Landesregierung (Deutschland)
thumb|450px|Regierungsparteien und Koalitionen
Unter der Landesregierung versteht man das Kabinett eines Landes in Deutschland. In Bayern und Sachsen nennt sich die Landesregierung Staatsregierung, in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nennt sich das Kabinett Ministerrat. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen heißt die Landesregierung Senat.
Die Landesregierung besteht aus dem Regierungschef und einer bestimmten Anzahl von Ministern (Landesministern, Staatsministern, Senatoren).Die Anzahl der Minister ist von Land zu Land unterschiedlich. In Bayern und Baden-Württemberg gibt es auch noch Staatssekretäre, die der Staatsregierung angehören können.
„Beschlüsse“ einer Landesregierung haben zunächst keinerlei Auswirkungen, auch wenn dies oft von den Landesregierungen selbst so gesehen bzw. propagiert wird. Die Auswirkungen entfalten sich erst dann, wenn die entsprechenden beschlossenen Schritte eingeleitet sind (z. B. Gesetzentwurf wurde vom Parlament verabschiedet, Rechtsverordnung wurde gemäß Grundgesetz bzw. Landesverfassung erlassen, Verwaltungsvorschrift wurde erlassen etc.). Beschlüsse der Landesregierungen sind somit mehr als Selbstbindung zu sehen, die erforderlichen Schritte zu unternehmen.
Die Regierungschefs heißen in den Flächenländern Ministerpräsident, in Berlin Regierender Bürgermeister und in Bremen und Hamburg Präsident des Senats. In den Stadtstaaten heißen die Minister Senatoren.
Der Staats- bzw. Regierungsform nach sind alle deutschen Länder parlamentarische Republiken. Die verfassungspolitischen Rahmenbedingungen dieser Regierungsform werden durch bundesstaatliches Verfassungsrecht, das sog. Homogenitätsgebot des Grundgesetzes (Art. 28 GG), zwingend vorgeschrieben, wobei dieses Gebot grundsätzlich auch eine präsidentielle Regierungsform auf Länderebene zuließe.
Historische Übersicht der Vorsitzenden der Landesregierungen
{{Panorama|Ministerpräsidenten der deutschen Länder.svg|800|Übersicht über die Ministerpräsidenten}}Frauen als Vorsitzende der Landesregierung
Bis heute wurden in Deutschland vier Frauen zu Vorsitzenden einer Landesregierung gewählt. Von diesen eroberte allerdings nur eine, Hannelore Kraft, durch Spitzenkandidatur bei einer allgemeinen Wahl das Amt. Die anderen drei wurden jeweils nach Rücktritten der jeweiligen Amtsinhaber durch die jeweiligen Parlamentsmehrheiten gewählt.
Die erste Frau, die die Regierung eines Bundeslandes führte, war Heide Simonis (SPD), die 1993 erstmals zur Ministerpräsidentin Schleswig-Holsteins gewählt wurde und bis 2005 im Amt war. Sie war auch die einzige Frau, die bei Folgewahlen wiedergewählt wurde.
Derzeit stehen drei Frauen an der Spitze einer Landesregierung: die 2009 zur Ministerpräsidentin von Thüringen gewählte Christine Lieberknecht (CDU), die 2010 ins Amt gewählte Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen Hannelore Kraft (SPD) und die 2011 zur Ministerpräsidentin des Saarlands gewählte Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU). Der Frauenanteil unter den Vorsitzenden der 16 Landesregierungen liegt damit bei 18,75 Prozent, was sich erheblich unter dem zwischen rund 25 Prozent (Baden-Württemberg[http://www.landtag-bw.de/abgeordnete/altersstruktur14wp.pdf landtag-bw.de: Landtag Baden-Württemberg. 14. Wahlperiode. Geschlecht der Abgeordneten. Stand 07.03.11. Abgerufen am 29. März 2011.], Mecklenburg-Vorpommern18 von 71 Abgeordneten waren am 17. September 2006 Frauen (25,3 %) [http://www.landtag-mv.de/files/original/galerie_vom_29.09.2004_14.54.41/Handbuch%20Auflage%208.pdf Handbuch. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern. 5. Wahlperiode 2006 - 2011. 8. Auflage, Dezember 2010. S. 124.]) und etwa 40 Prozent (Bremen[http://www.bremische-buergerschaft.de/index.php?id=67 bremische-buergerschaft.de: Wahlen und Statistiken: Zusammensetzung des Parlaments nach weiblichen und männlichen Abgeordneten. Abgerufen am 29. März 2011.], Brandenburg[http://www.landtag.brandenburg.de/sixcms/media.php/5701/Handbuch%20Landtag_2Aufl.pdf Landtag Brandenburg. Namen – Daten – Fakten. 5. Wahlperiode 2009 – 2014. 2. überarbeitete und ergänzte Auflage, Februar 2011. S. 173.], Hamburg[http://www.hamburgische-buergerschaft.de/cms_de.php?templ=info_stat_geschl.tpl&sub1=96&sub2=171&sub3=242&cont=294 hamburgische-buergerschaft.de: Infothek: Zusammensetzung des Parlaments nach weiblichen und männlichen Abgeordneten. Abgerufen am 29. März 2011.]) liegenden Frauenanteil der 16 Parlamente der Bundesländer bewegt. Damit sind Frauen, nicht nur gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil, sondern auch an ihrer tatsächlichen Vertretung in den Parlamenten, in diesem politischen Spitzenamt deutlich unterrepräsentiert.Mit derzeit zwei von sieben liegt der Frauenanteil unter den CDU-Ministerpräsidenten bei 28,57 %, bei der SPD mit eins von sieben bei 14,29 % deutlich darunter.
{{Siehe auch|Landesparlament#Frauenanteil|titel1= Landesparlament, Unterabschnitt: Frauenanteil}}
Siehe auch
- Landesregierung von Baden-Württemberg
* Bayerische Staatsregierung
* Senat von Berlin
* Brandenburgische Landesregierung
* Senat der Freien Hansestadt Bremen
* Hessische Landesregierung
* Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
* Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern
* Niedersächsische Landesregierung
* Landesregierung von Nordrhein-Westfalen
* Landesregierung von Rheinland-Pfalz
* Saarländische Landesregierung
* Sächsische Staatsregierung
* Landesregierung von Sachsen-Anhalt
* Landesregierung von Schleswig-Holstein
* Thüringische Landesregierung
* Liste der Ministerpräsidenten der deutschen Länder
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Einzelnachweise
Liste des gouvernements régionaux allemands
no:Delstatsregjering (Tyskland)
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