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Bildmarke

06.07.2011 @ 15:17, TMg,

{{QS-Recht}}

thumb|150px|Bildmarke des Daimler-Konzerns in [[Stuttgart-Möhringen]]

Eine Bildmarke ist eine Marke, die aus einer Abbildung besteht.

Allgemeines


Grundsätzlich ist jede Abbildung die geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden als Bildmarke eintragbar ({{§|3|markeng|juris}} Abs. 1 MarkenG)

Wie alle Marken müssen auch Bildmarken Unterscheidungskraft aufweisen.

Nicht unterscheidungskräftig in diesem Sinne sind beispielsweise in der Regel einfache geometrische Figuren. Insbesondere bedeutet dies, dass die bloße Abbildung der Ware oder der Dienstleistung (sofern möglich) nicht als Bildmarke eintragbar ist, sofern nur typische Merkmale der Ware bzw. Dienstleistung dargestellt sind.

Enthält die Bildmarke eines oder mehrere Wörter, so spricht man von einer Bild-/Wortmarke.

Der Inhalt einer Bildmarke wird mit der Wiener Klassifikation beschrieben.

Beispiele für Bildmarken


* Mercedes-Stern
* Sparefroh

* Quiksilver

Siehe auch


* Wortmarke
* Unternehmenslogo
* Bild-/Wortmarke
* Markenartikel
* Hörmarke
* Farbmarke

* Geruchsmarke

Weblinks


* [http://www.markenrecht.justlaw.de/Wiener-Klassifikation.pdf Wiener Abkommen über die Errichtung einer Internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken (PDF)]

Kategorie:Markenrecht
Kategorie:Markenführung

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