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Ädil

02.05.2012 @ 20:02, Yoursmile,

Die Ädilen (lateinisch: aediles, Singular aedilis, von aedes, dt. Tempel) bekleideten ein niederes Amt der Ämterlaufbahn (cursus honorum) der römischen Republik der Antike. Sie wurden jeweils auf ein Jahr gewählt. Ihren Namen haben die Ädilen von ihrer ursprünglichen Funktion als Tempelhüter des Cerestempels (lat. aedis Cereris), in dem sich dann unter anderem das Staatsarchiv befand.

In der Hauptstadt Rom


Seit 495/494 v. Chr. gab es zwei plebejische Ädile (aediles plebei), die die Polizeigewalt in der Stadt Rom innehatten. Vermutlich war dies ein Resultat der Ständekämpfe; die Ädile waren eine Art Assistenten der Volkstribune und leiteten ihre Amtsgewalt daraus ab. Möglicherweise waren auch sie sakrosankt (lat. sacrosanctitas: etwa „Unantastbarkeit“).Andrew Lintott, The Constitution of the Roman Republic, S. 129

Seit 367/366 v. Chr. wurden ihnen zwei kurulische Ädilen beigestellt (aediles curules), die abwechselnd von den Patriziern und den Plebejern gestellt wurden und insbesondere für die großen Spiele verantwortlich waren und die Aufsicht über die Tempel führten. Der jährliche Amtsbeginn der Ädile fiel mit dem der Konsulen und Prätoren zusammen. Wie alle römischen Beamten wurden die Ädile für ein Jahr gewählt, jedoch nicht in einer Versammlung, sondern die plebejischen Ädile im concilium plebis, die kurulischen in den comitia populi tributa.Lintott, S. 130 Im Weiteren galten für das Amt die Prinzipien aller römischen Magistrate: Kontinuation (direkte Wiederholung), Iteration und Kumulation (Ämterhäufung) waren verboten.

Alle vier Ädilen hatten grundsätzlich die Aufsicht über öffentliche Gebäude, die Thermen, die Aquädukte, die Straßen, den Verkehr, das Bauwesen und die Märkte und übten die Marktgerichtsbarkeit aus, d. h. sie führten die Aufsicht über Preise, Maße und Gewichte der Waren, die auf dem Marktplatz verkauft wurden. Im Rahmen dieses Aufgabenbereichs schufen sie die Rechtsinstitute Wandlung (actio redhibitoria) und Minderung (actio quanti minoris), die deshalb „ädilizische Rechtsbehelfe“ genannt werden. Zu den Aufgaben der kurulischen Ädile gehörte der Ankauf von Getreide und dessen Verkauf in Rom bzw. die Verteilung an Bedürftige; die plebejischen Ädile führten die Aufsicht über die plebejischen Tempel. Die Ausrichtung von Gladiatorenspielen mussten die Ädilen auf eigene Kosten übernehmen, was ein großes Vermögen erforderte, andererseits aber auch die nötige Popularität einbrachte, um im Rahmen der Ämterlaufbahn später in höhere Ämter gewählt zu werden. Über die Straf- und Strafrechtsgewalt der Ädile ist wenig bekannt, es kann aber davon ausgegangen werden, dass sie als nachgeordnete Magistrate ordnungspolitische Aufgaben hatten.Lintott, S. 131 f. und Dahlheim, S. 61 Das Mindestalter für die Bewerbung um ein Ädilamt betrug in der späten Republik 37 Jahre.

Unter Gaius Iulius Caesar wurde die Zahl der Ädilen auf sechs erhöht, wobei die beiden neugeschaffenen Ämter, die sogenannten aediles cereales, hauptsächlich für die Versorgung der Bevölkerung mit billigem oder gar kostenlosem Getreide zuständig waren. Spätestens seit dieser Zeit gab es zwischen den Ädilen keine Unterschiede im Status oder im Rang mehr, sie waren ein Kollegium im Dienst der Stadt.Lintott, S. 133

Das Ädilenamt bestand auch in der römischen Kaiserzeit als Teil des cursus honorum fort, hatte aber keine politische Bedeutung mehr.

In den Kolonien


Nach stadtrömischem Muster gab es in den römischen Kolonien jeweils zwei duoviri aediles. Sie wurden vom Stadtrat (ordo decurionum) aus den frei geborenen römischen Bürgern gewählt. Ihre Kompetenzen sind mit denen der stadtrömischen Ädilen vergleichbar.

Anmerkungen


Literatur


* Jochen Bleicken: Die Verfassung der römischen Republik. 5. Auflage. Oldenbourg, München 1999, ISBN 3-486-49665-4 (Oldenbourg-Grundriß der Geschichte 2).
* Werner Dahlheim: Die griechisch-römische Antike. Band 2: Stadt und Imperium. Die Geschichte Roms und seines Weltreiches. 2. durchgesehene und aktualisierte Auflage. Schöningh, München 1994, ISBN 3-8252-1647-0 (UTB 1647).

* A. W. Lintott: The Constitution of the Roman Republic. Clarendon Press, Oxford u. a. 1999, ISBN 0-19-815068-7.

Weblinks


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Kategorie:Römisches Recht

Kategorie:Römisches Amt

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