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Gelegenheitsgesellschaft

27.01.2009 @ 20:57, ,

Gelegenheitsgesellschaft bezeichnet

*eine Arbeitsgemeinschaft (Wirtschaft); die Zusammenarbeit selbständiger Unternehmen, die einen oder mehrere Aufträge auf gemeinsame Rechnung durchführen; zumeist im Baugewerbe

*ein Konsortium; eine vertragliche Verbindung zwischen Unternehmen; zumeist im bankgeschäftlichen Bereich


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