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Bundesgesetz über den Datenschutz

11.02.2012 @ 09:36, Forevermore,


{{Infobox Gesetz (Schweiz)
| Titel=Bundesgesetz über
den Datenschutz
| Kurztitel=
| Früherer Titel=
| Abkürzung=DSG
| Art=Bundesgesetz
| Geltungsbereich=Schweiz
| Rechtsmaterie=Datenschutzrecht
| SR=235.1
| DatumGesetz=19. Juni 1992
| Inkrafttreten=1. Juli 1993
| Neubekanntmachung=
| Neufassung=
| InkrafttretenNeufassung=
| LetzteÄnderung=[http://www.admin.ch/ch/d/as/2007/4983.pdf AS 2007 4983]
| InkrafttretenLetzteÄnderung=1. Januar 2008
| Außerkrafttreten=
}}

Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) ist das Datenschutzgesetz der Schweiz. Es bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen und juristischen Personen, über die Daten bearbeitet werden ([http://www.admin.ch/ch/d/sr/235_1/a1.html Art. 1]).

Ein Kernelement ist das einklagbare Auskunftsrecht ([http://www.admin.ch/ch/d/sr/235_1/a8.html Art. 8]). Die Auskunft ist in der Regel schriftlich und kostenlos zu erteilen. Der Inhaber der Datensammlung muss vollständig Auskunft erteilen und auch Angaben über die Herkunft und den Bearbeitungszweck machen.

Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen obliegt dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, dessen Rechtsstellung und Aufgaben im fünften Abschnitt des Gesetzes geregelt sind.

Weblinks


* [http://www.admin.ch/ch/d/sr/c235_1.html Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) vom 19. Juni 1992 (SR 235.1)]

{{Rechtshinweis}}

Kategorie:Rechtsquelle (Schweiz)
Kategorie:Verwaltungsrecht (Schweiz)
Kategorie:Datenschutzrecht

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