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Kux

17.02.2012 @ 19:06, Wikinger08,

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thumb|right|Kux der [[Steinkohlenwerk Martin Hoop|Gewerkschaft Morgenstern in Zwickau/Sachsen; 1920, Vorderseite]]
thumb|right|Kux der [[Steinkohlenwerk Martin Hoop|Gewerkschaft Morgenstern in Zwickau/Sachsen; 1920, Rückseite]]

Der Kux (im 15. Jahrhundert aus mlat. cucus abgeleitet) ist die Bezeichnung für den Anteil an einem Bergwerk, das in der Rechtsform einer bergrechtlichen Gewerkschaft betrieben wird. Seit der Zwangsumwandlung aller bergrechtlichen Gewerkschaften in andere Unternehmensformen 1985 existieren in Deutschland keine Kuxe mehr.

Ursprünglich waren Kuxe Bodenrechte an einem Bergwerk. Das erste Mal taucht der Begriff 1477 in den Urteilen des Freiberger Berggerichts aufHans Pohl (Hrsg.): Deutsche Börsengeschichte. Knapp, Frankfurt am Main 1992, ISBN 3-7819-0519-5, S. 39.. Im 15. und 16. Jahrhundert waren Kuxe verbreitete Spekulationsobjekte; davon leitete sich wahrscheinlich das frühneuhochdeutsche Verb vergucken (verspekulieren) ab.

In neuerer Zeit wurden Kuxe vergleichbar mit anderen Grundrechten in einem Berggrundbuch eingetragen. Später ging man dazu über, Kuxe wie Inhaberaktien frei handelbar zu gestalten. Eine eigene Kuxbörse bestand vor dem Zweiten Weltkrieg in Essen.

Im Unterschied zu Aktionären waren die Gewerken, also die Inhaber von Kuxen, zur Zubuße verpflichtet, hatten also eine Nachschusspflicht, wenn die Gewerkschaft Kapital benötigte. Kuxe ohne Zubußepflicht werden Freikuxe genannt.

Vergleichbar zu vinkulierten Namensaktien bedurfte die Weiterveräußerung von Kuxen oft der Zustimmung der anderen Gewerken.

Einzelnachweis


Kategorie:Bergrecht (Deutschland)
Kategorie:Wertpapier

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