskanzler
[http://www.documentarchiv.de/ns/stobrhpt.html Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs], 1. August 1934:
„§ 1. Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über. Er bestimmt seinen Stellvertreter.“
) || NSDAP || 2. August 1934 || 30. April 1945
(Suizid)
|- bgcolor=#EDCBA9
| 4 || 60px ||Karl Dönitz
(1891–1980) || NSDAP || 30. April 1945 || 23. Mai 1945
(Verhaftung; Amt aufgelöst)

|}

1. Friedrich Ebert: Die Nationalversammlung hatte am 10. Februar 1919 ein Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt angenommen und einen Tag darauf nach § 7 dieses Gesetzes Ebert mit absoluter Mehrheit zum Reichspräsidenten gewählt. Er sollte das Amt solange ausüben, bis ein Reichspräsident nach der am 11. August verabschiedeten neuen Verfassung gewählt werden würde.[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt2_wv_bsb00000019_00038.html Gesetzestext], abgerufen am 12. September 2009. Seine Amtszeit wurde am 24. Oktober 1922 bis zum 30. Juni 1925 verlängert. Da dies der Verfassung widersprach, bedurfte die Verlängerung einer „verfassungsdurchbrechenden“ Zweidrittelmehrheit im Reichstag. Ebert verstarb am 28. Februar 1925 im Amt.

* Walter Simons: Vom 11. März bis 30. April 1925 übte Simons als Präsident des Reichsgerichts das Reichspräsidentenamt aus. Das hatte der Reichstag am 10. März durch Gesetz beschlossen.[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt2_w3_bsb00000083_00140.html Entwurf eines Gesetzes über die Stellvertretung des Reichspräsidenten], abgerufen am 12. September 2009. Antrag vom 7. März, beschlossen vom Reichstag am 10., in Kraft getreten am 11. März 1925

2. Paul von Hindenburg: Hindenburg wurde in der Reichspräsidentenwahl 1925 und dann in der Reichspräsidentenwahl 1932 für jeweils sieben Jahre verfassungsgemäß gewählt. Am 2. August 1934 verstarb er im Amt.

3. Adolf Hitler vereinigte als Reichskanzler unmittelbar nach Hindenburgs Tod das Amt des Reichspräsidenten mit dem seinen. Durch eine Volksabstimmung vom 19. August 1934[http://www.documentarchiv.de/ns/1934/staatsoberhaupt-volksabstimmung_vo.html Verordnung zur Durchführung der Volksabstimmung über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs] (3. August 1934), in: documentArchiv.de wurde die Vereinigung der Ämter bestätigt. Die Wahlbeteiligung lag bei über 95 %, davon 89 % Ja-Stimmen. Hitler verzichtete auf den Titel „Reichspräsident“ und trug fortan den Titel Führer und Reichskanzler.[http://www.documentarchiv.de/ns/1934/staatsoberhaupt-deutschen-reichs_erl.html Erlaß des Reichskanzlers zum Vollzug] des [http://www.documentarchiv.de/ns/stobrhpt.html Gesetzes über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs vom 1. August 1934] (2. August 1934), in: documentArchiv.de

4. Karl Dönitz, von Hitler testamentarisch zum Reichspräsidenten bestimmt, übernahm das Amt nach dessen Tod am 1. Mai 1945, als Deutschland bereits größtenteils von den Alliierten besetzt war. Mit der Verhaftung der geschäftsführenden Regierung Dönitz durch die Alliierten am 23. Mai 1945 endete de facto seine Amtszeit.

Standarten



Datei:Standarte Reichspräsident 1921-1926.gif|1921–1926
Datei:Standarte_Reichspräsident_1926-1933.svg|1926–1933
Datei:Standarte Reichspräsident 1933-1935.svg|1933–1934
Datei:Standarte Adolf Hitlers.svg|1934–1945
Datei:Großadmiralflagge 1939-1945.svg|30. April 1945–23. Mai 1945

Siehe auch


* Bundespräsident (Deutschland)

* Reichspräsidentenpalais

Einzelnachweise


Weblinks


{{Wikisource|Gesetz über das Ruhegehalt des Reichspräsidenten}}
{{Wikisource|Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs}}
{{commons|Reichspräsident}}
* [http://www.preussen-chronik.de/begriff.jsp?key=Begriff_Reichspr%E4sident Preussen-Chronik.de]
* [http://www.verfassungen.de/de/de33-45/staatsoberhaupt34-v1.htm Erlaß des Reichskanzlers zum Vollzug des Gesetzes über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934]

* [http://www.documentarchiv.de/ns/1934/staatsoberhaupt-volksabstimmung_bschl.html Beschluß der Reichsregierung zur Herbeiführung einer Volksabstimmung vom 2. August 1934]

{{Navigationsleiste Verfassungsorgane der Weimarer Republik}}

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Reichspräsident
Kategorie:Politikgeschichte (Deutschland)

Kategorie:Staatsrecht (Deutschland)

Kategorie:Präsidentschaft

bg:Райхспрезидент (1919-1945)
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President of Germany (1919–1945)
eo:Regna Prezidanto
es:Presidente de Alemania (1919 - 1945)
fa:رئیس‌جمهور رایش
fi:Saksan valtakunnanpresidentti
Président du Reich
hsb:Němskostatny prezident
ja:ドイツ国大統領
ka:რაიხსპრეზიდენტი
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no:Reichspräsident
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zh:聯邦大總統

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