Allgemeines Wahlrecht
Das Allgemeine Wahlrecht ist eines der zentralen Erkennungsmerkmale moderner Demokratien. Es handelt sich um ein wichtiges Wahlprinzip, welches sich vor allem um 1918 in den Staaten Europas und Nordamerikas durchgesetzt hat.
Das Wahlrecht ist allgemein, wenn grundsätzlich alle Staatsbürgern befugt sind, zu wählen bzw. gewählt zu werden. Damit einher geht die Bedingung, dass keine groben, illegitimen Einschränkungen zur Wahl gibt, die sich auf Bildungsstand, Einkommen, Religion, Herkunft, Geschlecht beziehen. Gewisse Einschränkungen sind jedoch vorhanden (siehe Einschränkungen des allgemeinen Wahlrechts).
Demokratische Wahlprinzipien
Neben dem allgemeinen Wahlrecht sind die anderen, in vielen Ländern realisierten Grundsätze demokratischer Wahlen, dass das Wahlrecht frei, geheim, gleich und eventuell unmittelbar ausgeübt werden kann:
* Die freie Wahl: unbeeinflusst von dritter Seite bei den Wahlvorschlägen (Liste der Kandidaten), bei der Wahlwerbung und der Ausübung des aktiven oder passiven Wahlrechts.
* Die geheime Wahl (siehe Wahlgeheimnis): die Wähler können ihren Stimmzettel unbeobachtet und unbeeinflusst in einer Wahlzelle selbst ausfüllen und in einem Umschlag in die Wahlurne werfen. Bei einer Behinderung (Details sind in der Wahlordnung geregelt) kann man sich beispielsweise einer selbst gewählten Begleitperson bedienen (siehe auch "persönliches Wahlrecht").
* Die gleiche Wahl: alle Wähler verfügen über die gleiche Zahl von Stimmen, deren „Gewicht“ ebenfalls gleich ist (anders als etwa in einer Aktiengesellschaft, in der die Anteile eines Aktionärs die Stimmenzahl bestimmen). Beim Europaparlament ist die Gewichtung einer Bürgerstimme insgesamt abhängig von der Staatsbürgerschaft.
* Das persönliche Wahlrecht, d.h. die Nicht-Übertragbarkeit des Wahlrechts auf andere Personen. Es gibt allerdings unterschiedliche Regelungen für den Fall, dass jemand nicht persönlich zur Wahlurne erscheinen kann. Beispielsweise in den Niederlanden kann man beantragen, dass eine Person seines Vertrauens die Stimme abgibt.
* Die Unmittelbarkeit der Wahl, wodurch die Abgeordneten ohne eine Zwischenstufe (etwa über Wahlmänner) bestimmt werden.
Diese Prinzipien können im Sinne heutiger Rechtsgrundsätze großteils auf die nationalen Verfassungen, das Völkerrecht, auf Staatsverträge oder auf die Europäische Menschenrechtskonvention zurückgeführt werden.
Einschränkungen des allgemeinen Wahlrechts
Heute ist das Allgemeine Wahlrecht in den meisten Ländern Realität. Es gibt jedoch auch Ausnahmen wie die "defekten Demokratien" oder Autokratien.
Unabhängig von diesen systembedingten Ausnahmen existieren aber auch in westlichen Demokratien einige praktische Einschränkungen des allgemeines Wahlrechts, welche i.d.R. allerdings als legitim und verfassungskonform betrachtet werden können:
* erst ab einem gewissen Alter (je nach Staat und Wahlkörper meist zwischen etwa 16 und 25 Jahren) darf gewählt werden
* das Passives Wahlrecht (Wählbarkeit) hat in vielen Ländern besondere Hürden
* Weitere Gründe für den Ausschluss vom Wahlrecht sind:
** Verurteilung wegen schwerer Straftaten
** teilweise auch bei Geisteskrankheiten
** Entmündigung
** Entzug von Grundrechten
Historische Entwicklung
miniatur|hochkannt|Mit 50suffrage universel51 (französisch für Allgemeines Wahlrecht) beschriftete Wahlurne, über die ein Löwe wacht. [[Place de la République (Paris)|Pariser Denkmal zur Republik (1883). Bronzebildwerk von Léopold Morice.]]
{{Hauptartikel|Wahlrecht#Geschichte des Wahlrechts|titel1=Geschichte des Wahlrechts}}
Schon in der Antike gab es verschiedene Formen von Wahlen, etwa als Attische Demokratie, die allerdings Sklaven und andere Stände nicht einschloss. Im Laufe des Mittelalters errangen als erstes die Bürgerschaften der größeren Städte bzw. ihre Zünfte ein weitergehendes Wahlrecht als die restliche Bevölkerung.
Das allgemeine (Männer-)Wahlrecht wurde zuerst in den USA eingeführt. Dieses wurde grundsätzlich in der amerikanischen Verfassung von 1787 garantiert, jedoch (bis etwa 1830) zum Teil wieder vom spezifischen Wahlrecht in den amerikanischen Bundesstaaten begrenzt. Auch muss die Behandlung der Afroamerikaner bezüglich des Wahlrechts in den USA relativierend gewertet werden.
Früher war das Wahlrecht vielfach mit einem Wahlzensus verknüpft, das heißt es bestand erst ab einem bestimmten Einkommen oder Vermögen.Eines der ersten europäischen Länder (nach der Schweiz und Frankreich 1848) mit allgemeinem (Männer-)Wahlrecht war der Norddeutsche Bund (1867) und dann das Deutsche Reich (1871); allerdings durfte der Reichstag nicht die Regierung bestimmen. In Großbritannien war es umgekehrt: Dort bestand das parlamentarische System bereits seit dem Mittelalter, aber erst 1918 wurde das allgemeine Wahlrecht durchgesetzt. Vor 1918 wurde das Wahlrecht in Großbritannien im Wesentlichen von der wirtschaftlichen Situation, genauer von der Fähigkeit Steuern zu zahlen (Zensuswahlrecht), bzw. der Zugehörigkeit zum Adel abhängig gemacht. Dies führte dazu, dass bis 1918 nur etwa 52 % der Männer tatsächlich das Wahlrecht besassen. Seit dem 20. Jahrhundert setzte sich dann auch das Frauenwahlrecht durch.
Heutzutage ist das allgemeine Wahlrecht eine nahezu notwendig Bedingung, um von einer echten Demokratie zu reden. Entsprechend weit verbreitet ist inzwischen dieser Wahlgrundsatz.
Siehe auch
* Wahlrecht
* Repräsentative Demokratie
* Wahlgrundsätze, Wahlsystem, Wahlgleichheit vs.Wahlzensus, Wahlgeheimnis, Wahlrechtsausschluss
Einzelnachweise
ar:الاقتراع العمومي
ast:Sufraxu universal
ca:Sufragi universal
Universal suffrage
eo:Universala voĉdonrajto
es:Sufragio universal
eu:Sufragio unibertsal
Suffrage universel
gl:Sufraxio universal
hu:Általános választójog
id:Hak pilih universal
it:Suffragio universale
ja:普通選挙
kk:Сайлау құқығы
ko:보통선거
la:Suffragium universale
lb:Allgemengt Walrecht
nl:Algemeen kiesrecht
oc:Sufragi universal
pt:Sufrágio universal
ro:Vot universal
ru:Избирательное право
simple:Universal suffrage
sv:Allmän rösträtt
tr:Genel oy hakkı
zh:普选权
zh-yue:普選
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