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Oberbürgermeister

27.05.2012 @ 07:16, Jbergner,

Oberbürgermeister ist eine Amtsbezeichnung für Oberhäupter der Verwaltungen größerer Städte in Deutschland.

Situation


In vielen größeren Städten (Großstädten, kreisfreien Städten bzw. Stadtkreisen, großen Kreisstädten sowie großen selbständigen Städten, Mittelstädten bzw. vielen großen kreisangehörigen Städten) trägt das Oberhaupt der Verwaltung die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister (bzw. Oberbürgermeisterin). Daneben gibt es in der Regel einen oder mehrere andere, diesem untergeordnete Bürgermeister sowie für spezielle Themen zuständige Dezernenten. Dies kann unmittelbar mit der Einwohnerzahl der Stadt (Baden-Württemberg: ab 20.000 Einw., Saarland: ab 30.000 Einw.) oder auch mit einer z. T. historisch begründeten besonderen Bezeichnung der Stadt (Bayern: Große Kreisstadt, z. T. mit weniger als 20.000 Einw.) zusammenhängen. In Nordrhein-Westfalen gibt es nur in kreisfreien Städten Oberbürgermeister, was z. B. dazu führt, dass die Großstadt Neuss (151.000 Einw.) im Rhein-Kreis Neuss von einem Bürgermeister geführt wird. In Lübeck (211.500 Einw.) heißt das Stadtoberhaupt traditionell nicht Oberbürgermeister, sondern Bürgermeister. Diese Tradition teilt die Hansestadt mit dem wesentlich kleineren Wismar.

Diese und weitere Einzelheiten – wie etwa die Frage, wer den Oberbürgermeister wählt – sind je nach Bundesland unterschiedlich und in der jeweiligen Gemeindeordnung geregelt.

Wenn der Oberbürgermeister der Hauptverwaltungsbeamte der Stadtverwaltung ist, ist auch der Name der Behörde Stadtverwaltung „Der Oberbürgermeister“.

Stadtstaaten


In Berlin, Bremen und Hamburg wird der Titel Oberbürgermeister nicht verwendet. Die Leiter der Stadtregierungen heißen dort „Bürgermeister und Präsident des Senats“ (Bremen), „Erster Bürgermeister“ (Hamburg) und „Regierender Bürgermeister“ (Berlin). Bei ihnen besteht die Besonderheit, dass sie eine Doppelfunktion ausüben: Sie sind neben ihrer Stellung in der Kommunalverwaltung zugleich die Leiter der Landesregierungen. Für das Stadtoberhaupt Bremerhavens trifft das nicht zu; es trägt die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister.

Situation im europäischen Ausland


In Dänemark heißt ein entsprechender Amtstitel Overborgmester.
Im Vereinigten Königreich und anderen englischsprachigen Ländern gibt es den Titel des Lord Mayor, wenn der Inhaber Sitz und Stimme im Oberhaus hat, im Unterschied zu einem gewöhnlichen Mayor.
In Tschechien heißt der Oberbürgermeister Primátor und ist das Stadtoberhaupt einer Statutarstadt.

Siehe auch


* Liste der deutschen Oberbürgermeister

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Kategorie:Kommunalrecht (Deutschland)

da:Overborgmester
Lord Mayor
et:Ülemlinnapea
la:Magister civium superior
nds:Böverbörgermeester
pfl:Owwabojamääschda
ru:Обер-бургомистр
sv:Överborgmästare

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