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Bundesarbeitsgericht

03.05.2012 @ 06:59, Torwartfehler,

{{Infobox Deutsche Behörde
| behörden_bezeichnung = Bundesarbeitsgericht
— BAG —
| behörden_logo = 100px|zentriert|Bundesadler der deutschen Bundesorgane
| staatliche_ebene = Bund
| stellung = Oberster Gerichtshof des Bundes
| Rechtsform =
| aufsicht =
| gründungsdatum = April 1954
| hauptsitz = Erfurt
| behördenleiter = Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts
| anz_mitarbeiter =
| Haushaltsvolumen =
| homepage = [http://www.bundesarbeitsgericht.de/ www.bundesarbeitsgericht.de]

}}

thumb|Außenansicht 2011
thumb|Großer Sitzungssaal
thumb|Foyer
thumb|Gründach über dem Foyer der Bibliothek
thumb|Bibliothek

thumb|Vorhof

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt urteilt über die Anwendung des deutschen Arbeitsrechts und trägt durch seine Rechtsprechung zu dessen Weiterentwicklung wesentlich bei. Es ist das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit (im Sinne der Instanzen) und ist damit – neben Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht – einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik in Deutschland. Seinen Sitz hat es auf dem ehemaligen Hornwerk der Zitadelle Petersberg in Erfurt, dessen Verlauf und Lage symbolisch im umgebenden Park durch einen Granitweg dargestellt wird.

Geleitet wird das Gericht seit 1. März 2005 von Ingrid Schmidt als Präsidentin.

Als Behörde ist das Bundesarbeitsgericht – wie das Bundessozialgericht – ressortmäßig dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (der Bundesfinanzhof, der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht dem Bundesministerium der Justiz) unterstellt und unterliegt dessen Dienstaufsicht.[http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__40.html Arbeitsgerichtsgesetz § 40 Absatz 2 - Einrichtung]

Die entsprechenden Gerichte heißen in Liechtenstein Fürstlicher Oberster Gerichtshof, in Luxemburg Oberster Gerichtshof, in Österreich Oberster Gerichtshof und in der Schweiz 126Bundesgericht127.

Bedienstete


In den zehn Senaten des Gerichts sind 34 Berufsrichter tätig. Weiterhin hat das Gericht 118 nichtrichterliche Beschäftigte. Außerdem werden durchschnittlich elf wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt (alle Zahlen Stand: November 2005).

Entscheidungen



In Betracht kommen zwei Verfahrenarten: Urteils- oder Beschlussverfahren. In beiden Verfahrensarten entscheidet jeder Senat durch drei Berufsrichter – einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern – und durch je einen ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.

Die Zuständigkeit des jeweiligen Senats richtet sich nach den zu entscheidenden Rechtsfragen und ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.

Geschäftsverteilung


Die Geschäftsverteilung (Stand: 17. Februar 2012) sieht wie folgt aus:

1. Senat: Materielles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Arbeitskampfrecht

:Vorsitzende Richterin Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts I. Schmidt
:1. Beisitzer Richter Linck

:2. Beisitzer Richter Koch

2. Senat: Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigungen, sowie daran anschließende Abfindungs- und Annahmeverzugsansprüche, Abmahnungen

:Vorsitzender Richter Kreft
:1. Beisitzer Richter Eylert
:2. Beisitzerin Richterin Berger

:3. Beisitzerin Richterin Rachor

3. Senat: Betriebliche Altersversorgung

:Vorsitzende Richterin Gräfl
:1. Beisitzerin Richterin Schlewing

:2. Beisitzer Richter Spinner

4. Senat: Allgemeines Tarifvertragsrecht, Eingruppierungen außer von Lehrern und von Arbeitnehmern der Privatwirtschaft, Auslegung von Tarifverträgen in der Privatwirtschaft

:Vorsitzender Richter Bepler
:1. Beisitzer Richter Creutzfeldt
:2. Beisitzer Richter Treber

:3. Beisitzer Richter Winter

5. Senat: Arbeitnehmerstatus, Entgeltfortzahlung sowie Mutterschutz

:Vorsitzender Richter Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Müller-Glöge
:1. Beisitzer Richterin Laux

:2. Beisitzer Richter Biebl

6. Senat: Tarifvertragsauslegung im öffentlichen Dienst sowie Berufsbildung, Kündigungen außerhalb des KSchG, Insolvenzrecht

:Vorsitzender Richter Fischermeier
:1. Beisitzerin Richterin Gallner

:2. Beisitzerin Richterin Spelge

7. Senat: Formelles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund einer Befristung

:Vorsitzender Richter Linsenmaier
:1. Beisitzer Richter Zwanziger
:2. Beisitzer Richter Kiel

:3. Beisitzerin Richterin K. Schmidt

8. Senat: Schadensersatz, Betriebsübergang

:Vorsitzender Richter Hauck
:1. Beisitzer Richter Böck

:2. Beisitzer Richter Breinlinger

9. Senat: Urlaubs-, Vorruhestands-, Altersteilzeit-, Heimarbeits- und Wettbewerbsrecht sowie nicht in die Zuständigkeit anderer Senate fallende Rechtsstreitigkeiten

:Vorsitzender Richter Brühler
:1. Beisitzer Richter Krasshöfer
:2. Beisitzer Richter Suckow

:3. Beisitzer Richter Klose

'''10. Senat: Gratifikationen und Sondervergütungen, tarifliche Tätigkeitszulagen sowie Erschwerniszulagen, Rechtsfragen, die das Verhältnis zu einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien betreffen,

:Vorsitzender Richter Mikosch
:1. Beisitzer Richter Schmitz-Scholemann
:2. Beisitzer Richter Reinfelder

:3. Beisitzer Richter Mestwerdt

Großer Senat

Abweichend von der Geschäftsverteilung ist der Große Senat zuständig, wenn ein Senat in einer Rechtsfrage von einer Entscheidung eines anderen Senats bzw. des Großen Senats abweichen will. Außerdem entscheidet der Große Senat in einer Frage von grundsätzlicher Bedeutung, wenn die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dies erforderlich machen.[http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__45.html Arbeitsgerichtsgesetz § 45 - Großer Senat]

:Vorsitzende Richterin Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts I. Schmidt
:Beisitzer ein Berufsrichter des BAG gemäß Geschäftsverteilungsplan
:Beisitzer drei Ehrenamtliche Richter aus den Kreisen der Arbeitnehmer

:Beisitzer drei Ehrenamtliche Richter aus den Kreisen der Arbeitgeber

Präsidenten und Vizepräsidenten


{| class="wikitable zebra"
|+ Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts
|- class="hintergrundfarbe5"
! width="25" | Nr.
! width="250" | Name
! width="100" | Amtszeit
|-
| align="center" | 1
| Hans Carl Nipperdey (1895–1968)
| align="right" | 1954–1963
|-
| align="center" | 2
| Gerhard Müller (1912–1997)
| align="right" | 1963–1980
|-
| align="center" | 3
| Otto Rudolf Kissel (* 1929)
| align="right" | 1981–1994
|-
| align="center" | 4
| Thomas Dieterich (* 1934)
| align="right" | 1994–1999
|-
| align="center" | 5
| Hellmut Wißmann (* 1940)
| align="right" | 1999–2005
|-
| align="center" | 6
| Ingrid Schmidt (* 1955)
| align="right" | seit 2005
|-
|}
{| class="wikitable zebra"
|+ Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts
|- class="hintergrundfarbe5"
! width="25" | Nr.
! width="250" | Name
! width="100" | Amtszeit
|-
| align="center" |
| Wilhelm König
| align="right" | 1970–1973
|-
| align="center" |
| Fritz Poelmann
| align="right" | 1973–1977
|-
| align="center" |
| Hermann Stumpf (1912–1997)
| align="right" | 1977–1980
|-
| align="center" |
| Friedrich Auffarth (1918–2004)
| align="right" | 1980–1986
|-
| align="center" |
| Dirk Neumann
| align="right" | 1986–1990
|-
| align="center" |
| Gisela Michels-Holl
| align="right" | 1993–1996
|-
| align="center" |
| Karl Heinz Peifer (* 1937)
| align="right" | 1996–2002
|-
| align="center" |
| Hans-Jürgen Dörner (* 1944)
| align="right" | 2002–2009
|-
| align="center" |
| Rudi Müller-Glöge (* 1951)
| align="right" | seit 2009

|}

Sitz und Gebäude


Das BAG nahm seine Rechtsprechungstätigkeit im April 1954 in Kassel auf. Im Zuge der deutschen Einheit beschloss die Unabhängige Föderalismuskommission im Mai 1992, das BAG nach Thüringen zu verlegen. Im Jahre 1993 wurde die Landeshauptstadt Erfurt als künftiger Gerichtssitz festgelegt.

Am 22. November 1999 nahm das Bundesarbeitsgericht seinen Dienstbetrieb in Erfurt auf – in einem neuen Dienstgebäude, das von der Architektin Gesine Weinmiller entworfen und zwischen 1996 und 1999 realisiert wurde. Der Entwurf hatte sich in einem 1995 europaweit ausgeschriebenen Architektenwettbewerb mit 167 Wettbewerbsarbeiten durchgesetzt. Im Jahr 2000 wurde das realisierte Gebäude mit dem Thüringer Staatspreis für Architektur und Städtebau ausgezeichnet.

Der rechteckige, kompakt wirkende viergeschossige Baukörper hat zwei Innenhöfe und ist nach Norden ausgerichtet. Seine Energie sparende Klimahaut lässt mit den vielen Fenstern das Gebäude trotz der Kompaktheit offen wirken.

Im Inneren des Gebäudes dominieren dunkle amerikanische Eichentöne und Natursteinböden aus blassgrünem Tessiner Gneis. Über ein naturbelichtetes, zweigeschossiges Foyer sind alle öffentlichen Bereiche erschlossen, wie die Verhandlungssäle, das Casino oder die Bibliothek, die im ersten Obergeschoss den einen Innenhof des Gebäudes umschließt. Das für künftige Nutzungen flexible Achsraster ist zu einem Drittel durch massive Schieferpaneele ausgefüllt, die im 2:1-Wechsel mit den Fensterelementen angeordnet wurden und über die Etagen versetzt zueinander stehen. Durch diesen Versatz erhalten die Fassaden aus Theumarer Schiefer ein leicht wirkendes Formenspiel. In deren gefräste Schieferpaneele befinden sich mit emaillierter Schrift verzierte, bewegliche Glasschiebeläden als Sonnenschutz. Der kaum wahrnehmbare Text, der die Sonne filtert, stellt den sich endlos wiederholenden ersten Absatz des ersten Artikels des Grundgesetzes dar.

Der Landschaftsarchitekt Dieter Kienast zeichnet für die Gestaltung der umgebenden Parkanlage verantwortlich. Die Kunst im und am Bau stammt unter anderem von Remy Zaugg, Veronika Kellendorfer, Katharina Grosse, Jürgen Partenheimer (siehe Bild) und Ian Hamilton Finlay.

Die Anschrift, am Hugo-Preuß-Platz 1, erinnert an einen deutschen Staatsrechtler, der 1918/1919 den Entwurf einer demokratischen Reichsverfassung erarbeitete, der Grundlage für die Weimarer Verfassung und damit auch für das heutige deutsche Grundgesetz wurde.

Amtstracht


Die Amtstracht für die Richter und die Urkundsbeamten am Bundesarbeitsgericht wurde mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundesarbeitsgericht und bei dem Bundessozialgericht[http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bpr_skldgbag_bsgano/gesamt.pdf Text der Anordnung] festgelegt.
Die Amtstracht besteht aus einer Amtsrobe und einem Barett. Zur karmesinroten Amtsrobe wird eine breite weiße Halsbinde mit herabhängenden Enden getragen, ausgenommen Urkundsbeamte, welche eine einfache weiße Halsbinde tragen. Der Besatz an der Amtsrobe und am Barett ist abhängig von der Funktion. Für Richter ist der Besatz aus Seide. Für das Urkundspersonal ist der Besatz aus Wollstoff. Am Barett trägt der Präsident des Bundesarbeitsgerichts drei Schnüre in Gold, der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgerichts zwei Schnüre in Gold und der Richter am Bundesarbeitsgericht zwei karmesinrote Schnüre.

Literatur


* Hartmut Oetker, Ulrich Preis, Volker Rieble: Festschrift 50 Jahre Bundesarbeitsgericht. Verlag C. H. Beck, 1. Auflage, München 2004, ISBN 3-406-51533-9

;Über das Gebäude: Gesine Weinmiller, Klaus Kinold: Das Bundesarbeitsgericht zu Erfurt, Richter Verlag; 2003. ISBN 3-933807-41-7. 96 S.

Siehe auch


* Liste der deutschen Bundesrichter
* Liste deutscher Gerichte

* Landesarbeitsgericht, Arbeitsgericht

Einzelnachweise


Weblinks


{{Commonscat}}
* [http://www.bundesarbeitsgericht.de Website des Bundesarbeitsgerichts]
* [http://www.bmvbs.de/Bauwesen/Bauherr-Bund/Laender-,1506.931693/Bundesarbeitsgericht-in-Erfurt.htm Ein Kubus für das Recht. Baubeschrieb beim BM f VBuS]

* Falk Jaeger: [http://www.nextroom.at/building_article.php?building_id=1628&article_id=4953 Subtiles Spiel mit Innen und Aussen.] Gesine Weinmillers Deutsches Bundesarbeitsgericht in Erfurt. In: Neue Zürcher Zeitung (NZZ) vom 24. November 1999

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Kategorie:Bauwerk der zeitgenössischen Architektur in Thüringen

Kategorie:Organisation in Kassel

Federal Labour Court of Germany
lt:Vokietijos Federalinis Darbo Teismas
no:Bundesarbeitsgericht
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simple:Bundesarbeitsgericht
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