Luxussteuer
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Die Luxussteuer ist eine Steuer, die vom Staat auf Güter und Dienstleistungen, die als Luxus gelten, erhoben wird. Die Steuer kann als Besitzsteuer auf den Besitz von Luxusgütern ausgelegt sein oder als Verkehrsteuer auf den Kauf von Luxusgütern (typischerweise als Luxusumsatzsteuer oder erhöhten Umsatzsteuersatz auf Luxusgüter). Da die Frage, was als "Luxus" anzusehen ist nicht objektiv beantwortet werden kann, ist die (Forderung nach einer) Luxussteuer manchmal auch ein politisches Schlagwort.
Ziele
Befürworter von Luxussteuern nennen folgende Ziele.
# Das Primärziel einer Steuer ist immer, Einnahmen für den Staat zu erzielen
# Mit einer Luxussteuer wird beabsichtigt die Wohlhabenden stärker zu besteuern, da diese eher Luxusgüter wie z. B. Schmuck, teure Automobile oder Yachten erwerben. In vielen Ländern werden/wurden z. B. Autos, Schmuck oder Pelze mit einer Luxussteuer belegt.
# Handelspolitische Gründe sind vielfach der Versuch einer Verteuerung ausländischer (Luxus-)Produkte. Es handelt sich um eine Form des Protektionismus
# Auch eine ethische Begründung wird genannt: In der Geschichte sind eine Vielzahl von Gesetzen gegen Luxus erlassen worden. Meistens sollte der Aufwand für Kleider, Gastmähler und Begräbnisse in Schranken gehalten werden, teils aus ethischen Gründen, teils um die Verarmung zu verhindern oder eine Abgrenzung der Stände voneinander äußerlich zu ermöglichen.Meyers Konversations-Lexikon. 1888, Stichwort "Luxus"
Der letzte Punkt ist Gegenstand ökonomischer Literatur. Die Frage, ob Luxuskonsum durch Luxussteuern (erwünschtermaßen) reduziert werden kann ist fraglich. Generell führt nach der Neoklassischen Theorie eine Besteuerung zu einer Preiserhöhung (durch Überwälzung auf den Endkunden) und damit zu einem Marktgleichgewicht bei niedrigerem Umsatz. Während einzelne Autorenz.B. Norman J. Ireland: On limiting the market for status signals, Journal of Public Economics,Bd. 53, 1994, Seite 111-126 diesen Zusammenhang auch für Luxussteuern sieht, sehen andere Autoren keine Lenkungswirkung: Der Nutzen des Luxus ist es, dass Luxuswaren so teuer sind, dass sie sich nicht jeder leisten kann. Damit führen Preiserhöhungen nicht zwingend zu einer Reduzierung der Nachfrage: Der Status des Käufers steigt durch den Erwerb, weil das Luxusgut teurer geworden ist und damit steigt die Nachfrage.z.B. Giacomo Corneo und Jeanne Olivier: Conspicuous consumption, snobbism and conformism,
Journal of Public Economics, Bd. 66, 1997, Seite 55-71
Einzelne Länder
Deutschland
In der deutschen Geschichte existierten z. B. die Karossensteuer, in Preußen die Dienstbotensteuer. Ebenso wurde die heute noch existente Hundesteuer in Preußen um das Jahr 1810 als Luxussteuer erstmals initiiert.
Luxussteuer (Weimarer Republik
In der Weimarer Republik bestand 1919 bis 1926 eine Luxussteuer in der Ausgestaltung einer Luxusumsatzsteuer. Es handelte sich um einen erhöhten Umsatzsteuersatz (der Aufschlag betrug anfänglich 15 %) für bestimmte Luxusgüter, der in den §§ 15–24 des Umsatzsteuergesetzes vom 24. Dezember 1919RGBl. 1919, Seite 2157 geregelt war. Die Luxussteuer war hoch umstritten. Der liberale Reichsfinanzmister Peter Reinhold bezeichnete die Luxussteuer als die "gefährlichste und sinnloseste" Steuer, da diese die deutsche Qualitätsarbeit besteuere.Karl Dietrich Erdmann, Karl-Heinz Harbeck, Günter Abramowski, Karl-Heinz Minuth: Akten der Reichskanzlei: Die Kabinette Marx III und IV: 17. Mai 1926 bis 29. Januar 1927, 29. Januar 1927 bis 29. Juni 1928: (2.) Juni 1927 bis Juni 1928 : Dokumente Nr. 243 bis 476, Band 10; Band 12, 1988 ISBN 3764618612, Seite 189, [http://books.google.de/books?id=UsORMRvAx7gC&pg=PA192&lpg=PA192&dq=Luxussteuer+1926&source=bl&ots=Ujr9aknNuk&sig=1SMnsXYipdF6qpSiBwwIyIXaEvA&hl=de&sa=X&ei=YwWgT5v7L46k4ATio_D5Ag&ved=0CCgQ6AEwAQ#v=onepage&q=Luxussteuer&f=false Online] Die Steuerpflicht beim Verkauf von Kunstwerken wurde als schädlich für den Kunstbertrieb angesehen.Kristina Kratz-Kessemeier: Kunst für die Republik: Die Kunstpolitik des preußischen Kultusministeriums 1918 bis 1932, 2008, ISBN 3050043717, Seite 466, [http://books.google.de/books?id=Hi0qTyTj2nAC&pg=PA466&lpg=PA466&dq=Luxussteuer+1926&source=bl&ots=mcZ1AFPTfk&sig=Ri519Qp5JJ8FdSYJ71aucCqqgbE&hl=de&sa=X&ei=YwWgT5v7L46k4ATio_D5Ag&ved=0CEIQ6AEwBQ#v=onepage&q=Luxussteuer%201926&f=false Online]
Am 1. Oktober 1922 wurde der Katalog der betroffenen Luxusgüter verringert. Der Steuersatz wurde zum 1. Januar 1925 auf 10 % und zum 1. April 1925 auf 7,5 % gesenkt.Georg Jäger, Dieter Langewiesche, Wolfram Siemann: Geschichte des deutschen Buchhandels im 19. Und 20. Jahrhundert: Die Weimarer Republik 1918-1933 ; Teil 1, 2007, ISBN 3598248083, Seite 465, [http://books.google.de/books?id=xV29PGcOOWAC&pg=PA465&lpg=PA465&dq=Luxussteuer+1926&source=bl&ots=Qm2iOjbR8S&sig=fLu_TPlmOm8XvlYhmfPtVC_80Nk&hl=de&sa=X&ei=xwygT9OBBISk4ATpx-D2Ag&ved=0CEAQ6AEwBjgU#v=onepage&q=Luxussteuer%201926&f=false Online] Mit dem Gesetz über die Steuermilderungen zur Erleichterung der Wirtschaftslage vom 31. März 1926RGBl. I, Seite 185 wurde neben der Luxussteuer die Salzsteuer und die Weinsteuer abgeschafft und die Fusionssteuer sowie der Mehrwertsteuersatz gesenkt. Der Grund war auch ein rein fiskalischer: Die Kosten der Eintreibung überstiegen den Steuerertrag erheblich.Der Spiegel vom 9. März 1950, [http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-44447667.html Online]Italien
Zur Bewältigung der Schuldenkrise wird in Italien unter der neuen Regierung Monti eine Luxussteuer eingeführt. [http://www.handelszeitung.ch/konjunktur/europa/monti-italien-im-wirtschaftlichen-notstand Monti: Italien im «wirtschaftlichen Notstand»]. In: Handelszeitung,14. Dezember 2011. Abgerufen am 17. Dezember 2011.
Österreich
Luxussteuer der Stadt Wien in der Zwischenkriegszeit
Mit der Trennung Wiens von Niederösterreich am 1. Jänner 1922 bekam die Gemeinde Wien, wie sich die Stadt bis 1934 stets nannte, als eigenes Bundesland die Finanzhoheit. Finanzstadtrat Hugo Breitner führte 1923 ein Landessteuersystem einzuführen, das rechnerisch extrem progressiv angelegt war. Zu diesen Steuern gehörte die Wohnbausteuer, eine Abgabe, die pro Arbeitsplatz leisten musste, wer Angestellte in seinem privaten Haushalt beschäftigte („Hausgehilfinnensteuer“), eine Luxussteuer auf Luxuswaren (z.B. Sekt) und auf Vergnügungen wie Bälle („Vergnügungssteuer“).
Luxussteuer 1978-1992
In Österreich wurde 1978 wurde ein neuer, dritter Steuersatz der Umsatzsteuer mit 30 % festgesetzt. Diese (umgangssprachliche) Luxussteuer wurde auf Autos, Schmuck, Uhren, Pelze und Konsumelektronik eingehoben. Die "Luxussteuer" entfiel 1987 teilweise, und 1992 gänzlich und wurde bei Autos durch die Normverbrauchsabgabe (Nova) abgelöst.
USA
Auch in den USA wurde die Luxussteuer 1993 nur wenige Jahre nach Einführung wieder abgeschafft.
Siehe auch
* Aufwandgesetz
* Salary Cap (NBA)
Einzelnachweise
Literatur
* Nicholas Gregory Mankiw: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre (3. Auflage). Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart 2004, ISBN 3-7910-2163-X
{{Rechtshinweis}}
cs:Přepychová daňLuxury tax
es:Impuesto al lujo
he:מס מותרות
zh:奢侈稅
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