Diözese
{{Dieser Artikel|behandelt die Diözese als kirchliche Verwaltungsgliederung. Zur Diözese in der Antike, insbesondere der Verwaltungseinheit im Römischen Reich, siehe Dioecesis.}}
Eine Diözese, auch Bistum genannt, ist ein in der Regel territorial abgegrenzter kirchlicher Verwaltungsbezirk. Die Bezeichnung Diözese leitet sich von der Untergliederung des Römischen Reiches in Diözesen her. Der Begriff Bistum hingegen bezieht sich auf das Jurisdiktionsgebiet eines Bischofs. Alte Bezeichnungen dafür sind Sprengel oder Kirch(en)sprengel[http://www.woerterbuchnetz.de/DWB/wbgui_py?lemma=kirchsprengel Kirchsprengel]. Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Band 11, Spalte 826. Abgerufen am 25. September 2010..
Römisches Reich
{{Hauptartikel|Dioecesis}}
Der Begriff Diözese ({{ELSalt|διοίκησις}} dioikesis ‚Verwaltung‘) bezeichnete ursprünglich die staatliche Finanzverwaltung im alten Rom und wurde von Kaiser Diokletian (284−305) aufgegriffen, als er das Reich neu untergliederte.
Die Regionaleinteilung Diokletians wurde im 4. Jahrhundert von der alten Kirche übernommen. Während die orthodoxen Kirchen bis heute den Begriff „Eparchie“ verwenden, kam im Westen ab dem 13. Jahrhundert der Begriff „Diözese“ für den übergeordneten Bischofssprengel allgemein in Gebrauch, im deutschsprachigen Bereich auch der Begriff „Bistum“. Diese Form des Kirchenaufbaus wird heute außer in der katholischen Kirche noch in verschiedenen anderen Kirchen verwendet, z.B. in der orthodoxen Kirche, der anglikanischen Kirche, der methodistischen Kirche, altkatholischen Kirche und Teilen des Luthertums.
Römisch-katholische Kirche
In der römisch-katholischen Kirche ist eine Diözese eine in der Regel territorial abgegrenzte Körperschaft. Konstitutiv für eine Diözese sind nach dem Dekret Christus Dominus des Zweiten Vatikanischen Konzils der Bischof, Presbyterium und Gottesvolk.Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 316. Zudem ist eine Diözese in der Regel an einen Ritus gebunden.Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 317
Neben territorialen kann es auch personal umschriebene Diözesen geben. Dazu gehören die Teilkirchen für die Gläubigen eines anderen Ritus auf dem Gebiet einer oder mehrerer lateinischer Teilkirchen oder die Militärordinariate.
Derzeit gibt es in der römisch-katholischen Kirche 2.945 Diözesen.http://www.radiovaticana.org/it1/Articolo.asp?c=358511 Jede Diözese gilt zugleich als Teilkirche der römisch-katholischen Kirche. Für die Errichtung neuer Diözesen ist der Papst zuständig. Eine Diözese muss in Pfarreien untergliedert sein, die zu Dekanaten zusammengefasst werden können.
Errichtung
Die Errichtung, Umschreibung und Aufhebung von Diözesen ist in der Regel dem Apostolischen Stuhl vorbehalten (can. 373 CIC). Eine Ausnahme hiervon macht lediglich das Kanonische Recht der Orientalischen Kirchen (CCEO), das dem Patriarchen und der jeweiligen Synode gewisse Rechte bei der Errichtung, Neuumschreibung und Aufhebung von Diözesen zuweist. In diesem Fall ist der Apostolische Stuhl jedoch zumindest zu konsultieren.can 85 § 1 CCEO
Bei der Errichtung, Umschreibung oder Aufhebung von Diözesen ist die betreffende Bischofskonferenz zu hören (can. 372 § 2 CIC). Zudem kann es, wie etwa in Deutschland, aufgrund von Verträgen notwendig sein, für die Errichtung oder Umschreibung von Diözesen Vereinbarungen mit den betreffenden Staaten zu treffen.Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 318
Gliederung
Jede Diözese ist in Pfarreien zu untergliedern (can. 374 CIC). Dies gilt auch für die Personaldiözesen. In Militärordinariaten findet eine entsprechende Gliederung statt, die von Fall zu Fall verschieden sein kann. Angehörige des Militärordinariates sind rechtlich nicht vollständig aus ihrer Diözese ausgegliedertAymans -Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 326, wie es auch die Angehörigen der gegenwärtig bestehenden Personalprälatur, des Opus Dei, nicht sind.[http://www.opusdei.de/art.php?p=12541]
Leitung
Vorsteher einer Diözese ist der Bischof. Dieser besitzt volle Jurisdiktion und wird daher auch, zur Unterscheidung vom Titularbischof (Weihbischof), Diözesanbischof genannt. Er ist zur Residenz in seiner Diözese verpflichtet (can 395 CIC).
Vertreter des Bischofs ist der Generalvikar, dem die ausführende Gewalt zukommt, die auch der Bischof innehat. Keinen Anteil dagegen hat er an der gesetzgeberischen Gewalt des Diözesanbischofs.Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 378 Zudem soll er nicht an der richterlichen Gewalt teilhaben. Die Ernennung eines Generalvikars durch den Diözesanbischof ist verpflichtend (can 475 § 1 CIC).
Neben dem Generalvikar können durch den Diözesanbischof Bischofsvikare bestellt werden, denen für einen bestimmten Aufgabenbereich die Kompetenzen des Generalvikars zukommen.
Der Vertreter des Bischofs in der kirchlichen Gerichtsbarkeit ist der Offizial und in der Priesterausbildung der Regens. Einigen Bischöfen ist zur Unterstützung in der Weihegewalt ein Weihbischof beigegeben, der jedoch, obwohl in der Weihe voll und ganz Bischof, in allem vom Diözesanbischof abhängig ist. In Ausnahmefällen kann vom Apostolischen Stuhl eine Visitation durch einen Apostolischen Visitator angeordnet werden.
Zusammenschluss von Diözesen
miniatur|Erzbischof Julian Barrio Barrio bei einem Besuch in Biberach/Riß am JakobswegEine Diözese ist gewöhnlich mit anderen Diözesen zu einer Kirchenprovinz zusammengeschlossen. Der Vorsteher einer Kirchenprovinz trägt den Titel Metropolit. Dieser ist selber Diözesanbischof einer Diözese der Kirchenprovinz, die als Erzdiözese bezeichnet wird. Es gibt jedoch auch Diözesen, die keiner Kirchenprovinz angehören und direkt dem Apostolischen Stuhl (Papst) unterstehen, so zum Beispiel die Diözesen in der Schweiz, das Erzbistum Vaduz und das Erzbistum Straßburg. Sie werden exemte oder immediate Diözesen genannt.
Eine Erzdiözese ist rechtlich von der Diözese nicht verschieden. Der Name zeigt eine historische Bedeutung an oder den Sitz eines Metropoliten. Die Erzdiözese bildet in letzterem Fall zusammen mit weiteren Diözesen (Suffragandiözesen) die Kirchenprovinz. In seltenen Fällen kann eine Erzdiözese auch Suffragan einer weiteren Erzdiözese sein. So untersteht z.B. die Erzdiözese Aix dem Metropoliten in Marseille.
Umgrenzung
Üblicherweise halten sich die Diözesangrenzen der römisch-katholischen Kirche an politische Grenzen. Entsprechend bilden die Bischöfe eines Landes eine Bischofskonferenz. Nur in wenigen Fällen wie in der Karibik erstreckt sich eine Diözese über mehrere Länder. Die Größe der Diözesen ist von Land zu Land verschieden, im Allgemeinen sind die Bistümer in den altchristlichen Gebieten der Mittelmeerländer sowohl von der Fläche als auch von der Bevölkerungszahl her wesentlich kleiner als in später christianisierten Gebieten wie Deutschland.
Ersatzformen der Diözese
Faktisch im Range einer Diözese stehen auch die Jurisdiktionsbezirke in Missionsgebieten, wie Mission sui juris, Apostolische Präfektur, Apostolisches Vikariat und Apostolische Administratur. Gleiches gilt für die Territorialabteien und Territorialprälaturen. Die Vorsteher dieser Teilkirchen sind den Diözesanbischöfen rechtlich gleichgestellt.Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 340
Diözesen in deutschsprachigen Ländern
thumb|130px|27 Bistümer in DeutschlandDeutschland
{{Hauptartikel|Bistümer der römisch-katholischen Kirche in Deutschland}}
In der römisch-katholischen Kirche in Deutschland gibt es derzeit 27 Bistümer (7 Erzbistümer und 20 Bistümer).# Erzbistum Bamberg: Bistum Eichstätt, Bistum Speyer, Bistum Würzburg
# Erzbistum Berlin: Bistum Dresden-Meißen, Bistum Görlitz
# Erzbistum Freiburg: Bistum Mainz, Bistum Rottenburg-Stuttgart
# Erzbistum Hamburg: Bistum Hildesheim, Bistum Osnabrück
# Erzbistum Köln: Bistum Aachen, Bistum Essen, Bistum Limburg, Bistum Münster, Bistum Trier
# Erzbistum München und Freising: Bistum Augsburg, Bistum Passau, Bistum Regensburg
# Erzbistum Paderborn: Bistum Erfurt, Bistum Fulda, Bistum Magdeburg
Österreich
In Österreich gibt es zwei Erzdiözesen, die die Kirchenprovinzen darstellen, und sieben territoriale Diözesen (Suffragandiözesen), weiters eine Militärdiözese und eine Territorialabtei (Immediat, direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt). Die Grenzen der Diözesen entsprechen dabei weitgehend denen der österreichischen Bundesländer, die Erzdiözese Wien umfasst aber neben der Stadt selbst auch einen Teil Niederösterreichs, und der Osten Nordtirols gehört zur Erzdiözese Salzburg.
Datei:Oesterreich_kirchenprovinzen.png|right|Karte der Kirchenprovinzen in Österreich
poly 102 79 98 114 117 105 124 106 139 112 147 110 153 109 161 110 165 117 170 109 168 104 160 103 156 93 153 86 153 78 143 67 139 59 134 74 137 88 126 79 112 76 Erzdiözese Salzburg
poly 247 13 242 32 260 36 250 56 253 60 239 68 238 73 256 83 261 79 259 70 267 58 272 59 288 48 282 18 268 12 Erzdiözese Wien
poly 254 121 258 115 258 103 254 93 266 85 266 76 264 71 267 61 273 63 281 57 285 57 292 51 294 71 278 81 272 111 Diözese Eisenstadt
poly 24 120 29 98 30 89 11 80 6 107 Diözese Feldkirch
poly 160 91 167 91 168 86 164 80 170 77 176 82 187 82 200 77 210 76 225 72 254 89 249 95 255 114 249 128 217 132 216 114 208 110 192 114 183 109 171 116 177 106 172 100 162 101 Diözese Graz-Seckau
poly 130 114 141 129 127 136 145 142 196 150 217 135 212 119 206 115 192 117 182 115 171 121 150 113 142 117 Diözese Gurk
poly 123 136 133 127 123 112 117 110 104 115 96 113 92 93 97 80 72 91 61 93 55 85 42 82 31 97 31 119 54 127 68 116 94 113 105 116 Diözese Innsbruck
poly 132 58 150 59 150 68 158 75 158 84 162 90 168 87 163 80 171 75 177 78 188 78 201 72 202 64 191 57 190 44 201 48 210 45 203 33 193 27 171 16 157 28 149 41 131 50 Diözese Linz
poly 202 24 212 2 240 8 239 24 238 36 240 37 251 39 245 51 238 62 234 71 228 65 204 72 207 66 196 55 196 49 209 50 219 46 214 32 Diözese St. Pölten
desc bottom-right* Erzdiözese Salzburg (errichtet 798) mit den Suffragandiözesen:
** Diözese Feldkirch
** Diözese Graz-Seckau
** Diözese Gurk
** Diözese Innsbruck
* Erzdiözese Wien (errichtet 1469) mit den Suffragandiözesen:
** Diözese Eisenstadt
** Diözese Linz
** Diözese St. Pölten
* Österreichische Militärdiözese (errichtet 1986)
* Territorialabtei Wettingen-Mehrerau (1854)
Siehe auch: Österreichische Bischofskonferenz
Schweiz
thumb|250px|Karte der Bistumseinteilung der Schweiz 2006In der Schweiz gibt es keine Erzdiözesen mit einer Kirchenprovinz, ihre Aufgabe übernimmt direkt die römische Kurie. Dies ist in der römisch-katholischen Kirche eine Besonderheit, welche schon verschiedentlich in der Diskussion stand.
Es bestehen sechs Diözesen (üblicherweise als Bistümer bezeichnet):* Bistum Basel mit Bischofssitz in Solothurn
* Bistum Chur
* Bistum Lausanne-Genf-Freiburg mit Bischofssitz in Freiburg
* Bistum Lugano
* Bistum St. Gallen
Weiter gibt es die zwei Territorialabteien Abtei Saint-Maurice und Abtei Maria Einsiedeln.
Liechtenstein
Das Fürstentum Liechtenstein bildet das Erzbistum Vaduz, das direkt der römischen Kurie unterstellt ist.
Luxemburg
Luxemburg bildet das Erzbistum Luxemburg.
Belgien
thumb|Karte der Bistumseinteilung in Belgien
Die katholische Kirche von Belgien besteht aus einer Kirchenprovinz mit acht Bistümern. Der Erzbischof ist zugleich Primas.
* Erzbistum Mecheln-Brüssel
* Bistum Antwerpen
* Bistum Brügge
* Bistum Gent
* Bistum Hasselt
* Bistum Lüttich
* Bistum Namur
Diözesen in anderen Ländern
Übersicht über alle katholischen Diözesen weltweit siehe: Liste der katholischen Bistümer.
Evangelische Kirche
In der evangelischen Kirche wurde bis in das 19. Jahrhundert eine Verwaltungseinheit mehrerer Einzelgemeinden innerhalb einer Landeskirche gelegentlich als Diözese bezeichnet. Der Begriff ist in der evangelischen Kirche in Deutschland nicht mehr gebräuchlich.
Die evangelische Kirche A. B. in Österreich ist in sieben Diözesen gegliedert, wobei Diözese – auch in der Kirchenverfassung – als Alternativbezeichnung zu Superintendentur verwendet wird.
Anglikanische Kirche
Die Gliedkirchen der Anglikanischen Gemeinschaft sind ihrerseits ebenfalls in Bistümern organisiert.
Siehe z.B. Erzbischof von Canterbury, Bistümer der Episkopalkirche der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie die einzelnen Artikel zu den Gliedkirchen (Querverweis in der Navigationsleiste zum Artikel über die Anglikanische Gemeinschaft).
Siehe auch
* Liste der Bistümer in Deutschland
Literatur
* Manfred Clauss: Der magister officiorum in der Spätantike (4.–6. Jh): das Amt und sein Einfluss auf die kaiserliche Politik. München 1980.* Arnold Hugh Martin Jones: The later Roman empire (284–602): a social, economic, and administrative survey. Bd. 3, Oxford 1964.
* Johannes Neumann: Art. Bistum. In: Theologische Realenzyklopädie 6 (1980), S. 697–709.
Weblinks
{{Wiktionary|Diözese}}
{{Wiktionary|Bistum}}
* [http://www.katholisch.de/37.html Übersicht der Bistümer der katholischen Kirche in Deutschland]
* [http://www.catholic-hierarchy.org Internationaler Überblick über die Diözesen der kath. Kirche.]
Einzelnachweise
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