Navigation


Gericht

17.05.2012 @ 18:20, Luckas-bot,

{{Begriffsklärungshinweis}}

300px|miniatur|Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht ([[Old Bailey in London, 19. Jahrhundert).]]

Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

Deutschland

Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland sind je nach Gerichtsträger die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder. Die Gerichte verwalten sich in ihrer Unabhängigkeit nach dem Prinzip der Gewaltenteilung selbst und sind formell darin nicht Bestandteil der Exekutive.

Der Aufbau der GerichtsbarkeitenSchaubild [http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Schaubild_Gerichtsaufbau_Deutsch.pdf?__blob=publicationFile Übersicht über den Gerichtsaufbau in der Bundesrepublik Deutschland] (PDF) wird durch (verschiedene) Gerichtsverfassungen geregelt. Gerichtsbarkeiten in Deutschland sind die Verfassungsgerichtsbarkeiten (des Bundes und der einzelnen Länder), die Ordentliche Gerichtsbarkeit (für Zivilrecht und für Strafrecht) und die Fachgerichtsbarkeiten, zu denen Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören. Um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu wahren, besteht ein Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, der angerufen werden kann, falls ein oberstes Bundesgericht die Absicht hat, von der Entscheidung eines anderen obersten Bundesgerichts abzuweichen.

Dienstgerichtsbarkeit und Ehrengerichtsbarkeit sind Teil der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Besonderheiten ergeben sich im Militärwesen. So können im Verteidigungsfall Wehrstrafgerichte als Bundesgerichte errichtet werden {{Art.|96|GG|dejure}} Abs. 2 Grundgesetz, die Recht nach dem Wehrstrafgesetz sprechen. Historisch bestanden sogenannte Standgerichte als Ausnahmegerichte, die gemäß Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland nach {{Art.|101|GG|dejure}} Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz unzulässig sind.

miniatur|hochkant|Amtsgericht [[Fürstenfeldbruck]]

Spricht man vom Gerichtsaufbau, bezeichnet der Begriff Gericht eine Behörde (so z. B. Amtsgericht). Das Gericht kann aber auch als Spruchkörper verstanden werden (z. B. Einzelrichter, Schwurgericht, Schöffengericht usw.); jedes Gericht ist dann mit mindestens einem Richter besetzt. Behördenleiter sind Gerichtspräsidenten oder aufsichtführende Richter, die einem Präsidium vorstehen ({{§|21a|GVG|dejure}} GVG).

Die Beteiligung von Laien als ehrenamtliche Richter ist im Strafverfahren vorgesehen, sowie in der Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Im Strafprozess heißen die ehrenamtlichen Richter Schöffen. Schöffen wirken am Amtsgericht im Schöffengericht, am Landgericht im Schwurgericht und in anderen Strafkammern mit. Eine Besonderheit sind die sogenannten Beamtenbeisitzer in Disziplinarsachen bei Verwaltungsgerichten. Dies sind i.w.S. Schöffen, gehören jedoch einer bestimmten Berufsgruppe an: der Beamtenschaft.

Welches Gericht tätig wird, bestimmt sich nach der Zuständigkeit.

Welcher Spruchkörper (Einzelrichter, Kammer, Senat) zuständig ist, bestimmt sich nach dem anwendbaren Verfahrensgesetz (z. B. GVG, ZPO) und nach dem Geschäftsverteilungsplan, der von den Gerichten in eigener Verantwortung erstellt wird.

Der Ablauf einer Gerichtsverhandlung ist in verschiedenen Rechtsquellen normiert.

Keine Gerichte im Sinne des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind die sogenannten Seeamtsverhandlungen („Seegerichte“); sie sind behördliche Sachverständigenverfahren der Seeämter.

{| class="wikitable zebra"
|+ Aufbau von Gerichten und deren Aufgaben
|- class="hintergrundfarbe5"
! Gerichtsart
! Zuständig für
! Gerichtsbezeichnungen
|-
| Arbeitsgerichtsbarkeit || Streitverfahren aus Arbeits- und Tarifverträgen || Arbeitsgericht (bis 1927 Gewerbegericht)
Landesarbeitsgericht
Bundesarbeitsgericht
|-
| Finanzgerichtsbarkeit || Streitverfahren wegen Steuern und Zöllen || Finanzgericht
Bundesfinanzhof
|-
| Ordentliche Gerichtsbarkeit || Zivil- und Strafprozess, freiwillige Gerichtsbarkeit || Amtsgericht

Landgericht

Oberlandesgericht

Bundesgerichtshof
|-
| Sozialgerichtsbarkeit || Streitverfahren mit Sozialversicherungsträgern || Sozialgericht
Landessozialgericht
Bundessozialgericht
|-
| Verfassungsgerichtsbarkeit || Streitverfahren in Verbindung mit dem Grundgesetz bzw. den Landesverfassungen || Bundesverfassungsgericht
Verfassungsgerichte der Länder
|-
| Verwaltungsgerichtsbarkeit || Streitverfahren mit der öffentlichen Verwaltung
(Ausnahmen siehe Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit) || Verwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht
Bundesverwaltungsgericht
|}

Siehe auch: Liste deutscher Gerichte, Liste historischer deutscher Gerichte, Neutralität des Gerichts

Schweiz


{{Hauptartikel|Politisches System der Schweiz#Judikative|titel1=Rechtssystem der Schweiz}}

In der Schweiz ist die Rechtspflege teils kantonal geregelt. Die Organisation ist meist im sogenannten Gerichtsverfassungsgesetz festgelegt. Welches Gericht tätig wird, bestimmt sich nach der im Gerichtsstandsgesetz festgelegten Zuständigkeit. Welcher Spruchkörper (Einzelrichter, Abteilung etc.) zuständig ist, bestimmt sich nach dem anwendbaren Verfahrensgesetz. Grundsätzlich besteht der Instanzenzug aus drei Instanzen: Bezirksebene, Kantonsebene und Bundesebene.

Österreich

Siehe: Gerichtsorganisation in Österreich

Historisch


miniatur|Buchtitel

miniatur|Gerichtsordnung zur Zeit Karls V.

Ein Gericht war in der Grafschaft Tirol seit dem Spätmittelalter eine territoriale Einheit für Justiz und Verwaltung, vergleichbar den heutigen Bezirkshauptmannschaften und Bezirksgerichten.

Siehe auch: Oberes Gericht

Vereinigte Staaten

Die Gerichtsorganisation in den USA ist durch ihren stark föderativen Charakter gekennzeichnet. Sowohl der Bund als auch die einzelnen Bundesstaaten unterhalten eigene Gerichtsorganisationen und Instanzenzüge, die nicht voneinander abhängig sind. Die Bundesgerichte folgen den Vorgaben der Verfassung der Vereinigten Staaten und sind ausschließlich für Fälle nach Bundesrecht zuständig. Die Gerichte der Bundesstaaten basieren auf der jeweilig geltenden Verfassung und sind nur für die Rechtsbereiche zuständig, die in die Rechtssetzungskompetenz des Bundesstaates fallen.

Zitate

* „Wo Gericht, da ist auch Ungerechtigkeit.“ (Aus: Krieg und Frieden von Leo Tolstoi – Übersetzung: Werner Bergengruen)
* „Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei.“ (römische Juristenweisheit; zu Deutsch: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“)

* andere Version: „Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus.“ („Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.“)

Siehe auch


* Internationaler Gerichtshof
* Gerichtsorganisation in Liechtenstein
* Dienstgerichtshof für Richter
* Berggericht, Schiedsgericht, Sportgericht, Militärgericht
* Jüngstes Gericht (Religion)

* Tierprozess

Einzelnachweise


Weblinks


{{Wikiquote|Gericht}}

{{Wiktionary|Gericht}}

{{Rechtshinweis}}

ar:محكمة
arc:ܒܝܬ ܕܝܢܐ
be:Суд
be-x-old:Суд
bg:Съд
br:Lez roueel
bs:Sud
ca:Tribunal
chr:ᏧᎾᏓᏱᎵᏓᏍᏗ
cs:Soud
cy:Llys (cyfraith)
da:Domstol
el:Δικαστήριο
Court
eo:Tribunalo (juro)
es:Tribunal de justicia
et:Kohus
eu:Auzitegi
fa:دادگاه
fi:Tuomioistuin
Tribunal
fy:Rjochtbank
gl:Tribunal
gv:Quaiyl
he:בית משפט
hi:न्यायालय
hr:Sud
hu:Magyarország bíróságai
id:Pengadilan
io:Korto
it:Tribunale
ja:裁判所
ka:სასამართლო
kbd:Хей
kk:Сот
ko:법원
ku:Dadgeh
lad:Bet-Amishpat
lo:ສານ
lt:Teismas
lv:Tiesa
mk:Суд
ms:Mahkamah
ne:अदालत
nl:Rechtbank
nn:Domstol
no:Domstol
pl:Sąd
pt:Tribunal
qu:Taripay suntur
ru:Суд
sh:Sud
si:උසාවිය
simple:Court
sk:Súd
sl:Sodišče
sr:Суд
sv:Domstol
ta:நீதிமன்றம்
te:న్యాయస్థానము
th:ศาล
tr:Mahkeme
tt:Мәхкәмә
uk:Суд
uz:Sud
vi:Tòa án
war:Korte
xmf:სასამართლო
yi:געריכט
zh:法院
zh-yue:法院

weiter

Text und Bilder dieses Beitrags stammen aus dem Artikel Gericht der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Free Documentation License. Die Liste der Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der Original-Artikel lässt sich hier bearbeiten.