Provinz Schleswig-Holstein
{{Infobox Preußische Provinz|
|Provinzname = Schleswig-Holstein
|Flagge = 150px|Flagge der Provinz Schleswig-Holstein
|Wappen = 150px|Wappen der Provinz Schleswig-Holstein
| Karte = 275px|Karte der Provinz Schleswig-Holstein
|Hauptstadt = Schleswig/Kiel
|Periode = 1867-1946
|Fläche = 19.004.3 km²
|Einwohner = 1 504 339 (1905)
|Bevölkerungsdichte = 79 Ew./km²
|Religionen =
|Vorläufer = Herzogtum Schleswig
Herzogtum Holstein
|Nachfolger = Schleswig-Holstein
|Heute = Schleswig-Holstein
Region Syddanmark
|Karte Preußen = 275px|Hellblau: Lage der Provinz Schleswig-Holstein
|Kfz-Kennzeichen = I P
|Verwaltung = Regierungsbezirke
}}
Die preußische Provinz Schleswig-Holstein entstand 1867 nach dem Deutschen Krieg aus den beiden vormaligen Herzogtümern Schleswig und Holstein. Nach dem Zweiten Weltkrieg endete mit der Gründung des Landes Schleswig-Holstein am 23. August 1946 der Status einer Provinz des Freistaates Preußen.
Geschichte
Um das Herzogtum Schleswig konzentrierte sich im 12./13. Jahrhundert sowohl dänische als auch holsteinische Machtpolitik; es löste sich zusehends von der dänischen Krone. Das Herzogtum Holstein war seit 1111 eine Grafschaft unter dem deutschen Herzogtum Sachsen, spielte nach dessen Auflösung jedoch zusehends eine selbständige Rolle. Trotzdem blieben Schleswig ein dänisches und Holstein ein deutsches Lehen. 1326 wurde der holsteinische Graf Gerhard III. faktisch Herrscher auch über Schleswig und Dänemark, und 1386 gelang es dem holsteinischen Graf Gerhard VI., die Herzogswürde über Schleswig zu erlangen. Nach einigen Konflikten zwischen Grafengeschlecht und Königshaus bildeten Schleswig und Holstein unter Graf Adolf VIII. von 1435 bis zu dessen Tod 1459 de facto ein selbständiges Fürstentum, obwohl Holstein auch Teil des deutschen Reichs war. 1460 wählten die Stände den dänischen König Christian I. zum gemeinsamen Landesherren. Trotz einiger zeitweise langfristiger Landesteilungen blieb die Stellung Schleswigs und des 1474 zum Herzogtum erhobenen Holstein als Teile der dänischen Monarchie bis 1848 unangetastet.
Der aufkommende Nationalismus und die Frage der Erbfolge nach dem bevorstehenden Aussterben des Mannesstammes des Königshauses führten im März 1848 zum Ersten Schleswigschen Krieg. Die schleswig-holsteinische Seite wollte ein geeintes und von Dänemark unabhängiges Schleswig-Holstein innerhalb des Deutschen Bundes, während dänische Nationalliberale Schleswig in das Königreich integrieren wollten. 1851 wurde der Status quo ante wieder hergestellt.
Durch die ungeklärte Verfassungslage in Holstein verhängte der Deutsche Bund im Dezember 1863 eine Bundesexekution gegen das Herzogtum Holstein, welches von lauenburg-sächsischen und hannoverschen Bundestruppen besetzt wurde. Der Deutsche Bund forderte die Rücknahme der Novemberverfassung, die nur für Dänemark und Schleswig gelten sollten, Holstein und Lauenburg aber einstweilen ausschloss, und die damit gegen die Bestimmungen von 1851/52 verstieß. Als dies nicht geschah, überschritten preußische und österreichische Truppen am 1. Februar 1864 im Zweiten Schleswigschen Krieg die Eider, den historischen Grenzfluss zwischen Holstein und Schleswig. Am Ende des Krieges musste die dänische Monarchie auf alle drei Herzogtümer verzichten. Schleswig kam damit erstmals in seiner Geschichte unter einen deutschen Staatsverband. Es wurde von Preußen verwaltet, während Österreich Holstein administrierte.
1866 musste Österreich nach dem Deutschen Krieg auf seine Ansprüche verzichten und Preußen annektierte die beiden Herzogtümer Schleswig und Holstein. Es entstand die Provinz Schleswig-Holstein. Das Herzogtum Lauenburg wurde ab 1865 in preußischer Personalunion regiert und kam 1876 als Kreis Herzogtum Lauenburg zur Provinz. Sitz des Oberpräsidenten der neuen Provinz (dem Regierungspräsidenten in Schleswig übergeordnet) war zunächst Kiel, ab 1879 Schleswig und ab 1917 erneut Kiel. Verwaltungsmäßig war die Provinz Schleswig-Holstein in Stadt- und Landkreise gegliedert. Es gab nur einen Regierungsbezirk (Schleswig), der folglich territorial identisch mit der gesamten Provinz war.
Nach dem Ersten Weltkrieg musste Preußen den nördlichen Teil des Landesteils Schleswig auf Grund einer Abstimmung 1920 an Dänemark abtreten.
Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz 1937 wurde die ehemals Freie Reichsstadt Lübeck sowie das ehemalige Fürstentum Lübeck – ab 1919 Landesteil Lübeck (Hauptstadt Eutin) des Freistaates Oldenburg – in die Provinz Schleswig-Holstein eingegliedert. Gleichzeitig wurden die Stadtkreise Altona und Wandsbek ausgegliedert und in die Stadt Hamburg eingegliedert.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde aufgrund des Barber-Ljaschtschenko-Abkommens ein kleiner Teil östlich von Ratzeburg dem Land Mecklenburg zugeordnet und die Provinz Schleswig-Holstein mit einigen mecklenburgischen Exklaven Bestandteil der Britischen Besatzungszone. Durch Verordnung der Militärregierung entstand mit Wirkung vom 23. August 1946 aus der Provinz Schleswig-Holstein das Land Schleswig-Holstein, das seit 1949 ein Land der Bundesrepublik Deutschland ist.
Gebiet und Bevölkerung
15.682 km²; 1.598.328 Einwohner (Mai 1939)
Politik
Oberpräsidenten
* 1867–1879: Carl von Scheel-Plessen
* 1879–1880: Karl Heinrich von Boetticher
* 1880–1896: Georg Franz Maximilian Steinmann
* 1897–1901: Ernst Matthias von Köller
* 1901–1906: Adolf Wilhelm Kurt Freiherr von Wilmowsky
* 1906–1907: Kurt von Dewitz
* 1907–1914: Detlev Wilhelm Theodor von Bülow
* 1914–1918: Friedrich von Moltke
* 1919–1932: Heinrich Kürbis, SPD
* 1932–1933: Heinrich Thon
* 1933–1945: Hinrich Lohse, NSDAP
* 1945: Otto Hoevermann (kommissarisch)
* 1945–1946: Theodor Steltzer, CDU
Provinziallandtag
1925: SPD 32,7 % – 19 Sitze | Wiederaufbau 31,8 % – 18 Sitze | Landwirtschaft 12,7 % – 7 Sitze | KPD 7,3 % – 5 Sitze | DDP 5,5 % – 4 Sitze | WP 2,6 % – 2 Sitze | Einigkeit 1,6 % – 1 Sitz | Handwerk, Handel und Gewerbe 1,4 % – 1 Sitz | Eigenheim 1,2 % – 1 Sitz
1929: SPD 33,3 % – 21 Sitze | Heimat und Wirtschaft 25,3 % – 17 Sitze | NSDAP 10,3 % – 7 Sitze | KPD 7,3 % – 5 Sitze | DDP 3,7 % – 3 Sitze | Volkswohl 3,5 % – 3 Sitze
1933: NSDAP 54,9 % – 34 Sitze | SPD 22,4 % – 15 Sitze | DNVP 11,7 % – 7 Sitze | KPD 7,8 % – 5 Sitze
An 100 % fehlende Stimmen = Nicht im Provinziallandtag vertretene Wahlvorschläge.
Verwaltungsgliederung der Provinz Schleswig-Holstein
Ab dem 1. Oktober 1868 gab es nur einen Regierungsbezirk (Schleswig). Die Landesteile bezeichnen die ehemaligen Regierungsbezirke.
Landesteil Schleswig
Die folgenden Verwaltungsbezirke gehörten auch vor dem 1. Oktober 1868 bereits zum Regierungsbezirk Schleswig:
Stadtkreise# Stadtkreis Flensburg (ab 1889, ausgegliedert aus dem Kreis Flensburg)
Landkreise
# Kreis Apenrade (bis 1920)
# Kreis Eckernförde
# Kreis Eiderstedt (Landratsamt in Tönning; 1932–1933 mit Kreis Husum zusammengelegt)
# Kreis, ab 1889 Landkreis Flensburg
# Kreis Hadersleben (bis 1920)
# Kreis Husum (1932–1933 mit Kreis Eiderstedt zusammengelegt)
# Kreis Husum-Eiderstedt (Landratsamt in Husum; nur 1932–1933; davor und danach Kreise Eiderstedt und Husum)
# Kreis Schleswig
# Kreis Sonderburg (bis 1920)
# Kreis Südtondern (Landratsamt in Niebüll) (ab 1920)
# Kreis Tondern (1920 kurzzeitig Landratsamt in Niebüll) (bis 1920)
Landesteil Holstein
Der Regierungsbezirk Holstein wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1868 in den Regierungsbezirk Schleswig eingegliedert. Er hatte seinen Sitz in Kiel. Die folgenden Verwaltungsbezirke gehörten demnach ab dem 1. Oktober 1868 ebenfalls zum Regierungsbezirk Schleswig:
Stadtkreise# Stadtkreis Altona (bis 1937, danach Stadt im Land Hamburg und ab 1938 dessen Stadtteil)
# Stadtkreis Kiel (ab 1883, ausgegliedert aus dem Kreis Kiel)
# Stadtkreis Lübeck (ab 1937 zu Schleswig-Holstein)
# Stadtkreis Neumünster (ab 1901, ausgegliedert aus dem Landkreis Kiel)
# Stadtkreis Wandsbek (ab 1901, ausgegliedert aus dem Kreis Stormarn; bis 1937, danach Stadt im Land Hamburg und ab 1938 dessen Stadtteil)
Landkreise
# Kreis Bordesholm (1907–1932; davor Landkreis Kiel, danach Gebietsverteilung auf die Kreise Rendsburg, Segeberg und Plön)
# Kreis Dithmarschen (Landratsamt in Heide (Holstein); nur 1932–1933; davor und danach Kreise Norder- und Süderdithmarschen)
# Kreis Eutin (ab 1937, gehörte vorher zum Großherzogtum bzw. Freistaat Oldenburg)
# Kreis Helgoland (1922–1932; davor Kreis Süderdithmarschen, danach Kreis Pinneberg)
# Kreis Herzogtum Lauenburg (Landratsamt in Ratzeburg) (ab 1876)
# Landkreis Kiel (Landratsamt in Bordesholm) (bis 1907, danach Kreis Bordesholm)
# Kreis Norderdithmarschen (Landratsamt in Heide (Holstein); 1932–1933 mit dem Kreis Süderdithmarschen vereinigt)
# Kreis Oldenburg in Holstein (Landratsamt in Cismar)
# Kreis Pinneberg
# Kreis Plön
# Kreis Rendsburg
# Kreis Segeberg
# Kreis Steinburg (Landratsamt in Itzehoe)
# Kreis Stormarn (Landratsamt 1867–1873 im Schloß Reinbek, 1873–1943 im Stormarnhaus in Wandsbek (heute Bezirksamt Wandsbek), ab 1943/1944 im neuen Stormarnhaus in Bad Oldesloe)
# Kreis Süderdithmarschen (Landratsamt in Meldorf; 1932–1933 mit dem Kreis Norderdithmarschen vereinigt)
Literatur
* Robert Bohn: Geschichte Schleswig-Holsteins. Verlag C.H. Beck, München 2006, ISBN 978-3-406-50891-2
Weblinks
* [http://www.deutsche-schutzgebiete.de/provinz_schleswig-holstein.htm Provinz Schleswig-Holstein]
* [http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900//gem1900.htm?schleswig/schleswig1900.htm Provinz Schleswig-Holstein (Landkreise, Gemeinden und Gutsbezirke) 1910]
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Schleswig-HolsteinKategorie:Schleswig-Holsteinische Geschichte (19. Jahrhundert)
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