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Kollektivmarke

21.06.2011 @ 08:43, ,

Kollektivmarke ist ein Begriff aus dem Markenrecht.

Sie unterscheidet sich von gemäß {{§|3|markeng|juris}} Markengesetz schutzfähigen Zeichen Marke (Recht) dadurch,
* dass ihr Inhaber nur ein rechtsfähiger Verband bzw. eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein kann, einschließlich der rechtsfähigen Dachverbände und Spitzenverbände, deren Mitglieder selbst Verbände sind (vgl. {{§|98|markeng|juris}}f. MarkenG),
* dass das Zeichen ausschließlich aus einer geographischen Herkunftsangabe bestehen darf (vgl. {{§|99|markeng|juris}} MarkenG) und

* dass der Anmeldung eine Markensatzung beigefügt sein muss (vgl. {{§|102|markeng|juris}} MarkenG).

{{Rechtshinweis}}

Kategorie:Markenrecht (Deutschland)

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