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Regierungsform

26.04.2012 @ 08:39, Benatrevqre,

Der Begriff Regierungsform ist im Laufe der Geschichte in der Politikwissenschaft mehrfach für unterschiedliche Typologien und Klassifizierungskonzepte verwendet worden. Meist wird darunter die tatsächliche Ausgestaltung der Machtrelationen im Staate bezeichnet.

Definition


Der Begriff der Regierungsform beschreibt die faktische Ausgestaltung der bestehenden Machtverhältnisse im Staat. In der modernen Politiklehre orientiert sich der Begriff meist an der auf Immanuel Kant basierenden Zweiteilung Demokratie/Republik und Autokratie/Despotismus/illegitime Diktatur.Vgl. Peter Schwacke, Eberhard Stolz: Staatsrecht. Mit allgemeiner Staatslehre und Verfassungsgeschichte (= Verwaltung in Praxis und Wissenschaft; Bd. 9), 2. Aufl., Köln 1988.Gelegentlich auch in der Dreiteilung Demokratie, Autokratie und Totalitarismus, vgl. hierzu z. B. Reinhard Kuhn: Politik, in: Hans Ritscher (Hrsg.): Welt der Politik. Lehrbuch der Sozial- und Gemeinschaftskunde, Frankfurt a.M./Berlin/Bonn/München 1967, S. 1–91. Diese Dreiteilung ist jedoch stark umstritten, zumal das Gegensatzpaar Demokratie/Autokratie bereits die gesamte Reichweite der Typologie abdeckt. Totalitarismus wird i.d.R. politiktheoretisch lediglich als eine Herrschaftsart in Diktaturen angesehen und stellt keine eigenständige Regierungsform dar. Kant unterschied grundlegend zwischen zwei Regierungsformen (formae regiminis), der auf das Gemeinwohl bezogenen „Republik“ (nicht zu verwechseln mit dem modernen Republikbegriff als Staatsform) und der eigennützigen Despotie.

Zu einem gewissen Grad definiert bereits der Begriff der Herrschaftsform eine entsprechende Machtverteilung, weswegen heute auf die Einteilung in Regierungsformen oftmals verzichtet wird.

Oftmals wird zudem der Begriff Regierungsform auch – analog zur englischsprachigen Literatur – als Synonym für Regierungssystem angesehen. Aufgrund dieser Unschärfe wird der Begriff in der modernen Politikwissenschaft selten rezipiert.

Abgrenzung


{{Hauptartikel|Politisches System#Formen politischer Systeme|titel1=Formen politischer Systeme}}

Die Regierungsform ist abzugrenzen von:
* den Staatsformen: welche sich nach der politischen Organisationsform eines Staates, sowie die Stellung des Staatsoberhaupts richtet. Grundlegend unterscheidet man zwischen Republik, Monarchie und Diktatur. Verwirrend ist, dass in manchen Fällen die Staatsform und Regierungsform bedeutungsgleich verwendet wird.
* den Herrschaftsformen: die danach unterschieden werden, von wem die Staatsgewalt ausgeht.
** Beispiel: Volk (Demokratie), Adel (Aristokratie), Priesterklasse (Theokratie)
* den Regierungssystemen: die im Gesamten nach der Stellung und Kompetenz von Staatsoberhaupt, Regierungschef und Parlament unterschieden werden.
** Beispiele in Republiken: präsidentiell, semipräsidentiell, parlamentarisch, an das Parlament gebundene Exekutivgewalt oder ein Einparteiensystem.

** Beispiele in Monarchien: parlamentarische, konstitutionelle oder die absolute Monarchie.

Deutschland


{| class="wikitable"
|Staatsform || style="width:610px" | Republik, genauer: parlamentarische Bundesrepublik (wegen des föderalen Staatsaufbaus und der demokratischen Herrschaftsform)
|-
|Herrschaftsform || Repräsentative Demokratie, genauer: parlamentarische Demokratie
|-
|Regierungsform || Republik (auf das Gemeinwohl orientiert)
|-
|Regierungssystem || Parlamentarisches Regierungssystem

|}

Siehe auch


* Politisches System

Weblinks


{{Wiktionary|Regierungsform}}

Belege


Kategorie:Regierung

Kategorie:Regierungsform

als:Staatsform
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ba:Дәүләт идара итеү формаһы
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