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Gegenleistung

28.05.2011 @ 09:49, Carbenium,

Gegenleistung ist bei einem gegenseitigen Vertrag diejenige Leistung, die der anderen Partei im Gegenzug für die ihrige versprochen wird. Die Gegenleistung besteht (außer beim Tauschvertrag oder vergleichbaren Konstruktionen) immer aus einer Geldleistung, die auch als Entgelt oder Vergütung bezeichnet und durch eine Zahlung beglichen wird.

Die eigentliche Leistung hingegen typisiert den jeweiligen Vertrag. Beispiele:
* Mietvertrag: Überlassung einer Sache
* Kaufvertrag: Übereignung und Besitzverschaffung einer Sache oder eines Rechts

* Werkvertrag: Herstellung eines Werks

Weblinks


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Kategorie:Schuldrecht (Deutschland)

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