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Bundesfreiwilligendienst

19.05.2012 @ 09:37, Ocrho,

thumb|Logo
miniatur|Werbemotive zum Bundesfreiwilligendienst
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist 2011 als Initiative zur freiwilligen, gemeinnützigen und unentgeltlichen Arbeit

eingeführt worden. Der Bundesfreiwilligendienst wurde von der Bundesregierung als Reaktion auf die Aussetzung der Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes eingeführt. Er soll die bestehenden Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr ergänzen und das bürgerschaftliche Engagement fördern. Ziel ist es unter anderem auch, das Konzept des Freiwilligendienstes auf eine breitere gesellschaftliche Basis zu stellen, da der Bundesfreiwilligendienst nach oben auch für Erwachsene über 27 Jahre offen ist.

Die zentrale Verwaltung wird durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Nachfolgebehörde des Bundesamtes für den Zivildienst) wahrgenommen.

Vorgeschichte

In Westdeutschland befürwortete Liselotte Funcke in den 1960er Jahren ein Freiwilliges Soziales Jahr für junge Frauen.Ernst Goyke: Die 100 von Bonn. Zwischen Barzel und Wehner. Gustav Lübbe, Bergisch Gladbach 1970 (2. Aufl.), hier S. 83
Bereits in den 1950er Jahren gab es als staatliche Masseninitiative in der DDR das Nationale Aufbauwerk,

das sich um Trümmerbeseitigung des Zweiten Weltkriegs kümmerte. In den 1960ern wurde diese Initiative von der „Mach-mit-Bewegung“ (Losung: Schöner unsere Städte und Gemeinden - Mach mit!) und der Volkswirtschaftliche Masseninitiative (VMI) abgelöst.

Die ab Ende der 1990er Jahre immer wieder aufflammende Debatte über eine mögliche Abschaffung der Wehrpflicht und die hohe Nachfrage nach Plätzen in den Jugendfreiwilligendiensten veranlassten das Bundesfamilienministerium, im Jahr 2003 eine Expertenkommission „Zur Zukunft der Zivilgesellschaft“ einzuberufen. Vertreter der Sozial- und Umweltverbände sowie der betroffenen Ministerien erarbeiteten einen Abschlussbericht, der unter anderem die Förderung von Generationenübergreifenden Freiwilligendiensten anregte. Zwei entsprechende Modellprojekte liefen ab 2004, umfassten jedoch nur Vorhaben mit wöchentlichen Arbeitszeiten bis maximal 20 Stunden, entsprachen also nicht dem Vollzeit-Einsatz in den Jugendfreiwilligendiensten. Auch das von 2009 bis Ende 2011 bestehende Nachfolgeprojekt „Freiwilligendienst aller Generationen“ bot nur Engagementmöglichkeiten auf Teilzeitbasis (8 Wochenstunden).

Nachdem sich ab Spätsommer 2010 abzeichnete, dass der Vorstoß des Bundesverteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg zur Aussetzung der Wehrpflicht wohl erfolgreich verlaufen würde, gab das Bundesfamilienministerium am 16. November 2010 einen Gesetzentwurf für den Bundesfreiwilligendienst in die Ressortabstimmung. Nach einem, den Umständen geschuldeten, relativ kurzen Gesetzgebungsverfahren, ist das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG) vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) mit Wirkung vom 3. Mai 2011 in Kraft getreten.{{§§|URL|2=http://www.buzer.de/gesetz/9708/l.htm|3=Wortlaut und Synopsen des Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes}} Nach anfänglicher Zurückhaltung gilt der Dienst mittlerweile als Erfolg. Etliche Verbände und Träger, darunter das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie und der Deutsche Städte- und Gemeindebund, treten für einen weiteren Ausbau des Dienstes ein, da für das Jahr 2012 bereits nahezu alle Plätze vergeben sind.http://www.stern.de/politik/deutschland/traeger-wollen-30-prozent-mehr-bfd-stellen-1782054.htmlhttp://www.welt.de/regionales/muenchen/article13855396/Diakonie-in-Bayern-fordert-mehr-Geld-fuer-Bufdis.html

Kritik


{{Belege}}

Die Vielfalt der Freiwilligendienste wird durch diesen neuen Dienst vergrößert, ohne dass dessen Wirkung auf den Arbeitsmarkt oder auf die sozialen Dienstleister untersucht wird. Allerdings wurde im Falle des BFD der Grundsatz der Arbeitsmarktneutralität aus dem Zivildienst übernommen (vgl. § 3 Abs. 1 BFDG)http://www.gesetze-im-internet.de/bfdg/BJNR068710011.html, was durch das BAFzA auch überprüft wird. Dem FSJ und FÖJ ist dieser Grundsatz hingegen bis heute fremd.

Bundesfreiwilligendienstgesetz


{{Infobox Gesetz
| Titel=Gesetz Ã¼ber den Bundesfreiwilligendienst
| Kurztitel=Bundesfreiwilligendienstgesetz
| Abkürzung=BFDG
| Art=Bundesgesetz
| Geltungsbereich=Bundesrepublik Deutschland
| Rechtsmaterie=Besonderes Verwaltungsrecht
| FNA=2173-2
| DatumGesetz=28. April 2011 (BGBl. I S. 687)
| Inkrafttreten=überw. 3. Mai 2011
| Neubekanntmachung=
| Neufassung=
| InkrafttretenNeufassung=
| LetzteÄnderung=
| InkrafttretenLetzteÄnderung=
| Außerkrafttreten=
| GESTA=I005

}}

* Der Dienst soll das Engagement für das Allgemeinwohl in sozialen, ökologischen und kulturellen Bereichen sowie im Sport und – neu gegenüber den Jugendfreiwilligendiensten: im Zivil- und Katastrophenschutz sowie in der Integration – fördern. Außerdem dient er dem lebenslangen Lernen. (§ 1: Aufgaben)
* Potenzielle Freiwillige sind alle Personen nach Abschluss der Vollzeitschulpflicht und ohne Altersgrenze nach oben (§ 2 Nr. 1).
* Die Arbeit erfolgt in Vollzeit; bei Freiwilligen über 27 Jahren ist auch eine Reduzierung auf bis zu 20 Stunden möglich (§ 2 Nr. 2).
* Die Dienstdauer beträgt in der Regel 12 Monate, in Sonderprojekten zwischen 6 und 24 Monaten; auch eine Stückelung in 3-Monats-Blöcke ist in Sonderfällen möglich (§§ 2 Nr. 3 und 3 Abs. 2).
* Erwachsene über 27 Jahren dürfen alle fünf Jahre wieder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren (§ 3 Abs. 2).
* Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und Taschengeld sollen analog zu den Jugendfreiwilligendiensten bezahlt werden (§ 2 Nr. 4).
* Einsatzstellen können gemeinwohlorientierte (nicht nur gemeinnützige) Institutionen im sozialen und Umweltbereich sein (§ 3 Abs. 1).
* Seminare müssen analog zu den Jugendfreiwilligendiensten im Umfang von 25 Tagen pro Jahr besucht werden, unabhängig von der Wochenarbeitszeit. Bei von 12 Monaten abweichender Dienstzeit ist pro Monat ein Seminartag mehr bzw. weniger vorgeschrieben (§ 4 Abs. 3). Eine Seminarwoche muss der politischen Bildung dienen und soll „in der Regel in den bestehenden staatlichen Zivildienstschulen durchgeführt werden“ (Erläuterung zu § 4).
* Eine pädagogische Begleitung aller Freiwilligen ist vorgesehen, wobei aber nicht festgelegt wird, von wem und wie (§ 4 Abs. 1 und 2). Auf eine Altersgruppen-Ausrichtung sei aber zu achten (Erläuterungen zu § 4).
* Die Sozialversicherungen entsprechen denen in den Jugendfreiwilligendiensten, das heißt die Freiwilligen werden wie Arbeitnehmer versichert. Es besteht (unabhängig von der Höhe des gezahlten Taschengeldes) Versicherungspflicht in den gesetzlichen Sozialversicherungen (§ 17), wobei die Trägerstelle auch die Arbeitnehmeranteile zahlt. Dadurch ergeben sich im Jahre 2011 folgende Beitragssätze: Rentenversicherung 19,9 %, Krankenversicherung 15,5 %, Pflegeversicherung 1,95 % (bzw. 2,2 % bei Kinderlosen), Arbeitslosenversicherung 3,0 %.
* Alle Einsatzstellen müssen vom Bund anerkannt sein, wobei alle bisherigen Zivildienststellen automatisch als anerkannt gelten. Neue Stellen werden vom Bund direkt oder bei einem FSJ/FÖJ-Träger mit Zustimmung des jeweiligen Bundeslandes anerkannt (§ 7).
* Die Verwaltung der Freiwilligenplätze erfolgt über Zentralstellen, die über Träger und Einsatzstellen wachen und die im Winter jeweils zugesagten Bundesmittel ab dem jeweils 1.9. dann weiter verteilen (§ 8). Im Bereich des FSJ gibt es solche Zentralstellen bereits, im Umweltbereich planen NABU, BUND, Schutzstation Wattenmeer und der BAK FÖJ den Aufbau von Zentralstellen.
* Die Arbeitsvereinbarung wird auf gemeinsamen Vorschlag von Einsatzstellen und Freiwilligen zwischen dem Bund und der/dem Freiwilligen geschlossen. Dies ist mithin ein zweiseitiges Dienstverhältnis, das aber kein Arbeitsverhältnis im engeren Sinne ist, bei dem der Träger kein Vertragspartner, sondern Auftragnehmer des Bundes ist (§ 9).
* Es soll Sprecher wie in den Jugendfreiwilligendiensten geben, wobei Details erst noch durch Rechtsverordnung geklärt werden sollen (§ 10).
* Ein qualifiziertes Zeugnis für jeden Freiwilligen auszustellen wird Pflicht für die Einsatzstellen (§ 11).

* Am 7.12.2011 wurde die rückwirkende Zahlung des Kindergeldes für Eltern junger Freiwilliger beschlossen [http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl], so dass auch insoweit eine Gleichbehandlung zum FSJ gegeben ist.

Leistungen und Taschengeld

Der Freiwillige soll ein angemessenes Taschengeld erhalten und kann zusätzlich Verpflegung, Unterkunft und Kleidung erhalten bzw. den entsprechenden Gegenwert ausbezahlt bekommen.
Da der BFD als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst ist, stellen die Leistungen eine Aufwandsentschädigung dar und keinen Lohn.

Die Einsatzstelle entscheidet, wie hoch das Taschengeld ausfällt und ob sie die zusätzlichen Leistungen anbietet bzw. auszahlt. Das Taschengeld an sich ist auf monatlich 336 Euro begrenzt (Stand: Anfang 2012), bei Teilzeiteinsatz wird es anteilmäßig gekürzt.

Finanzierung

Die Kostenträger sind zum einen Teil (gegebenenfalls auch vollständig) der Bund, zum anderen Teil die Einsatzstellen bzw. deren Träger (siehe Beispiele).

Jeder BFD-Platz wird vom Bund mit 250 Euro (bis zum 25. Geburtstag) bzw. 350 Euro (ab 25 Jahre) monatlich gefördert. Hierbei werden jedoch nur das Taschengeld und die anfallenden Sozialabgaben (ca. 40 % der Summe aller Leistungen) berücksichtigt. Verpflegung, Unterkunft und Kleidung müssen von der Einsatzstelle selbst getragen werden, sollten sie angeboten werden.http://www.zivildienst.de/Content/de/Home/BfZ-Newsletter/NewsletterBfZNr12.html?nn=1737296

Beispiel 1:

Es wird für eine 75 %-Teilzeitstelle (z.B. 30 von 40 Stunden) ein Taschengeld von 249 Euro monatlich gezahlt (knapp 75 % von den maximalen 336 Euro). Verpflegung, Unterkunft und Kleidung werden nicht gezahlt. Es ergibt sich durch die ca. 40 % Sozialabgaben ein Betrag von ca. 100 Euro. Die Kosten von 349 Euro (249 Euro Taschengeld + 100 Euro Abgaben) werden gerade noch vollständig vom Bund übernommen (bis 350 Euro bei über 25-jährigen).

Beispiel 2:

Es wird für eine Vollzeitstelle das maximale Taschengeld von 336 Euro monatlich gezahlt. Verpflegung, Unterkunft und Kleidung werden mit pauschal 250 Euro ausgezahlt. Es ergibt sich durch die ca. 40 % Sozialabgaben ein Betrag von ca. 234 Euro. Die förderbaren Kosten von 570 Euro (336 Euro Taschengeld + 234 Euro Abgaben) werden anteilmäßig mit den maximalen 350 Euro vom Bund übernommen. Die Einsatzstelle trägt den restlichen Anteil von 220 Euro, sowie den vollen Zuschuss (250 Euro: Verpflegung etc., nicht förderbar).

zusätzliche Leistungen

Zusätzlich zu Taschengeld und Verpflegung/Unterkunft können staatliche Zuwendungen bezogen werden wie Kindergeld, Wohngeld und Arbeitslosengeld II. Der Bezug von Unterhalt für volljährige Teilnehmer durch Eltern bzw. Sorgeberechtigte ist für die Zeit des BFD nicht vorgesehen, insbesondere, wenn der BFD nur der Überbrückung einer Wartezeit dient. Für minderjährige Teilnehmer kann ein Restbedarf an Unterhalt bestehen, der in der Regel durch Eltern bzw. Sorgeberechtigte geleistet werden muß[http://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arbeitslosengeld-ii-sgb.html Hartz IV und BFD, FÖJ, FSJ] Webzugriff 08.01.2012.[http://www.bundes-freiwilligendienst.de/unterhalt-familienrecht.html Unterhaltsanspruch während des BFD (und FSJ)? ] Webzugriff 08.01.2012..

Zahlen

Zum Jahresende 2011 vermeldet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) 26.240 Bundesfreiwillige ("Bufdis") im Einsatz, wie z.B. Spiegel online berichtet [http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,806080,00.html]. Das von der Bundesregierung gesteckte Ziel von 35.000 Bundesfreiwilligen ist im Februar 2012 erreicht worden.

Am 30. April 2012 erschien im Spiegel (18/2012 S. 50) ein Artikel mit der Überschrift Befreit aus der Verbannung: Arbeitslose, Hausfrauen und Rentner stürmen den Bundes freiwilligendienst. Krankenhäuser und Pflegedienste müssen Bewerber abweisen.

Weblinks


* [http://www.bundesfreiwilligendienst.de/ Offizielle Homepage des Bundesfreiwilligendienstes BFD]
* [http://www.bundesfreiwilligendienst-stadt.de/ Servicestelle "Bundesfreiwilligendienst – für meine Stadt", des Deutschen Städtetages]
* [http://www.gesetze-im-internet.de/bfdg/BJNR068710011.html Text des Bundesfreiwilligendienstgesetzes - BFDG]
* [http://www.weltwaerts-news.de/ Nachrichtenportal mit wichtigen Neuerungen zum Bundesfreiwilligendienst]
* [http://www.freiwillig-am-meer.de/ Freiwillig - am - Meer] Homepage der Umweltverbände an Nord- und Ostsee
* [http://www.freiwillige-im-naturschutz.de Bundesfreiwillig - aber natürlich!] Information von NABU und NAJU
* [http://oeko-bundesfreiwilligendienst.de/ BFD-Website des FÖF e.V.] Zusammenschluss diverser freier Träger zur Zentralstelle des Öko-Bundesfreiwilligendienstes

* [http://www.aktive-buergerschaft.de/buergergesellschaft/kommentare/2011/11-12_jahresrueckblick_2011/gisela_jakob Die ambivalente Erfolgsgeschichte des Bundesfreiwilligendienstes] - Prof. Dr. Gisela Jakob, Dezember 2011

Einzelnachweise


{{Rechtshinweis}}

Kategorie:Soziales Engagement

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