Doppik
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Doppik ist ein Kunstwort, das den Begriff doppelte Buchführung abkürzt. Die Abkürzung steht für die Doppelte Buchführung in Konten.
Deutschland
Eine Renaissance erfuhr der Begriff Doppik in Deutschland mit der Einführung der doppelten Buchführung in der öffentlichen Verwaltung auf Länderebene, um den Unterschied zur bisherigen kameralen Buchführung (Kameralistik) klarzustellen. Derzeit haben lediglich BremenFreie Hansestadt Bremen, [http://www.finanzen.bremen.de/sixcms/media.php/13/Bilanz_2010_Senatorin_f_Finanzen.pdf Eröffnungsbilanz zum 1.1.2010], HamburgFreie und Hansestadt Hamburg, [http://www.hamburg.de/geschaeftsberichte/23796/start-eb-2006.html Eröffnungsbilanz zum 1.1.2006] und HessenLand Hessen, [http://www.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdF_15/HMdF_Internet/med/739/73970eca-86dd-0521-79cd-aae2389e4818,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true Eröffnungsbilanz zum 1.1.2009] in der Landesverwaltung auf ein doppisches System umgestellt.
In Abgrenzung zu der in der Privatwirtschaft üblichen doppelten Buchführung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird bei der in der öffentlichen Verwaltung praktizierten Doppik ein so genanntes 3-Komponenten-Modell verwendet. Dieses umfasst die Vermögensrechnung (entspricht der Bilanz), Ergebnisrechnung (entspricht der GuV) und Finanzrechnung (entspricht vereinfacht der klassischen kameralenRechnung), die durch ein viertes Modul - der Kosten- und Leistungsrechnung - zu einem 4-Komponenten-Modell ergänzt werden kann (Integrierte Verbundrechnung).
Doppik auf kommunaler Ebene
Die gegenwärtige Einführung der Doppik in der öffentlichen Verwaltung der Kommunen soll die besonderen Bedingungen der Kommunalpolitik berücksichtigen. So wird gefordert, nicht zu Lasten nachfolgender Generationen zu wirtschaften. Die Vorschriften zur Rechnungslegung werden dieser Anforderung entsprechend angepasst.
Dem wird entgegen gehalten, dass Wirtschaften zu Lasten nachfolgender Generationen nichts mit dem Buchhaltungssystem zu tun hat. Etwas anderes ist die Frage, ob man dieses Wirtschaften zu Lasten kommender Generationen im Rahmen des Buchhaltungssystems abbilden kann. Dies kann man, sowohl mit der kommunalen Kameralistik als auch mit der kommunalen Doppik.
Mit der erfolgreichen Ergänzung der Kameralistik um die Doppik nach § 1a (früher § 33a) HGrG sowie den jeweils in den Ländern geltenden Gemeindeordnungen werden für die öffentlichen Verwaltungen mehr Kostentransparenz, Kostenvorteile und ein insgesamt effizienteres Arbeiten erwartet. Allerdings wurden die Erwartungen bis dato nicht erfüllt. Dies geht aus dem Kommunalbericht des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz 2011 (siehe Weblinks) hervor.Die Umstellung in den Kommunen soll laut Beschluss der ständigen Innenministerkonferenz der Länder vom 21. November 2003 bis spätestens 2012 abgeschlossen sein. Allerdings handhaben die Länder dies uneinheitlich; Baden-Württemberg beispielsweise führt die Doppik spätestens zum 1. Januar 2016 ein. In Thüringen und Bayern gilt gar ein Wahlrecht für die Kommunen, in wiederum anderen Bundesländern wie z. B. Rheinland-Pfalz ist die Doppik schon seit dem 1. Januar 2009 für jede Kommune verpflichtend.www.haushaltssteuerung.de, [http://www.haushaltssteuerung.de/dokumente/auf-einen-blick-haushaltsreformen-in-deutschland.pdf Auf einen Blick: Haushaltsreformen in Deutschland], 22.6.2011
Doppik auf Ebene von Bund und Ländern
Den Umstieg von der Kameralistik auf die Doppik haben Bremen, Hamburg und Hessen vollzogen. Derzeit plant nur Nordrhein-Westfalen zu folgen. Die übrigen zwölf Bundesländer wollen lediglich die Kameralistik um betriebswirtschaftliche Elemente (z.B. Budgetierung, Kosten-/Leistungsrechnung, Benchmarking) erweitern (sog. erweiterte Kameralistik). Auch der Bund hat sich gegen die Doppik-Umstellung entschieden. Stattdessen wird auf Bundesebene die Kameralistik modernisiert (z.B. durch Einführung einer Kosten-/Leistungsrechnung in Teilbereichen).www.haushaltssteuerung.de, [http://www.haushaltssteuerung.de/dokumente/auf-einen-blick-haushaltsreformen-in-deutschland.pdf Auf einen Blick: Haushaltsreformen in Deutschland], 22.6.2011
Die Kosten des Umstiegs betrugen in Hessen ca. 200 Mio. Euro. Die jährlichen zusätzlichen Betriebskosten liegen in Hessen bei ca. 20 Mio. Euro.Hessisches Ministerium der Finanzen, Ausschussvorlage HHA 16/25 vom 3. Juni 2004 zum [http://starweb.hessen.de/cache/DRS/16/5/02105.pdf Berichtsantrag 16/2105]
Frankreich
Frankreich hatte bereits im Jahre 1607 auf Anraten des Ministers Sully unter König Heinrich IV den ersten und im Jahre 1683 unter Einfluss des Ministers Colbert den zweiten Versuch gemacht, die Methode der Doppik im öffentlichen Haushalt einzuführen. Beide Versuche verliefen erfolglos.
Österreich
Im Jahre 1717 versuchte Österreich, die Doppik einzuführen. Dieser Versuch wurde elf Jahre später erfolglos abgebrochen.
In den 1960er Jahren führte Österreich dann eine integrierte „Finanz-, Bestands- und Ergebnisrechnung“ ein, die auf der Doppik beruhte. Allerdings wurden die Entscheidungen des Parlaments weiterhin auf der Grundlage der kameralistischen Daten getroffen.
Schweiz
Zum 1. Januar 2007 führt der Bund in der Schweiz die doppische Rechnungslegung nach den {{lang|en|International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) with Reporting Under the Accrual Basis of Accounting}} ein.
Siehe auch
* Neues kommunales Finanzmanagement
* Kommunale Jahresabschlussanalyse
Literatur
* Hilgers, Dennis: Performance Management: Leistungserfassung und Leistungssteuerung in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen, Gabler, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3834909329, S. 184-196.
* {{Literatur |Autor= Reinbert Schauer |Titel=Braucht Österreich eine Harmonisierung des öffentlichen Rechnungswesens nach internationalen Standards? |Sammelwerk=Das Öffentliche Haushaltswesen in Österreich |Jahr=2006 |Band=47 |Nummer=1/2 |Seiten=4–23 }}
* {{Literatur |Autor= Klaus Bernhard Gablenz |Titel=Doppische Bewertung leicht verständlich |Verlag=Jüngling gbb |Ort=Unterschleißheim |Auflage=2. |Jahr=2011|ISBN=978-3-937358-42-0 }}
* {{Literatur |Autor= Uwe Laib |Titel=Buchführungssystematik im Rahmen der kommunalen Doppik |Verlag=Jüngling gbb |Ort=Unterschleißheim |Auflage=1. |Jahr=2007 |ISBN=978-3-937358-15-4 }}
* Lutz,Walter: " Das neue kommunale Finanzwesen hält nicht was es verspricht!mbVerlag Rheinfelden; ISBN 978-3-940411-13-6
* {{Literatur |Autor= Uwe Laib | Titel=Kosten- und Leistungsrechnung im Rahmen der kommunalen Doppik − leicht verständlich |Verlag=Jüngling gbb |Ort=Unterschleißheim |Auflage=1. |Jahr=2008|ISBN=978-3-937358-21-5 }}
* {{Literatur |Autor= Klaus Bernhard Gablenz u.a.|Titel=Doppische Zahlen |Verlag=Jüngling gbb |Ort=Unterschleißheim |Auflage=1. |Jahr=2008 }}
*Faiss,Faiss,Giebler,Lang,Schmid: Kommunales Wirtschaftsrecht in Baden-Württemberg;Boorberg; ISBN 3-415-01534-3;
Weblinks
* [http://www.haushaltssteuerung.de haushaltssteuerung.de] – Portal zum öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen.
* [http://www.doppikvergleich.de Projekt „Rechtsvergleich Doppik“] der KGSt und der Bertelsmann Stiftung.
* [http://reformruinekommunaledoppik.files.wordpress.com/2012/04/gemeindetag-bw-fordert-wahlrecht-zur-anwendung-der-kameralistik.pdf] - Positionspapier des Gemeindetags Baden- Württembgerg
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