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Markengrabbing

24.12.2010 @ 11:06, UHT,

Das Markengrabbing ist das Reservieren von Marken ohne eigene Nutzungsabsicht, um vom Inhaber des gleichen Unternehmensnamens oder einer Marke ein Lösegeld für die Freigabe oder Übertragung zu verlangen.

Unter anderem versuchen Markengrabber, von ihnen reservierte Domainnamen über eine Markenreservierung vor der Pflicht der Herausgabe zu schützen, um sie so nur unter Gewinnerzielung veräußern zu können.Wird der Geschäftemacherei mit Markennamen ein Riegel vorgeschoben? In: Computerwoche, Nr. 43 vom 29. Oktober 1999, Seite 94 ([http://www.rechtsanwalt.de/markengrab.html online])

Ein Boom entstand vor der Vergabe der eu-Domains 2005..eu: Domaingrabber weichen auf Markengrabbing aus. In: heise.de, 21. Juli 2005 ([http://www.heise.de/newsticker/meldung/eu-Domaingrabber-weichen-auf-Markengrabbing-aus-117218.html online])

Zu den relevanten Rechtsstreitigkeiten zählen
* krupp.de OLG Hamm, Az. 4 U 135/97
* das.de LG Frankfurt am Main, Az. 6 O 633/96
* ufa.de LG Düsseldorf, Az. 4 O 179/97
* brockhaus.de LG Mannheim, Az. 7 O 529/97
* big.de LG Nürnberg-Fürth, Az. 4 HKO 9273/97

* Webspace Deutsches Patent- und Markenamt, Az. 39806414, Inhaber Gravenreuth.LG Bochum, Az. 14 O 120/99, Urteil vom 14. Oktober 1999 ([http://www.rechtsanwalt.de/webspace3.html online])

Einzelnachweise


Kategorie:Markenrecht (Deutschland)

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